Sammelklage gegen Amazon

Sammelklage gegen Amazon

Amazon hat uns Werbung aufs Auge gedrückt, ohne uns dafür zu fragen. Zum Glück ist das rechtswidrig und wir dürfen uns wehren. Ich habe es wie folgt gemacht (Auszüge aus Perplexity):

Checkliste für die Sammelklage

Hier ist eine kompakte Checkliste, damit du die Anmeldung zur Sammelklage in einem Rutsch erledigen kannst.[1][2][3]

1. Vertrags- und Kundendaten

Halte diese Infos bereit (Anzeige im Klageregister-Formular bzw. für deine eigene Doku):

  • Vollständiger Name, Anschrift, Geburtsdatum.[2][1]
  • E‑Mail-Adresse, die du auch für Amazon verwendest (praktisch für spätere Zuordnung, auch wenn im Register ggf. nur eine Kontakt‑Mail gefragt ist).[1][2]
  • Datum (ungefähr) seit wann du Prime‑Kunde bist, wichtig ist: vor dem 5. Februar 2024.[3][4][2]

Optional:

  • Deine Amazon‑Kundennummer oder Prime‑Mitgliedsnummer, falls du sie schnell findest (z.B. aus Rechnungen oder Kontoübersicht).[5][1]

2. Nachweise zum Prime-Abo

Die Gerichte und Verbraucherschützer verlangen keinen Upload von Dokumenten bei der Registrierung, aber du solltest Nachweise lokal sammeln, falls später etwas konkret belegt werden muss.[2][5][1]

Sinnvolle Belege:

  • Bestätigungsmail von Amazon über den Abschluss deines Prime‑Abos oder eine ältere Rechnung/Bestellbestätigung, aus der hervorgeht, dass du vor dem 5. Februar 2024 Prime hattest.[4][5][2]
  • Kontoauszüge oder Kreditkartenabrechnungen, in denen monatliche oder jährliche Prime‑Abbuchen zu sehen sind (besonders für 2023 und Anfang 2024).[6][5]

Speichere dir das am besten als PDFs in einem eigenen Ordner „Amazon‑Prime‑Klage“.[1]

3. Nachweis zu Werbung / 2,99‑Euro-Aufpreis

Je nach deinem Fall brauchst du unterschiedliche Infos:

  • Wenn du den Aufpreis für „Prime Video Ad Free“ (2,99 Euro) zahlst:
    • Kontoauszüge / Kreditkartenabrechnungen, auf denen ab Februar 2024 zusätzlich zu Prime diese 2,99 Euro auftauchen.[5][3][2]
    • Alternativ Screenshot aus deinem Amazon‑Konto („Prime“ → „Verwaltung Ihres Abos“ oder „Prime Video – Ad Free“), wo der Aufpreis sichtbar ist.[3][1]
  • Wenn du den Aufpreis nicht zahlst und Werbung ertragen musst:
    • Es reicht in der Regel die Angabe im Formular, dass du ohne Aufpreis mit Werbung streamst, aber du kannst ergänzend einen Screenshot der Prime‑Video‑Oberfläche mit Werbehinweis ablegen.[2][3][1]

Inhaltlich wichtig ist: Du hattest Prime vor dem 5. Februar 2024, und seit Februar 2024 wurde dein Vertrag einseitig auf Werbung oder 2,99 Euro Aufpreis umgestellt.[7][3][2]

4. Infos zur erwarteten Entschädigung

Du musst im Register nicht exakt ausrechnen, wie viel du zurückwillst, aber zur Orientierung:

  • Wer den 2,99‑Euro‑Aufpreis gebucht hat, kann voraussichtlich genau diesen Betrag pro Monat zurückfordern (ab Feb 2024 bis zur Umstellung / Klageentscheidung).[5][3][2]
  • Wer keine 2,99 Euro zahlt, aber Werbung akzeptieren musste, dessen Schaden wird von Juristen grob mit etwa der Hälfte der Abo‑Gebühr pro Monat angesetzt (ca. 4,50 Euro/Monat bei Standardpreis).[8][3][5]

Diese Zahlen sind v.a. für dich interessant, um deinen möglichen Gesamtbetrag im Blick zu haben.[5]

5. Praktisches Vorgehen (kurz)

  • Klageregister des Bundesamts für Justiz aufrufen (über den Link bei der Verbraucherzentrale Sachsen oder vzbv zur Amazon‑Prime‑Sammelklage).[7][1][2]
  • Im Register die passende Sammelklage „Verbraucherzentrale Sachsen gegen Amazon (Prime Video Werbung/2,99)“ auswählen.[7][2]
  • Online‑Formular ausfüllen, Daten prüfen, absenden.[1][2]
  • Bestätigung des Klageregisters als PDF oder Screenshot sichern und zu deinen Unterlagen legen.[2][1]

Wenn du möchtest, können wir jetzt einmal exemplarisch durchgehen, was du konkret in welches Feld eintragen würdest (z.B. basierend auf: seit wann du Prime hast, ob du monatlich/jährlich zahlst, ob du das 2,99‑Upgrade nutzt usw.).
[9][10][11]

Hier der Link zum Formular:

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Verbraucherrechte/VerbandsklageregisterMusterfeststellungsklagenregister/Verbandsklagenregister/Verbandsklagen/Klagen/202404/Anmeldung/Formular/VRUG202404-Formular.html

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  1. https://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/amazon-sn

  2. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/sammelklage-gegen-amazon-prime-klageregister-geoeffnet-95674

  3. https://www.meinrecht.de/magazin/sammelklage-gegen-amazon-prime

  4. https://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/pressemeldungen/vertraege-reklamation/klageregister-fuer-amazon-primesammelklage-geoeffnet-95589

  5. https://www.test.de/FAQ-Musterfeststellungsklage-So-profitieren-Verbraucher-von-der-Musterklage-5318990-6123164/

  6. https://www.boyens-medien.de/artikelansicht/amazon-sammelklage-fuer-teilnahme-nicht-laenger-zoegern-1775035322.html

  7. https://www.konsumentenfragen.at/konsumentenfragen/Digitalisierung/Digitalisierung/Deutsche-Sammelklage-gegen-Amazon-Prime.html

  8. https://www.test.de/Amazon-Prime-Videos-Werbung-6083427-0/

  9. https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/panorama/klage-verbraucherzentrale-sachsen-amazon-prime-100.html

  10. https://www.instagram.com/reel/DTiffd8gKCz/

  11. https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/internet-telefon/onlineshopping/update-sammelklage-amazon-prime-erster-verhandlungstermin-festgelegt