Sieg vor Gericht: Demo-Verbot vom 31.1. war menschenrechtswidrig!

in #deutsch3 years ago

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Wochenblick sprach bereits mit der Frau hinter der Großdemo vom 31. Jänner: Romana Palmetshofer. Bekanntlich wurde auch diese Kundgebung behördlich untersagt. Jetzt wurde gerichtlich bestätigt: Das Demo-Verbot war illegal! Am 1. Juni fällte das Wiener Verwaltungsgericht seine Entscheidung: Die Behörden hätten die Kundgebung nicht untersagen dürfen. Die Untersagung verstoße gegen das Menschenrecht auf Versammlungsfreiheit!

Für den 31. Jänner meldete Frau Palmetshofer eine Kundgebung auf dem Maria-Theresien-Platz in Wien an. „Für die Freiheit: Für Bürger- und Freiheitsrechte – gegen Zwang, Willkür, Rechtsbruch“, so der Titel. Doch die Landespolizeidirektion Wien ließ sich davon wohl nicht beeindrucken und untersagte die Demo. Und damit beging die Wiener Polizei selbst einen glatten Rechtsbruch, wie das Landesverwaltungsgericht in seinem Erkenntnis am 1. Juni feststellt, war das Demo-Verbot nicht rechtens. Frau Palmetshofers Bescheidbeschwerde wurde stattgegeben, der Bescheid behoben.

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Bißchen spät, aber habe es jetzt erst gesehen :
Eine öffentliche Kundgebung von mehr als 3 Personen muß man nicht "anmelden" sondern nur "bekanntgeben" und das 24 Stunden vor Beginn .. also ein Brief vom Freitag Mittag für eine Demo am Samstag Mittag müßte genügen (hat es auch öfter, wenn ich an meine ehemaligen eigenen Kundgebungen denke) .. ein wenig problematisch wird es dann mit dem Polizeischutz, der jeder Demo zusteht (wer da wen beschützt vor wem ist halt immer ein wenig ein Rätsel) - aber sofort bei Beginn einer Zusammenrottung taucht ein Gesetzeshüter auf und dem hält man dann die schriftliche Kopie der Bekanntgabe und den Einschreibezettel unter die Nase .. dann trifft auch schon der Schutz ein ! Dieser hat nun mehrere Möglichkeiten : Er kann die Kundgebung abbrechen -- und das ist etwas ganz anderes als sie zu untersagen, denn Kundgebungen sind nicht genehmigungspflichtig, sie können nur abgebrochen werden, wenn sie vorsätzlich gegen Recht verstoßen ! Und dann ist da die Sache mit den 300+ Teilnehmern (was nichts mit dem wehrhaften Widerstand in der griechischen Geschichte zu tun hat) - ab 300 Teilnehmern hat man das Recht, auf der Straße zu marschieren und auch da braucht man die Obrigkeit zur Verkehrsregulierung.

Das alles hat aber jetzt nichts damit zu tun, daß man eine Demonstration oder Kundgebung nicht "anmelden" muß .. das würde ja eine Gnadenerteilung bedeuten anstelle des RECHTES - sondern nur "BEKANNTGEBEN" muß - dann hat die Behörde die Pflicht, die Kundgebung bestens zu schützen - oder wegen eindeutigen Gesetzesbruches abzubrechen !

Der Unterschied zwischen gnädiger Gewährung einer Bittstellung und dem selbstverständlichen Anwenden bürgerlichen Rechts ist etwas, das im Denken des Volkes mehr und mehr abhanden kommt - genauso wie das Bewußtsein, daß Unzählige dafür gekämpft haben und dafür gestorben sind, dieses Recht zu erzwingen !