Anwalt müsste man sein - Nicht

in #deutsch4 years ago (edited)

Anwalt Frank S. aus Recklinghausen möchte gerne die Herbstferien auf Sylt verbringen. Weil Frank S. mit dem Hotel-Chef Claas-Erik J. aus Keitum befreundet ist haben sich die beiden gedacht das das Beherbergungsverbot für Gäste aus den Risikogebieten, an dem nur noch das Land Schleswig Holstein festhält, sowieso unzulässig ist.

Also stellte Frank S. einen Eilantrag bei Gericht gegen das Beherbergungsverbot. Dies wurde jedoch abgelehnt - wie Frank S., laut der Tageszeitung "Sylter Rundschau", erst an der Autoverladung in Niebül erfuhr. Das war am Freitag, der Tag an dem Frank S. nebst seiner Gattin und seinen drei Kindern sowieso anreisen wollte.

barrier-5231005_960_720.png

Der Hotel-Chef Claas-Erik J., mit dem Frank S. durch regelmäßige Inselbesuche befreundet ist möchte seinen Freund auch trotz Beherbergungsverbot auch nicht aus dem Hotel werfen. Warum auch? Wenn Frank S. geschäftlich in sein Hotel reist darf er doch auch! Nur eben seine Familie nicht. Das ist zwar gemein, aber momentan geltendes Recht.

Frank S. hätte natürlich auch versuchen können einen Corona Test - so wie es die Schleswig Holsteinische Landesverordnung vorsieht, aber warum? Frank S. lehnt das Beherbergungsverbot ohnehin ab und er findet es zudem Sinnfrei soviel Geld für fünf Tests auszugeben. Die müsste der arme Anwalt dann nämlich selbst zahlen und wie soll er sich dann noch einen Urlaub im teuren Keitum leisten?

Und außerdem weiß Frank S. das er nicht infiziert ist - da muss man keinen Test machen. Woher auch - er wohnt in Haltern am See und dort sind die Infektionszahlen niedrig. Lediglich der Kreis Recklinghausen hat hohe Zahlen. Wie soll man sich da infizieren?

Auf jeden Fall ist Frank S. dann einfach auf den Autozug gefahren und hat bei seinem Freund Claas-Erik J. im Hotel Benen-Diken-Hof eingecheckt. Mitsamt Frau und Kindern. Er stellt jetzt einfach einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht. Schließlich ist er Anwalt!

Übrigens wollte Frank S. dann am Freitag aber doch noch einen Abstrich machen lassen, leider war daraus bis zum Redaktionsschluss der Sylter Rundschau noch nichts geworden.

Meine Fünf Cent dazu:

Lassen wir mal die Sinnhaftigkeit eines Beherbergungsverbotes außer Acht. Ich denke schon auch das es Unsinn ist Geschäftsreisende beherbergen zu dürfen, Tagesausflügler auf die Insel zu lassen, aber sonst einen Test - der innerhalb 48 Stunden vor anreise nicht mit Ergebnis zu machen ist - zu verlangen.

Ich denke der tollkühne Anwalt verstößt hier gegen geltendes Recht. Der findige Hotel Chef ebenfalls. Das ganze Vorsätzlich! Und der Hotel Chef riskiert die Gesundheit seiner Mitarbeiter und anderer Gäste. Ist einfach so.

Und auch der clevere Anwalt weiß nicht ob er positiv ist oder nicht! Woher auch, es wurde ja nichts getestet. Eine Vielzahl an Leuten werden positiv getestet, die sich nach dem positiven Ergebnis fragen "Wo hab ich das denn jetzt her".

Aber erstmal trotzdem auf die Insel reisen. Weil, sein darüber hinweg setzten begründet der Anwalt damit geschäftlich auf die Insel zu müssen. Klar, passt ja auch jetzt mal schnell gut in den Kram.

Jetzt bedauert man Gegenstand negativer Presse geworden zu sein, und hat eine Mitteilung auf der Webseite des Hotels veröffentlicht.

„Die Mitarbeiter im Benen-Diken-Hof wie auch dessen Geschäftsleitung haben alles richtig gemacht“, bestätigt der Halterner Anwalt Frank Stenner

Soso. Und es heißt weiter man habe sich trotz juristischer Vorbehalte testen lassen - laut Sylter Rundschau am Freitag - und man habe negative Ergebnisse vorlegen können.

Bildschirmfoto 2020-10-18 um 08.52.19.png
Quelle: Bildschirmfoto von https://www.benen-diken-hof.de, abgerufen am 18.10.2020 um 8:54 Uhr

Ein negatives Ergebnis innerhalb weniger Stunden also? Wo alle 2-3 Tage auf Ihre Ergebnisse warten? Suspekt.

Ich persönlich würde es begrüßen wenn das Land Schleswig Holstein rechtliche Schritte einleitet und vor allem gegen die Geschäftsleitung des Hotels, die meiner Meinung nach ziemlich Fahrlässig gehandelt hat und solches Verhalten die Gesundheit von Mitarbeitern und Gästen bedroht.


Quellen:
Artikelbild: pixabay.com
Sylter Rundschau vom 17. Oktober 2020

Sort:  

Stimme dir da absolut zu! :)

Lassen wir mal die Sinnhaftigkeit eines Beherbergungsverbotes außer Acht.

Ja, darüber kann man natürlich diskutieren!