Das Bitcoin-Gesetz von El Salvador

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BITCOIN-GESETZ

KAPITEL I

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Art. 1.

Der Zweck dieses Gesetzes ist es, Bitcoin als uneingeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel mit befreiender Wirkung zu regeln, unbegrenzt in jeder Transaktion und zu jedem Titel, den öffentliche oder private natürliche oder juristische Personen zu vollziehen verlangen.

Was im vorigen Absatz erwähnt wird, steht der Anwendung des Gesetzes über die monetäre Integration nicht entgegen.

Art. 2.

Der Wechselkurs zwischen bitcoin und dem Dollar der Vereinigten Staaten, nachfolgend USD, wird frei durch den Markt bestimmt werden.

Art. 3.

Die Preise können in bitcoin ausgewiesen werden.

Art. 4.

Steuern können in bitcoin bezahlt werden.

Art. 5.

Der Umtausch in bitcoin unterliegt nicht der Kapitalertragssteuer, genau wie jedes andere gesetzliche Zahlungsmittel.

Art. 6.

Für Buchhaltungszwecke wird der USD als Referenzwährung verwendet.

Art. 7.

Jeder Wirtschaftsbeteiligte muss Bitcoin als Zahlung akzeptieren, wenn sie ihm von demjenigen angeboten werden, der eine Ware oder Dienstleistung erwirbt.

Art. 8.

Unbeschadet der Maßnahmen des privaten Sektors stellt der Staat Alternativen zur Verfügung, die es dem Nutzer ermöglichen, Transaktionen in bitcoin durchzuführen und eine automatische und sofortige Konvertierbarkeit von bitcoin in USD zu erhalten, wenn er dies wünscht. Darüber hinaus wird der Staat die notwendigen Schulungen und Maßnahmen fördern, damit die Bevölkerung Zugang zu bitcoin-Transaktionen hat.

Art. 9.

Die Beschränkungen und die Funktionsweise der vom Staat zur Verfügung gestellten Alternativen der automatischen und sofortigen Konvertierung von bitcoin in USD werden in den zu diesem Zweck erlassenen Vorschriften festgelegt.

Art. 10.

Die Exekutive wird die notwendige institutionelle Struktur für die Anwendung dieses Gesetzes schaffen.

SCHLUSS- UND ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

Art. 11.

Die Zentralbank und die Aufsichtsbehörde für das Finanzsystem erlassen die entsprechenden Vorschriften innerhalb der in Artikel 16 dieses Gesetzes genannten Frist.

Art. 12.

Diejenigen, die aufgrund einer offensichtlichen und bekannten Tatsache keinen Zugang zu den Technologien haben, die es ihnen ermöglichen, Transaktionen in Bitcoin durchzuführen, sind von der in Artikel 7 dieses Gesetzes ausgedrückten Verpflichtung befreit. Der Staat wird die notwendigen Schulungen und Maßnahmen fördern, damit die Bevölkerung Zugang zu Bitcoin-Transaktionen hat.

Art. 13.

Alle Verpflichtungen in Geld, ausgedrückt in USD, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes bestanden, können in Bitcoin bezahlt werden.

Art. 14.

Vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes garantiert der Staat durch die Einrichtung eines Trusts bei der Banco de Desarrollo de El Salvador (BANDESAL) die automatische und sofortige Konvertierbarkeit von bitcoin in USD, die für die in Art. 8 genannten Alternativen des Staates notwendig ist.

Art. 15.

Dieses Gesetz hat einen besonderen Charakter in seiner Anwendung in Bezug auf andere Gesetze, die die Angelegenheit regeln, und hebt jede Bestimmung auf, die dem widerspricht.

Art. 16.

Dieses Dekret tritt neunzig Tage nach seiner Veröffentlichung im Gesetzblatt in Kraft.

VERABSCHIEDET IM BLAUEN SAAL DES PARLAMENTES
San Salvador, am 8. Juni 2021.

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"Die Exekutive wird die notwendige institutionelle Struktur für die Anwendung dieses Gesetzes schaffen."

Lol

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