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RE: LEROY HILFT - vom Volksschädling für andere Tyrannen und Asoziale - Teil 1 - DER TEST

Mitarbeitertests sind sehr wohl gültig, wenn sie unter Aufsicht gemacht worden sind. Die Aufsichtsperson muss allerdings geschult sein bei Selbstest unter Aufsicht, sprich eine Fachkunde besitzen. Die besitzen in der Regel Pflegekräfte, Ärzte und Apotheker auch ohne Schulung.

Als Selbstständiger musst Du bei einer Mitarbeitertestung dies noch beim Gesundheitsamt anmelden.

Dann ist das ganze auch offiziell gültig. Bei Selbstest unter Aufsicht kann es nicht schaden wie von Leroy beschrieben auch eine Foto oder Videodokumentation des Testes durchzuführen.

Inzwischen habe ich einige Leute aus meinem Umfeld zu allen geforderten Aspekten geschult und geprüft, so dass sie qualifiziert die Selbsttest unter Aufsicht bei Dritten bescheinigen dürfen.

Die Schulung in Sachen Testdurchführung und allen damit verbundenen Abläufen kriegen die dann als

Teilnamebescheinigung zur Durchführung für SARS-CoV-2 Antigentest für die neue Normalität

testiert.

Solche Schulungen gibt es auch für ein paar Euro online. Alles offiziell und legal. Noch muss man sagen.

Kann sein dass der Faschismus auch hier demnächst den Freidenkern die Daumenschrauben anlegt.