NSFW Ü18 /// CanG und es nimmt kein Ende.../// Oder, die Geschichte, wie Rechtsfindung statt findet.... auf Kosten der Armen

in #deutsch23 days ago

Ich versuche irgendwie Rechtssicherheit in den Spaß zu bekommen, also das Legal zu machen.

Nur irgendwie, ist es wohl schon Schwer, an gesichterte Informationen zu kommen.

Die Sache mit den Hash machen, in meinem Fall Wasserhash, ist für mich nicht ausreichend klar. Die einen sagen, ja, weil der Besitz erlaubt ist, die anderen sagen Nein, weil es ein Extrakt darstellt.

Ich sage, ich habe keine Ahnung, wem ich glauben soll. Also habe ich der Dienststelle an die Bundesregierung geschrieben per Mail, weil ich am Telefon gleich dort hin verwiesen wurde.

Meine Email hier ohne meine Wohnadresse mal gezeigt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist Sascha Rene Pürner und ich möchte aufgrund der Liberalisierung des Hanfes in Deutschland meinen Eigenanbau nach den gesetzlichen Regeln abgesichert wissen, damit ich mich nicht wieder und dann auch noch versehentlich Strafbar mache.

Meine Detailfrage bezieht sich auf die Ernte und den weiteren Umgang des dann Fertig gewachsenen Cannabis.

Diese würde ich gerne mit einem vermutlich altem chinesischem Rezept zur Wasserhash Herstellung verfeinern, damit ich eine möglichst saubere Qualität am Ende der Ernte haben kann.

Hierzu würde ich weder Lösungsmittel noch sonstige andere Stoffe, außer Wasser benutzen wollen.

Nur kann ich im Internet und im Gesetz keine klare Aussage dazu finden, bzw. tue ich mich sehr Schwer, den Gesetzestext richtig zu Verstehen, ob das nun Erlaubt ist oder nicht.

Die einen sagen, ich dürfte kein Hash machen, die anderen sagen, es wäre aber erlaubt, also dürfte ich es auch machen.

Hier hätte ich gerne eine verbindliche Aussage und würde auch gerne eine Erlaubnis haben, diese mit den interessierten Erwachsenen zu teilen.

Ich bedanke mich sehr für die Mühe und wünsche einen schönen Tag.

Mit freundlichen Grüßen

Sascha Pürner

So, da bekommt man dann eine Standartantwort, das Grundsätzlich keine genaue Beratung statt findet und man einen Anwalt fragen soll....

Ja, der Anwalt. Meine Kontrollinstanz für ein Gesetz.... Wenn man nicht mal weis, in welche Richtung es gehen soll, dann frage ich mich, wie viele Anwälte wohl was Unterschiedliches darauf sagen würden??! Ich befürchte nämlich, da kocht dann jeder so seine Suppe bei der Auslegung.

Wir Bürger, die einfach nur Rechtssicherheit haben wollen, und sich vielleicht einen Anwalt für jede Detailfrage nicht leisten können, sind die Gelackmeierten, nach meiner Ansicht.

Was Denkst Du?


Den Text habe ich im Grower.ch Forum auch gepostet, für die schlauen Bots und deren Betreiber gedacht.
Gleichzeitig füge ich hier zu, das ich mir richtig Dumm vorkomme, das alles im Legalem Rahmen machen zu wollen, wenn am Ende sowieso keiner wirklich weis, wie das geht. Arme Menschen, können sich nun mal keine hunderte Euro für die Anwälte leisten, wenn sie solche Fragen haben und einen Zettel dafür möchten.

Den Anwalt bekomme ich erst gestellt, aus Erfahrung gesprochen, wenn ich mich Strafbar gemacht habe... Das ist doch ein Witz auf derer Welt zu Leben. Ich hoffe dennoch eine Antwort von Gesundheitsministerium zu bekommen, denn scheinbar bin ich nicht der Einzige, der Fragen hat, die unbedingt geklärt werden müssen.

Denn in der Praxis dann, möchte ich mal sehen, wie das läuft. Da kann ich dir nämlich schon die Hashherstellung vorwerfen, wenn Du eine sogeannte Kräutermühle oder auch als Grinder bekannt benutzt, das ein Sieb hat.... Oder da ein bisschen zu viel Blütenstaub in deinem Aufbewahrungsbehälter von den trockenen Blüten runtergefallen ist.... Viel Spaß mit so einem Schwachsinn Herr Anwalt. Man könnte meinen, es ginge dabei nur um Arbeitsbeschaffung, denn um alles andere. Aber dazu habe ich ja auch schon genug gesagt...

Haftungsausschluss:
Hanf oder auch als Cannabis bekannt, ist eine pflanzliche Droge und entsprechend sollte man sie gerade in den jungen Lebensjahren NICHT konsumieren. Allgemein, möchte ich mit meinem zeigen, nicht zum Nachmachen, Konsumieren oder den Anbau selbst aufrufen oder ihn Bewerben. Ich rufe allerdings sehr wohl dazu auf, sich bei entsprechendem eigenem Interesse selbst zu Informieren und im Zweifel einen Rechtsberater/Arzt zu Rate zu ziehen. Die hier gezeigte Methode und Art des Anbaus, ist nach meiner eigenen persönlichen Meinung und Interpretation, Gesetzeskonform und soll nicht als Beispiel dienen oder Plump nachgemacht werden. Der hier gezeigt Anbau dient dem Decken des Eigenbedarfes und wird ausschließlich von der jeweils anbauenden Person konsumiert. Achtet auf eure Gesundheit und fragt einen Arzt um Rat. Cannabis kann psychisch abhängig machen, weshalb eine Suchtgefahr, als immer gegeben angenommen werden muss. Ein bedenklicher Überkonsum dieser Droge kann zu vielen unterschiedlichen Problemen im Alltag führen. Wenden Sie sich an ihre örtlichen Suchtberatungsstellen, wenn sie befürchten in eine Sucht zu gelangen. Auch für Familienangehörige und Freunde der suchterkrankten Person kann es Hilfreich sein, sich mit entsprechenden Stellen und der Thematik auseinander zu setzen. Mfg Sascha Pürner