NSFW Ü18/// Die Antwort vom Gesundheitsministerium bezüglich meiner Anfrage, ob es erlaubt ist Wasserhash zu machen

in #deutsch17 days ago

Ich zitiere im folgendem:

Sehr geehrter Herr Pürner,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 2. Mai 2024.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) kann keine rechtsverbindlichen Aussagen zur Auslegung des Cannabisgesetzes (CanG) geben. Auch ist es nicht Aufgabe des BMG, Rechtsauskünfte zu erteilen oder sich in Einzelfällen zu Rechtsfragen zu äußern. Die Rechtsberatung ist in erster Linie Aufgabe der Angehörigen der rechtsberatenden Berufe, insbesondere also der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

Der Definition von Cannabis in § 1 Nummer 8 Konsumcannabisgesetz (KCanG) unterfallen sowohl die Blüten als auch das Harz der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen. Dementsprechend gelten die Vorschriften des KCanG, die sich auf Cannabis beziehen, für Marihuana und Haschisch.

Wir verweisen außerdem auf Seite 107 der Kabinettfassung des CanG (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Cannabis/Gesetzentwurf_Cannabis_Kabinett.pdf). Dort heißt es zu § 2 zu Absatz 2:

„Die Extraktion von Cannabinoiden aus der Cannabispflanze ist grundsätzlich verboten, weil daraus synthetische Cannabinoide oder Öle oder Extrakte mit einem hohen THC-Gehalt hergestellt werden könnten, die erhebliche Gesundheitsgefahren mit sich bringen. Die Gewinnung von Haschisch durch Siebtechniken, Reiben o. ä. bleibt zulässig.“

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Bürgerservice

Für mich ist das quasi die Erlaubnis, das ich mein mir meinem Vorhaben ein Wasserhash zu machen auf der sicheren Seite bin. Erstens, benutze ich keine gefährlichen Stoffe um die Trichnome, die man beim Hashschütteln zum Beispiel auch bekommt zu erhalten. Ich nutze statt Sieb und Klopfen einfach das Wasser und das rühren darin. Anschließen legt sich der Trichnomenkopf, also der runde Bubbel auf dem Trichnom sitzen, unten am Boden vom Wasser ab, weil er wesentlich Schwerer als dieses ist. Die ganzen grünen Pflanzenteile bleiben dann im Wasser meist oben rumschwimmend erhalten.

Nach dem Absetzen der Trichnome im Wasser, kann man dann das unbrauchbare und verschmutze Wasser von oben Abschöpfen. Übrig bleibt unten rum eben das Hash. Ich mache das natürlich auch ordentlich vor und beschreibe den Vorgang noch mal genau. Aber damit man eine Orientierung hatte, um was es eigentlich genau ging.

Das ist natürlich hier alles wie immer keine Rechtsberatung und so weiter. Auch das Schreiben vom Gesundheitsministerium nicht. Also bitte sichert euch noch mal Schön selbst ab.

LG

Sascha