Richtlinie für Journalisten
Der Pressekodex, auch Publizistische Grundsätze genannt, ist eine in 16 Ziffern aufgeteilte Richtlinie des deutschen Presserates für das journalistische Arbeiten.
Es handelt sich um Regeln, an die sich seriöse Journalisten halten sollen (vgl. Universität Münster o.J.).
Wenn eine der Regeln verletzt wird, kann jeder – auch Privatpersonen – Beschwerde beim Presserat einreichen.
Die 16 Ziffern
Im Folgenden gebe ich euch die 16 Ziffern in eigenen Worten wieder. Wenn ihr das nächste Mal Zeitung lest oder auf Nachrichtenseiten im Internet unterwegs seid, denkt doch mal an die Ziffern und überlegt, ob sich daran gehalten wird.
- Die Presse muss die Menschenwürde wahren (vgl. Deutscher Presserat 2017, S. 4).
- Nachrichten müssen auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft worden sein (vgl. Deutscher Presserat 2017, S. 4).
- Fehlerhafte Nachrichten sind richtigzustellen (vgl. Deutscher Presserat 2017, S. 4).
- Bei der Recherche dürfen keine unerlaubten Methoden angewandt werden (vgl. Deutscher Presserat 2017, S. 4).
- Die Presse gibt Informanten ohne deren Zustimmung nicht preis (vgl. Deutscher Presserat 2017, S. 5).
- Journalisten üben keine Tätigkeiten aus, die die Glaubwürdigkeit der Presse in Frage stellen (vgl. Deutscher Presserat 2017, S. 5).
- Redaktionelle Veröffentlichungen werden nicht durch persönliche Interessen der Journalisten beeinflusst (vgl. Deutscher Presserat 2017, S. 5).
- Die Presse achtet das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen (vgl. Deutscher Presserat 2017, S.5).
- Es werden keine unbegründeten Behauptungen veröffentlicht (vgl. Deutscher Presserat 2017, S. 6).
- Es wird nichts veröffentlicht, was das sittliche oder religiöse Empfinden einer Personengruppe verletzen könnte (vgl. Deutscher Presserat 2017, S. 6).
- Die Presse stellt Gewalt und Brutalität nicht sensationell dar (vgl. Deutscher Presserat 2017, S. 6).
- Niemand wird diskriminiert (vgl. Deutscher Presserat 2017, S. 6).
- Berichte über Gerichtsverfahren müssen frei von Vorurteilen erfolgen. Der Journalist muss davon ausgehen, dass der Angeklagt unschuldig ist, bis das Gegenteil gerichtlich bewiesen wurde (vgl. Deutscher Presserat 2017, S. 6).
- Über medizinische Themen wird nicht sensationell berichtet (vgl. Deutscher Presserat 2017, S. 7).
- Journalisten dürfen nicht korrupt sein (vgl. Deutscher Presserat 2017, S. 7).
- Rügen vom Presserat dürfen veröffentlicht werden (vgl. Deutscher Presserat 2017, S. 7).
Quellen:
Deutscher Presserat (Hrsg.): Publizistische Grundsätze (Pressekodex) – Richtlinien für die publizistische Arbeit nach den Empfehlungen des Deutschen Presserates, 22.03.2017, http://www.presserat.de/fileadmin/user_upload/Downloads_Dateien/Pressekodex2017_web.pdf, abgerufen am 05.06.2018.
Universität Münster (Hrsg.): Publizistische Grundsätze, o.J., https://www.uni-muenster.de/PeaCon/global-texte/g0405/embedded/pressekodex.htm, abgerufen am 05.06.2018.
Über diese Reihe:
In der Reihe „Was ist eigentlich...?“ stelle ich Begriffe, die jeder schonmal gehört hat – vielleicht aber ohne eine genaue Vorstellung davon zu haben – leicht verständlich vor.
Bereits in dieser Reihe erschienen:
Was ist eigentlich Korruption?
Was ist eigentlich der DAX?
Was ist eigentlich Pressefreiheit?
Was ist eigentlich Compliance?
Was ist eigentlich Gamification?
Link zum letzten Artikel:
https://steemit.com/deutsch/@derlukas/was-ist-eigentlich-gamification
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