Afrikanische Schweinepest Jagdgenossenschaft

in #deutsch5 years ago (edited)

Die Gemeinde hat auf die Frage der Hinweispflicht auf die Kostenfalle damit geantwortet, das die Gemeinde hier von den Jagdgenossenschaftsvertretern und der Unteren Jagdbehörde vertreten wird.
Sie hat keine Pflicht die Pachtverträge auf Richtigkeit zu prüfen. Die Untere Jagdbehörde verweist auf das Veterinäramt weil das Jagdrecht hier nicht betroffen ist, was tatsächlich stimmt ( Seuchengesetz ist selbständig, deshalb können sie den Pächter auch zu allem zwingen ) weil das Jagdrecht nicht betroffen ist auch keine Prüfung von der Jagdbehörde nötig, alles Zivilrecht.
Das Veterinäramt sagt eindeutig das der Jagdausübungsberechtigte der voll haftende ist ( weil er nUr Einfluss auf das Wild nehmen kann ) und damit aus seinen Pflichten für alle Kosten vor der Verwahrstelle mit sogar Ersatzvornahme bei nicht Erfüllung durch dritte rechtskräftig durch die Veröffentlichung der Anordnung ASP Bundesanzeiger ist und verweist auf das Vertragsrecht ( Zivilrecht ) der Jagdgenossenschaft, die nur durch die Vertreter geregelt werden kann.
Vertragsrecht ( Zivilrecht ) also eine jagdrechtliche Lösung findet aber bei einer Anordnung doch keine Anwendung da es Seuchenschutzrecht ist und damit spielt diese Regelung im Pachtvertrag niemals eine Anwendung ( würde auch die Anordnung blockieren was niemals geht da Punkt C keine Alternative dies ausschließt ) .
Fazit, der Jagdgenossenschaftsvorsteher hat hier für Rechtssicherheit zu sorgen und damit lehnt sich die Gemeinde entspannt zurück und sagt:
Wenn dieser in einen Vertrag arglistig täuscht, weil diese Vertreter wissentlich nicht über die Mindestkosten von über 120 Euro / ha auf Jahre den Pächter hingewiesen haben schriftlich im Vertrag, weil Seuchenbekämpfung natürlich den Pachtvertrag zivilrechtlich massiv beeinflusst, dann haften diese Vertreter voll für dieses zivilrechtliche Straftat, wenn man beweisen kann das sie es wussten.
Eintrag ins Genossenschaftsprotokoll, oder Thema unter Zeugen in der Jagdgenossenschaftsversammlung Reichen hierfür aus, außerdem dürfen sie niemals Dritte belasten und das weis die Gemeinde auch.
Jeder weis das wenn er ein kaputtes Auto verkauft und dies nicht angibt, und damit mehr Geld erzielt als es wert ist hat was getan was nicht richtig ist und wenn er damit aber auch noch Dritte wie die Gemeinde und Jagdgenossenschaft und damit die Jagdausübungsberechtigten als Grundeigentümer belastet mit einem nichtigen Vertrag mit Ersatzzahlungen, wird als Jagdgenossenschaftsvorsteher und Vertreter als Unterzeichner des Vertrages mit Sicherheit angezeigt und von den Grundeigentümern verklagt zivilrechtlich.
Hiermit warne ich auch alle Verpächter vor den Folgen die ein definitiv kommender ASP Ausbruch nach Anordnung für Konsequenzen haben wird der mit 100% Sicherheit in den kommenden 3 Jahren erfolgen wird hier in Deutschland.