Hersteller hatten in früheren Jahren versäumt, auf die bestimmungsgemäße Verwendung hinzuweisen und wurden vom Verbraucher verklagt. So etwas wird nun in Normen geregelt. Bei deinem hochgefährlichen Wecker kommt die Norm DIN-EN-82079-1 zur Anwendung
„Zusätzlich zu Sicherheitshinweisen müssen Sicherheitsinformationen in die Informationen für die bestimmungsgemäße sichere Verwendung des Produkts einschließlich der bestimmungsgemäßen Umgebung, die Art der Anwendung, die erforderlichen Werkzeuge, die Schutzfunktionen des zu installierenden oder aktivierenden Produkts, den sicheren Gebrauch und die Entsorgung des Produkts, die Arbeitsmaterialien und Verbrauchsmaterialien, die Identifizierung der zulässigen Modifikationen des Produkts; und die Verfahren zur Erhaltung des Produkts in einem sicheren Zustand und zur sicheren Entsorgung eingebunden sein.”
Und lies mal. Irgendwo steht, wenn du das Teil weitergibst, musst du die Betriebsanleitung mitgeben, ansonsten wirst du in Haftung genommen, wenn z.B. der Akku explodiert!🤣
Da kennt sich einer aus!
Jetzt muss ich die Anleitung nochmal hervorholen und nach dem besagten Passus suchen 😃
Ich habe sie natürlich gewissenhaft aufgehoben. 👍