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RE: Deutsches Steuer-Tool - Umfrage und Hinweise | German Tax-tool - survey and hints

in #deutsch6 years ago

Hey @explorer79, vielen Dank für Deinen reply. Für einen bestimmten Fall - Kauf und anschließender Verkauf, also reiner Handel von Kryptowährungen - hast Du recht mit der Steuerfreiheit nach einer Haltezeit von mehr als einem Jahr. Für steem sehe ich das anders. Ich sehe es auch so, dass Du dann im Bereich der selbständigen Tätigkeit (Autor) bist. Und ja, die Einkünfte fallen dann zusammen. Allerdings haben wir in anderen Beiträgen und Kommentaren auch schon ausführlich darüber diskutiert, wann diese Einkünfte für die deutsche Steuererklärung erfasst werden müssen. Der deutsche Steuergesetzgeber sieht hier nämlich ein Zuflussprinzip, d.h. in dem Moment, in dem ich über den Mehrwert verfügen kann, bin ich auch in der Steuerpflicht drin. Da STEEM jederzeit - über eine Börse - in Euro getauscht werden können, kannst Du zum Zeitpunkt, in dem Du die STEEM(Power) claimen kannst, auch darüber verfügen, denn Du könntest ja in Euro tauschen. Wenn Du es nicht tust, entscheidest Du Dich ja bewusst dagegen. Vor diesem Hintergrund wird durchaus die Auffassung vertreten, dass die Besteuerung nicht erst dann eintritt, wenn die Gutschrift auf Deinem Euro-Konto erfolgt.
Und hinsichtlichz der Erwirtschaftung weiterer Erträge (z.B. Delegation von Steempower) gibt es einen weiteren Punkt zu berücksichtigen. Das könnte nämlich die Ein-Jahres-Frist auf eine Zehn-Jahres-Frist verlängern. Hast Du schon mal meine älteren Posts angeschaut und die Kommentare dazu? Da habe ich dazu schon etwas mehr geschrieben.

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Der deutsche Steuergesetzgeber sieht hier nämlich ein Zuflussprinzip, d.h. in dem Moment, in dem ich über den Mehrwert verfügen kann, bin ich auch in der Steuerpflicht drin. Da STEEM jederzeit - über eine Börse - in Euro getauscht werden können, kannst Du zum Zeitpunkt, in dem Du die STEEM(Power) claimen kannst, auch darüber verfügen, denn Du könntest ja in Euro tauschen. Wenn Du es nicht tust, entscheidest Du Dich ja bewusst dagegen. Vor diesem Hintergrund wird durchaus die Auffassung vertreten, dass die Besteuerung nicht erst dann eintritt, wenn die Gutschrift auf Deinem Euro-Konto erfolgt.

Hm ... aber angenommen, ich besäße Aktien: Die könnte ich doch auch jeder Zeit verkaufen (müsste es aber nicht), und wenn ich das täte - wir sprechen immer noch im Konjunktiv - dann müsste ich Steuern zahlen ... Wenn ich mich daber dazu entschiede, meine Aktien vorerst nicht zu verkaufen (obwohl ich es könnte), dann müsste ich keine Steuern zahlen.
Mir ist klar, dass es auch von der Steuerart abhängt, wie das gehandhabt wird, aber auch Kryptowährungen sind ja, ähnlich wie Aktien, offziell in Deutschland gar kein Geld ...

Vermutlich ist mein Argument nicht stichhaltig, ich weiß nur noch nicht, weshalb ... :)