Hier mal der Wortlaut von §1 Absatz 1 des Frauenstatuts:
§ 1 Mindestquotierung
(1) Alle Gremien von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu
beschickende Gremien sind mindestens zur Hälfte mit Frauen zu besetzen; wobei den
Frauen bei Listenwahlen bzw. Wahlvorschlägen die ungeraden Plätze vorbehalten sind
(Mindestquotierung). Die Wahlverfahren sind so zu gestalten, dass getrennt nach
Positionen für Frauen und Positionen für alle Bewerber*innen (offene Plätze) gewählt
wird. Reine Frauenlisten sind möglich.
Im Ergebnis heißt dies, dass in kleinen Bundesländern wie z.B. dem Saarland oder Bremen wo die Grünen realistisch betrachtet nur maximal einen Platz ihrer Landesliste in den Bundestag bringen können grundsätzlich eine Frau in den Bundestag entsandt wird, also kein Mann eine Chance hat in den Bundestag zu wählen.
Ist Eurer Meinung nach eine solche Regelung rechtstaatlich ?