Wahrer Zustand der BRD!

in #deutsch6 years ago

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Die "BRD" - GmbH


oder
zur völkerrechtlichen Situation in Deutschland
und den sich daraus ergebenden
Chancen für ein neues Deutschland

von dr. klaus maurer (natürliche Person gemäß §1 des staatlichen BGB)

Vorwort In der vorliegenden Abhandlung wurde versucht, eine komplexe rechtliche Sachlage auf leicht verständliche Weise darzustellen. Wie der interessierte Leser leicht feststellen kann, geht es in dieser Abhandlung nicht um Politik. Deshalb sind die konstruierten politischen Kategorien wie beispielsweise "Links" oder "Rechts" hierauf nicht anwendbar. Es geht ausschließlich um die Darstellung rechtlicher Zusammenhänge. Mit dieser Abhandlung spricht sich der Verfasser lediglich für die Einhaltung von Recht und Gesetz, und die Weitergabe der Wahrheit aus. Weiter nichts. Obgleich im Zusammenhang mit der vorliegenden Abhandlung selbstredend überflüssig, distanziert sich der Verfasser an dieser Stelle ausdrücklich von jeder Form von Gewalt. Beim Lesen dieser Abhandlung wir der Leser feststellen, daß die Welt von den Herrschenden völlig verdreht, ja geradezu auf den Kopf gestellt wurde, und das gegenwärtige weltweite Herrschaftssystem nur funktioniert, weil man es geschafft hat, die Menschen ebenfalls auf den Kopf zu stellen. Neuerdings wachen jedoch mehr und mehr Menschen auf, fallen auf die Füße, können die Lügen und Manipulationen der letzten Jahrzehnte erkennen, und ihr Handeln danach ausrichten. Wir werden von Zwergen regiert und sind uns dessen nicht bewußt, weil wir uns selbst klein machen und geradezu mit einem Buckel herumlaufen. Es wird endlich Zeit, dies zu ändern! Dr. Klaus Maurer Oktober 2012

"Man kann einige Menschen alle Zeit, alle Menschen einige Zeit, aber nie alle Menschen alle Zeit zum Narren halten." (Abraham Lincoln, 16. Präsident der U.S.A. (1809 bis 1865))

1. _____ Einleitung

Glauben auch Sie, daß die "BRD" ein Staat ist, daß Sie Staatsbürger der "BRD" sind, daß der Polizist, der Sie in einer Verkehrskontrolle begrüßt, oder der Richter, der Ihr Scheidungsverfahren bearbeitet, oder nach einem Verkehrsunfall die Umstände aufklärt, Beamte des Staates "BRD" sind?

Glauben Sie, daß Sie als Staatsbürger des Staates "BRD" steuerpflichtig gegenüber diesem "Staat BRD" sind und daß es sich noch dazu bei der "BRD" um einen "Rechtsstaat" handelt?

Ihnen ist noch nicht aufgefallen, daß in Ihrem "Personalausweis" und in Ihrem Reisepaß gar keine Staatsangehörigkeit angegeben ist? Sie finden dort unter der Rubrik »Staatsangehörigkeit« den Eintag "DEUTSCH", aber einen Staat namens "DEUTSCH" gibt es bekanntermaßen doch gar nicht! Und überhaupt, wieso haben sie einen Personalausweis? Wessen Personal sind Sie? Die Vertreter der älteren Generation werden sich vielleicht erinnern, daß es früher Personenausweise oder Identitätskarten gab.

Sie wissen vielleicht auch nicht, daß es von den Verantwortlichen des "BRD"-Systems im Jahre 1990 gezielt unterlassen wurde, eine Verfassung für Deutschland zu verabschieden, und daß das "Grundgesetz" alles Andere als eine Verfassung ist. Ihnen ist vielleicht auch nicht bekannt, welche Ziele damit verfolgt wurden und welche Konsequenzen dies für jeden einzelnen von uns hat?

Vielleicht glauben Sie auch noch, daß die "BRD" ein souveräner Staat sei, daß das Besatzungsrecht längst nicht mehr gelte, und daß die obersten Repräsentanten des "BRD"-Systems die Interessenvertreter des "kleinen Mannes" in Deutschland seien? Ebensogut können Sie an den Weihnachtsmann, den Osterhasen, oder auch an die Märchen der Gebrüder Grimm glauben, nichts von alldem ist nämlich wahr.

Selbstverständlich finden sich im Buchhandel und auf entsprechenden Internetseiten inzwischen zahlreiche Werke, welche sich dieses Themenkomplexes angenommen haben, vielleicht sind Sie bereits auf das eine oder andere Werk gestoßen. Allerdings ist es praktisch nicht möglich, kurz gefaßte, gut strukturierte, sachliche, juristisch zitierfähige, und dennoch leicht verständliche Literatur zu diesem Thema zu finden. Diese Lücke soll mit der vorliegenden Abhandlung geschlossen werden.

Im Übrigen handelt es sich bei den vorliegend dargestellten rechtlichen Zusammenhängen nicht etwa um ein juristisches Geheimwissen - im Gegenteil. Jeder der Lesen kann, kann alle dargestellten Sachverhalte nachlesen und auf einfachste Weise nachvollziehen.

An dieser Stelle möchte der Verfasser seinen Wunsch zum Ausdruck bringen, daß der interessierte Leser nichts von alldem, was in der vorliegenden Abhandlung beschrieben wird, glaubt. Es wird vielmehr ausdrücklich darum gebeten, daß der Leser möglichst alles Behauptete selbst nachrecherchiert und selbst überprüft.

Aufgrund des Zieles der leichten Verständlichkeit dieser Thematik erhebt diese Abhandlung selbstverständlich keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit. Vielmehr darf man getrost davon ausgehen, daß die vorliegende Abhandlung lediglich die berühmte Spitze des berühmten Eisberges beschreibt.

2. Die fehlende Staatlichkeit der "BRD"

Um zu beurteilen, ob es sich bei der "BRD" um einen Staat im völkerrechtlichen Sinne handelt, hilft es, sich zu vergewissern, was ein Staat überhaupt ist. Hierfür gibt es ganz klare, eindeutige, völkerrechtlich verbindliche Kriterien.

Die Definition für einen Staat wurde von führenden Rechtswissenschaftlern am Ende des 19ten Jahrhunderts entwickelt. Damals gab es neben Staaten noch staatsähnliche Gebilde wie Kolonien oder Schutzgebiete und andere staatsähnliche Gebilde. Um festzulegen, welche Kriterien ein Verwaltungskonstrukt erfüllen muß, um nicht nur als Rechtssubjekt, das heißt, als Träger von Rechten und Pflichten, sondern auch als Staat zu gelten, wurde die Definition für einen Staat geschaffen. Schließlich machte es ja kaum Sinn, mit staatsähnlichen Konstrukten Verhandlungen zu führen oder Verträge zu schließen, für die sich im Nachhinein herausstellte, daß sie völkerrechtlich ungültig sind, da eine der verhandelnden Seiten vielleicht gar nicht berechtigt war, in eigener Sache zu verhandeln und Verträge abzuschließen. In jener Zeit wurde die "Drei-Elemente-Lehre" entwickelt, die bis heute die völkerrechtliche Grundlage für die Beurteilung bestehender Staatlichkeit bildet. Von erheblicher Bedeutung ist dabei, daß durch die Konvention von Montevideo vom 26.12.1933 die Drei-Elemente-Lehre zum elementaren Bestandteil des Völkerrechtes geworden ist.

Nach der Drei-Elemente-Lehre müssen folgende drei Merkmale erfüllt sein, um die Existenz eines Staates feststellen zu können: - Staatsgewalt, - Staatsgebiet, - Staatsvolk. (vgl. Jellinek, Allgemeine Staatslehre, 3. Aufl., 1900, sowie Konvention von Montevideo vom 26. Dezember 1933)

Aus den genannten völkerrechtlichen Regelungen ergibt es sich, daß, wenn nur ein einziges der genannten Kriterien nicht erfüllt ist, von einem Staat dementsprechend nicht gesprochen werden kann.

Interessanterweise erfüllt die "BRD" dabei noch nicht einmal ein einziges dieser drei notwendigen Kriterien:

2.1."BRD" ohne Staatsgewalt

Mit der militärischen Niederlage des Deutschen Reiches im Jahre 1945 haben die Besatzungsmächte die oberste Regierungsgewalt in Deutschland übernommen. Dies ergibt sich aus der sogenannten "Berliner Erklärung vom 05.06.1945". (völkerrechtlich korrekte Zitierweise: "Erklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands durch die Regierungen des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken und durch die Provisorische Regierung der Französischen Republik vom 05.06.1945), in:

Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland, Ergänzungsblatt Nr. 1, S. 7-9 sowie documentArchiv.de [Hrsg.],

Bekanntermaßen ist die höchste Rechtsnorm in der Welt das Völkerrecht. Für den Spezialfall des Krieges gilt das Kriegsvölkerrecht in Gestalt der Haager Landkriegsordnung und der Genfer Konvention. Gemäß Artikel 43 der Haager Landkriegsordnung ist eine Besatzungsmacht verpflichtet, alle Vorkehrungen zu treffen, um die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben in einem besetzten Gebiet wieder herzustellen, und zwar, sofern kein zwingendes Hindernis besteht, auf der Basis der jeweiligen Landesgesetze. (vgl. Haager Landkriegsordnung, Art. 43 vom 18.10.2007; RGBl. 1910, S. 107)

Aus diesem Grunde wurde zunächst von den Besatzungsmächten die Einrichtung sogenannter "Länder" als deutsche Selbstverwaltungskonstrukte verfügt. Diese "Länder", beziehungsweise späteren "Bundesländer" entsprechen nicht der rechtmäßigen Gebietsgliederung des Deutschen Reiches, es handelt sich dabei um von den Besatzungsmächten per Militärbefehl verfügte, künstliche Konstrukte.

Im Folgenden ist die jeweilige Entstehung einzelner Länder nachvollzogen:

Gründung des "Landes Niedersachsen" durch die Verordnung Nr. 55 der Britischen Militärregierung vom 01.11.1946, (bestehend aus dem Gebiet der Reichsländer Hannover, Schaumburg-Lippe, Oldenburg und Braunschweig) Gründung des "Landes Schleswig-Holstein" durch die Verordnung Nr.46 der Britischen Militärregierung vom 23.08.1946, Gründung des "Landes Rheinland-Pfalz" durch die Verordnung Nr. 57 der französischen Militärregierung, Gründung des "Landes Großhessen" durch die Proklamation Nr. 2 der Militärregierung der Amerikanischen Zone vom 19. September 1945, (Großhessen: umfaßt Kurhessen und Nassau (ausschließlich der zugehörigen Exklaven und der Kreise Oberwesterwald, Unterwesterwald, Unterlahn und Sankt Goarshausen) und Hessen-Starkenburg, Oberhessen und den östlich des Rheines gelegenen Teil von Rheinhessen). Die von Hessen fortgefallenen Kreise Oberwesterwald, Unterwesterwald, Unterlahn und St. Goarshausen sowie Rheinhessen westlich des Rheins kamen zur französischen Besatzungszone und bildeten seit dem 23. August 1946 einen Teil des Landes Rheinland-Pfalz. Ebenfalls nicht mit einbezogen wurde die Gemeinde Wimpfen, die zum hessischen Kreis Heppenheim (zu Hessen-Starkenburg gehörig) gehörte, aber seit 1945 faktisch von Württemberg-Baden regiert wurde. Gründung des "Landes Württemberg-Baden" durch die Proklamation Nr. 2 der Militärregierung der Amerikanischen Zone vom 19. September 1945, Gründung des "Landes Bayern " durch die Proklamation Nr. 2 der Militärregierung der Amerikanischen Zone vom 19. September 1945, (umfaßt ganz Bayern, wie es 1933 bestand, ausschließlich des Kreises Lindau. Bei der Errichtung von Bayern nach dieser Proklamation wurde "vergessen", daß auch die Pfalz (als Bayern links des Rheins) 1933 zu Bayern gehörte, jedoch zur französischen Besatzungszone gehörte und somit nicht mehr zu Bayern gezählt wurde; bereits seit 1940 gehörte die Pfalz nicht mehr zum Zuständigkeitsbereich des Reichsstatthalters von Bayern sondern zum Reichskommissar für die Saarpfalz, ab 1941 zum Reichsstatthalter der Westmark. Der Kreis Lindau gehörte bis 1955 zur französischen Besatzungszone (als Landbrücke zur französischen Besatzungszone in Österreich), Gründung des "Landes Sachsen" durch Befehl der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) vom 9. Juli 1945 (umfaßt das Gebiet Sachsens einschließlich des Teiles Schlesiens, welcher östlich der Oder-Neiße-Linie liegt, ausschließlich der Region um die Gemeinde Tiefengrün, die zum künstlichen Bundesland Bayern gekommen ist, da die Grenze der Besatzungszonen von den Alliierten auf den Verlauf der Saale bestimmt wurde) etc. etc..

Es handelt sich somit bei den sogenannten "Ländern" und späteren "Bundesländern" nachweislich um künstliche Konstrukte, die von den Besatzungsmächten per Militärbefehl verfügt wurden, sie sind somit als solche unmittelbares Besatzungsrecht.

Bis zum Jahre 1949 haben sich die drei westlichen Besatzungsmächte (USA, Großbritannien und Frankreich) einerseits, und die Besatzungsmacht Sowjetunion andererseits, in Meinungsverschiedenheiten über die weitere Verwaltung Deutschlands verstrickt. Die drei westlichen Besatzungsmächte haben hierauf in den drei westlichen Besatzungszonen eine deutsche Selbstverwaltung namens "BRD" ins Leben gerufen. Dies sollte für die Besatzungsmächte den Vorteil haben, daß sie sich nicht mehr selbst um notwendige Verwaltungsangelegenheiten sorgen mußten, und sie andererseits die oberste Regierungsgewalt in ihrem jeweiligen Besatzungsgebiet weiterhin ausüben konnten.

Zur Grundlage des deutschen Selbstverwaltungskonstruktes "BRD" wurde das "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland" erstellt, und in Kraft gesetzt. Dabei heißt es nicht "Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland", da die "BRD" sich dieses Grundgesetzes nicht selbst gegeben hat. Schließlich wurde es von den Besatzungsmächten per Militärbefehl verfügt! Zur Erstellung dieses "Grundgesetzes" hatten die drei westlichen Besatzungsmächte willkürlich deutsche Politiker ausgewählt, und zu "Parlamentarischen Räten" ernannt. Diese wurden mit der Abfassung eines "Grundgesetzes" beauftragt, was sie auch befolgten. Während der Ausarbeitung dieses Grundgesetzes sind diese "Parlamentarischen Räte" insgesamt 36 Mal auf den Petersberg (nahe Bonn) zu den Vertretern der westlichen Besatzungsmächte zitiert worden. Dort haben die Besatzungsmächte in den "Grundgesetz- Entwürfen dieser "Parlamentarischen Räte" herumredigiert. Der bekannte Staatsrechtlicher und stellvertretende Vorsitzende des sogenannten "Parlamentarischen Rates", Professor Dr. Carlo Schmid, hat nach Angaben von Zeitzeugen zu diesem Verfahren geäußert:

"Wir durften beim Grundgesetz nur noch Punkt und Komma setzen, der Rest wurde von den Alliierten diktiert".

In diesem Zusammenhang paßt ein Zitat von Herrn Willy Brandt: Zitat: "Dieses Grundgesetz haben uns die Amerikaner, um es vorsichtig zu sagen, anempfohlen. Man könnte auch sagen, auferlegt." (vgl. BUNTE; 14.02.1991; S. 94)

Als das "Grundgesetz" im Sinne der westlichen Besatzungsmächte ausformuliert war, wurde es von diesen genehmigt. Aber auch in dem diesbezüglichen Genehmigungsschreiben machten sie von ihren Vorbehaltsrechten umfassend Gebrauch und verfügten erhebliche Einschränkungen:

So zum Beispiel unter anderem:

"daß die dem Bunde durch das Grundgesetz übertragenen Vollmachten ebenso wie die durch die Länder und örtlichen Verwaltungskörper ausgeübten Vollmachten den Bestimmungen des Besatzungsstatuts unterworfen sind,"

"daß die .... Polizeigewalt nicht ausgeübt werden kann, bis dies durch die Besatzungsbehörden ausdrücklich genehmigt ist und daß in gleicher Weise die sonstigen Polizeifunktionen des Bundes sich nach dem Schreiben der westlichen Besatzungsmächte vom 14. April 1949 zu richten haben,"

"daß Berlin nicht Stimmberechtigung im Bundestag oder Bundesrat eingeräumt wird, und auch nicht von der Bundesregierung regiert werden kann,"

"daß die Grenzen aller Länder, ausgenommen Württemberg-Baden und Hohenzollern so "wie sie jetzt festgelegt sind", bis zu einem Friedensschluß bleiben,"

"daß nichts in den Verfassungen der Länder als eine Einschränkung der Bestimmungen der Bundesverfassung ausgelegt werden dürfte; daß Konflikte zwischen den Länderverfassungen und der vorläufigen Bundesverfassung deshalb zugunsten der letzteren entschieden werden müssen,"

"daß nach der Einberufung der in dem Grundgesetz vorgesehenen gesetzgebenden Körperschaften .....das Besatzungsstatut in Kraft treten wird."

(vgl. Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure zum Grundgesetz in der Übersetzung des Parlamentarischen Rates, VOBIZ S. 416, Frankfurt am Main, den 12. Mai 1949)

Nach dieser Genehmigung durfte das "Grundgesetz" von den sogenannten "Parlamentarischen Räten" in Kraft gesetzt werden. (vgl. BGBl. I S . 1ff)

Dabei wurde im "Grundgesetz" gewährleistet, daß sonstige Bestandteile des Besatzungsrechts nicht durch die oberen Repräsentanten der sogenannten "BRD" oder durch deren Mittelbau umgangen werden können, sondern unmittelbar ausgeführt werden müssen. Hierzu wurde im "Grundgesetz" verankert

daß die Kosten der Besatzung von der sogenannten "Bundesrepublik Deutschland" ohne wenn und aber an die drei westlichen Besatzungsmächte gezahlt werden, (vgl. Artikel 120 "Grundgesetz")

daß keine Vorschriften des übrigen Besatzungsrechts durch die sogenannte "Bundesrepublik Deutschland" eingeschränkt werden könne, (vgl. Artikel 139 "Grundgesetz")

daß die dem Bunde durch das Grundgesetz übertragenen Vollmachten ebenso wie die durch die Länder und örtlichen Verwaltungskörper ausgeübten Vollmachten den Bestimmungen des Besatzungsstatuts unterworfen sind. (vgl. Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure zum Grundgesetz in der Übersetzung des Parlamentarischen Rates, VOBIZ Scholz-Wiegand 416, Frankfurt am Main, den 12. Mai 1949)

Ab dem Inkrafttreten des "Grundgesetzes" galt somit gleichzeitig das "Besatzungsstatut".

Dieses "Beatzungsstatut" beinhaltete, daß es für jedes "Bundesland" einen alliierten Landeskommissar gab, der die oberste Regierungsgewalt in dem jeweiligen "Bundesland" ausübte. Für die Ausübung der obersten Regierungsgewalt für die Bundesebene war die "Alliierte Hohe Kommission" ("AHK") zuständig. Jede Verordnung und jedes Gesetz auf Bundesebene mußte demnach der Alliierten Hohen Kommission vorgelegt werden. Für die Entscheidung, ob sie ein Gesetz oder eine Verordnung genehmigten, ließen sich die drei westlichen Besatzungsmächte die international übliche Frist von 21 Tagen Zeit. Erst nach Ablauf dieser Frist durfte der sogenannte "Bundespräsident" die jeweilige Gesetzes- oder Verordnungsvorlage unterzeichnen, was dann zur Folge hatte, daß sie im sogenannten "Bundesgesetzblatt" veröffentlich werden durfte. Schließlich sind sämtliche Gesetze der "Bundesländer" und der "BRD", insbesondere auch alle Lehrinhalte beziehungsweise Lehrpläne und Lehrbücher des Schulsystems der "BRD" von den Besatzungsmächten verfügt. Auf die Konsequenzen dieser Tatsachen wird an andere Stelle noch eingegangen.

Aus dem Geschilderten folgt, daß durch die Gründung der "Länder" und der "BRD" das Besatzungsrecht selbstverständlich nicht aufgehoben wurde. Es wird von "BRD"-Machthabern immer wieder behauptet, die drei westlichen Besatzungszonen seien in eine "Bundesrepublik Deutschland" worden. Dies ist jedoch falsch. In der Realität wurde lediglich das Besatzungsrecht angewandt und ein fremdbestimmtes deutsches Selbstverwaltungskonstrukt namens "BRD" im Gebiete der drei westlichen Besatzungszonen installiert. Die Besatzungszonen und das übrige Besatzungsrecht wurden hierdurch nicht berührt, geschweige denn "aufgehoben".

Das Gegenteil ist der Fall: Die sogenannten "Bundesländer" sowie die sogenannte "BRD" sind selbst reines Besatzungsrecht! Würde beispielsweise das Besatzungsrecht aufgehoben werden, wären die sogenannten "Bundesländer" sowie die sogenannte "BRD" augenblicklich nicht mehr existent!

Wenn also ein "BRD"-Machthaber behauptet, das Besatzungsrecht sei nicht mehr in Kraft, behauptet er damit gleichzeitig, daß es eine sogenannte "BRD", und damit seine Position im "BRD"-System gar nicht gibt! Daß mit dem Besatzungsrecht auch die Besatzungszonen nach wie vor existieren, zeigt sich darin, daß die Truppen der jeweiligen Besatzungsmächte sich mit ihren Stationierungsorten nach wie vor an die jeweiligen Grenzen ihrer eigenen Besatzungszonen halten. Weitere rechtliche Basis für die gegenwärtige Ausübung der obersten Regierungsgewalt im Besatzungsgebiet ist der sogenannte "Überleitungsvertrag von Berlin" von 1990. In Artikel 2 heißt es dort:

Zitat: "Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in Bezug auf Berlin ..... begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind." (siehe Verordnung zu dem Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin vom 25. September 1990 (BGBL Teil II - 1990 - Nr. 36 vom 02.10.1990)

Die Formulierung "in oder in bezug auf Berlin" ist dabei bedeutsam! Da alle alliierten Verfügungen sämtlich in Berlin verkündet und verabschiedet worden sind, bleiben damit auch alle, nicht nur Berlin, sondern auch das übrige Deutschland betreffenden Rechte der Alliierten in Kraft.

Zudem findet sich im Notenwechsel aus dem Jahre 1990 Entsprechendes:

Zitat: Folgende Teile des Überleitungsvertrages bleiben weiterhin in Kraft:

Teil I - Artikel 2: Zitat: (1) Alle Rechte ....... der Besatzungsbehörden ........ sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind.

Teil VI - Artikel 3 Zitat: (1) Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen (!), das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben oder schließen werden (!). (vgl. Notenwechsel aus dem Jahr 1990 (BGBl. 1990 Teil II Seite 1386 ff.))

Ein anschauliches Beispiel dafür, daß das Besatzungsrecht weiterhin in Kraft ist, ist die Verurteilung des DDR-Devisenbeschaffers Schalck-Golodkowski im Jahre 1996 zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung. Er ist nicht etwa nach dem StGB verurteilt worden, sondern nach dem SHAEF-Gesetz Nr. 53 (Besatzungsrecht), was belegt, daß dieses Recht im Jahre 1996 noch galt und bis heute noch gilt. Das sogenannte "Bundesverfassungsgericht" hatte die "Verfassungsbeschwerde" von Herrn Schalck-Golodkowski nicht angenommen, da ein Einspruch deutscher Gerichte gegen alliiertes Recht nicht möglich ist.

Um zu gewährleisten, daß die Interessen der drei westlichen Besatzungsmächte im Besatzungsgebiet umgesetzt werden, hatten diese zudem eine besondere Verfügung getroffen, die im Polit-Jargon als "Kanzlerakte" bekannt geworden ist. Dabei wurde von den Besatzungsmächten hinter dem Rücken der Öffentlichkeit verfügt, daß der sogenannte "Bundeskanzler" im Zusammenhang mit seiner Vereidigung sich bei den Alliierten einfindet, um von diesen die Anweisungen derselben entgegenzunehmen (sogenannte "Antrittsbesuche").

Interessanterweise ist in dieser "Kanzlerakte" auch geregelt, daß bis zum Jahre 2099 die Alliierten die Medienhoheit im Besatzungsgebiet inne haben. Darüber hinaus ist in diesem Dokument die Pfändung der Goldreserven des Deutschen Reiches (ca. 4.000 Tonnen) durch die Alliierten dokumentiert.

Beim sogenannten "Bundeskanzler" handelt es sich somit lediglich um den obersten Statisten, der die Interessen der Besatzungsmächte gegenüber dem deutschen Staatsvolk durchzusetzen hat.

Geheimdienstliches Dokument über den Verlust eines Exemplars der sogenannten "Kanzlerakte". Auch ist hierdurch ersichtlich, weshalb es im Besatzungsgebiet nur gleichgeschaltete "BRD"-Medien mit alliiertem Maulkorb geben kann, und keine freie Presse. Das dargestellte geheimdienstliche Dokument ist durch eine Indiskretion an die Öffentlichkeit gelangt, es ist deshalb als Quelle juristisch nicht zitierfähig. Sofern der interessierte Leser Zweifel an der Echtheit dieses Dokumentes hat, möge er dies aus seinem Gedächtnis streichen.

Es sei jedoch darauf verwiesen, daß die Existenz dieser "Kanzlerakte" in den Memoiren des BND-Generals Komossa, sowie in den Memoiren von Willi Brandt und Egon Bahr bestätigt wird: (vgl. Geheimer Staatsvertrag vom 21.Mai 1949; General a.D. Gerd-Helmut Komossa; Die Deutsche Karte; Ares Verlag, Graz 2007, Seite 21 ff.) sowie (Egon Bahr "Mein Deutschland" in der Zeitung "Die Zeit" vom 14. Mai 2009) sowie (Egon Bahr "Lebenslüge der Bundesrepublik" in der Zeitung "Junge Freiheit" vom 16.10.2011)

Interessanterweise ist in den vergangenen Jahrzehnten die Ausübung der obersten Regierungsgewalt durch die drei westlichen Besatzungsmächte mehr und mehr in irgendwelchen Hinterzimmern praktiziert worden, um diese Praxis der Öffentlichkeit gezielt vorzuenthalten. Dennoch ist ersichtlich, daß der sogenannte "Bundespräsident" nach wie vor 21 Tage Zeit verstreichen lassen muß, bis er ein Gesetz oder eine Verordnung unterzeichnen darf. Dies ist die Frist, in der die Besatzungsmächte entscheiden, ob sie zustimmen oder ablehnen.

Ein relativ aktuelles Beispiel für die Ausübung der obersten Regierungsgewalt im Besatzungsgebiet durch die drei westlichen Besatzungsmächte ist die Verfügung der sogenannten "Bereinigungsgesetze" in den Jahren 2006, 2007 und 2010. Diese Gesetze sind weder im sogenannten "Bundestag", noch im sogenannten "Bundesrat" diskutiert oder beschlossen worden, sie wurden von den drei westlichen Besatzungsmächten lediglich verfügt, und anschließend im sogenannten "Bundesgesetzblatt" veröffentlicht. Über die Entscheidungswege hinsichtlich dieser sogenannten "Bereinigungsgesetze" ist die Öffentlichkeit gezielt uninformiert gelassen worden. Mit den sogenannten "Bereinigungsgesetzen" machten die drei westlichen Besatzungsmächte deutlich, daß die sogenannte "BRD" von ihnen regiert wird, und daß die oberste Regierungsgewalt von den Besatzungsmächten somit auch praktisch ausgeübt wird. Durch diese "Bereinigungsgesetze" wurden mehrere hundert Gesetze aufgehoben. Auf weitere Details wird in einem späteren Abschnitt noch eingegangen.

Darüber hinaus ist zu erwähnen, daß alleine die Besatzungsmacht USA noch offiziell 74.000 bis 250.000 US-Soldaten im deutschen Besatzungsgebiet stationiert hat. Die Besatzungskosten werden auch heute noch von der "BRD", das heißt, von uns allen gezahlt. Zudem steht die sogenannte "Bundeswehr" unter dem Oberbefehl der USA. Des weiteren befinden sich unzählige Atomwaffen der USA in Deutschland, wogegen keine "BRD"-Bediensteten etwas ausrichten können. Schließlich hatte sich der sogenannte "Bundestag" im März 2011 mit großer Mehrheit für den Abzug der US- Atomwaffen ausgesprochen, was jedoch völlig bedeutungslos geblieben ist. (vgl. ZEIT online vom 05.09.2012)

In diesem Zusammenhang werden sich die meisten Leser erinnern, daß im Rahmen des Irak-Krieges ab dem Jahre 2003 in Deutschland US-Militärflüge und CIA-Flüge über Deutschland durchgeführt, und CIA-Foltergefängnisse in Deutschland unterhalten wurden, wogegen keine "BRD"-Bediensteten etwas ausrichten konnten, obwohl es hierzu im sogenannten "Bundestag" durchaus Initiativen gegeben hat. Schließlich hatte man früher einmal postuliert, daß von deutschem Boden nie wieder Krieg ausgehen solle.

Zusammenfassung Zusammenfassend muß man feststellen, daß die oberste Regierungsgewalt im Besatzungsgebiet nach wie vor von den drei westlichen Besatzungsmächten ausgeübt wird. Das hierzu geschaffene Verwaltungskonstrukt "BRD" ist dabei ein Organ (beziehungsweise der verlängerte Arm) der drei westlichen Besatzungsmächte. Die oberen Repräsentanten der "BRD" sind die Erfüllungsgehilfen und Interessenvertreter dieser Besatzungsmächte. Es handelt sich bei der "Regierung" der "BRD" somit lediglich um eine Schein- beziehungsweise Marionettenregierung. Sie sind Angestellte der Besatzungsmächte - weiter nichts. Es muß deshalb zwingend geschlossen werden, daß das Kriterium einer eigenen Staatsgewalt von der "BRD" nicht erfüllt wird. Die "BRD" ist somit allein wegen des Fehlens dieses völkerrechtlich notwendigen Merkmales der Drei-Elemente-Lehre nicht als ein Staat anzusehen!

So viel nun mal zur BRD und BRD GmbH.

Natürlich geht der Text weiter, es ist ein ganzes Buch.

Wer noch mehr lesen möchte, der laden sich nun das PDF herunter welches ich hier zum Download anbiete.

Dort findet man auch eine ISBN Nummer um dem Ersteller DR. Klaus Maurer einen Obolus zukommen zu lassen., den er sich sicherlich verdient hat.

Allerdings finde ich seine zusammen getragenen Aufführungen für so wichtig, dass sie auch kostenlos einer breiten Leserschaft zur Verfügung gestellt werden muss. Deswegen setze ich mich über ein eventuelle Copyright hinüber.

Hier also nun das Ganze als PDF zu Download.

Maurer_dr_klaus-Die_BRD-GmbH_2012

Wer nach dem Lesen immer noch an Merkel und Co glaubt, für den ist auch noch der Osterhase real.

Und wer dem ganzen hier immer noch nicht glaubt, der möge sich bitte auch noch auf anderen Webseiten tummeln!

Hier noch ein Link zur BRD-GMBH

Dieses muss für immer der Nachwelt erhalten bleiben, darum nun auch hier gepostet. Das Original befindet sich hier auf dieser Seite

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Kann kein Plagiat sein weil es dafür keine Webseite bisher gab sondern nur ein PDF.

Reichsbürger Rotz.

Findest Du?
Ich nicht.
Es sind Fakten welche der Wahrheit entsprechen und belegt sind.
Einfach mal lesen und selbst überprüfen.

Ach ja da ich nicht mehr in Deutschland lebe kann ich schlecht ein Reichsbürger sein!

Es sind keine Fakten. Sogar ohne juristische Kentnisse kann man durch nachforschen erfahren, dass jedes dieser Argumente Unsinn ist. Ich habe mich damit schon auseinandergesetzt.

Ich sage nicht, dass du ein Reichsbürger bist, aber dass das was du da teilst Reichsbürger Rotz ist. Wobei das wiederum nahelegt, dass du ein Anhänger dieser Ideologie bist.

Warum wohl gibt es diese "Ideologie"?
Wenn alles stimmen würde was uns die Politik erzählt würde es keine solche Ideologie geben.
Da ist eine Lüge auf der Anderen aufgebaut um das Wahre zu verleugnen.
Zeige mir die wahre Wahrheit und ich lasse mich sehr gerne überzeugen.