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Von beidem. Denn wenn z. B. die Staatsanwaltschaft aufgrund Weisung des Justizministers eine eigentlich gebotene Anklage gegen einen Parteifreund des Ministers nicht erhebt, kommt es erst gar nicht zu einer gebotenen Rechtsprechung, es wird damit also die Rechtspflege komplett ausgehebelt!

Andersrum bei einer Anklage gegen einen von der falschen Partei, wo keine geboten ist, verhält es sich entsprechend auch so. Auch wenn der deswegen dann freigesprochen werden muss, bleibt in der Regel was hängen und sein Ruf ist geschädigt.

Deine Formulierung war übrigens "unabhängige Justiz"! Die Staatsanwaltschaft ist Bestandteil der Justiz.