Valérie Bacot am Freitag Abend verurteilt, abeer frei

in #deutsch3 years ago

Valérie Bacot, deren lebenslanger Mißbrauch durch ihren Ehemann Frankreich schockierte, wurde des Mordes an ihm für schuldig befunden, aber ihr wurde gesagt, daß sie das Gericht als freie Frau verlassen kann.

Sie wurde zu vier Jahren Gefängnis verurteilt, von denen drei zur Bewährung ausgesetzt wurden, aber wegen des Jahres, das sie bereits verbüßt hatte, freigelassen.

Bacot brach zuvor vor Gericht zusammen, als die Staatsanwälte forderten, sie solle verurteilt werden, aber sie wurde begnadigt und freigelassen.

Sie gab zu, ihren Mann im März 2016 mit seiner eigenen Waffe getötet zu haben.

Bacot, 40, beschrieb, wie sie seit ihrem 12. Lebensjahr von Daniel Polette missbraucht wurde, zunächst als ihr Stiefvater und dann als ihr Ehemann. Jahrelang hatte Polette sie gezwungen, sich mit anderen Männern zu prostituieren, aber sie rastete schließlich aus, als er begann, über den Mißbrauch ihrer Tochter zu sprechen.

Mehr als 700.000 Menschen unterzeichneten eine Petition, die ihre Freilassung forderte.

Der Gerechtigkeit wurde Genüge getan

Als sie das Gericht verließ, applaudierte eine Menge von Gratulanten und rief "Bravo". Sie sagte Reportern, daß ihr Kampf noch nicht vorbei sei.

"Ich bin nicht erleichtert... [Ich bin] körperlich und geistig völlig zerrüttet", sagte sie und fügte hinzu, daß sie einfach nur zu ihren vier Kindern zurückkehren wolle.

Bacot hatte ein Jahr in Untersuchungshaft verbracht und vor der Entscheidung der Jury sagten ihre Anwälte, daß sie nicht nur freigelassen, sondern von den Anklagen gegen sie freigesprochen werden sollte.

"Für mich ist es ein großer Sieg, daß diese Frau heute Abend zu ihren Kindern zurückkehrt, und ich bin sehr bewegt", sagte Anwältin Nathalie Tomasini. Der Gerechtigkeit sei Genüge getan worden, sagte sie, obwohl sie sich wünschte, daß die Verteidigung des "battered-woman syndrome" in Frankreich als legitime Selbstverteidigung akzeptiert würde, wie es in Kanada der Fall war.

Zuvor hatte Staatsanwalt Éric Jallet vor dem Gericht in der ostfranzösischen Stadt Chalon-sur-Saône erklärt, warum es wichtig sei, daß Bacot zwar verurteilt werde, aber dennoch frei herumlaufen dürfe.

"Ein Strafgericht steht für zivilisierte Werte - an erster Stelle steht dabei der Schutz des Lebens. Wenn Menschen die Justiz in die eigene Hand nehmen, dann ist jeder mit jedem im Krieg", argumentierte er.

Dennoch würde eine Inhaftierung ihr keinen größeren Schutz bieten und das Risiko, daß sie ein Verbrechen begeht, sei minimal, fügte er hinzu. Er hatte eine fünfjährige Haftstrafe vorgeschlagen, nicht die vier Jahre, die Bacot erhalten hat.

Vor Gericht erklärte ihre Anwältin Janine Bonaggiunta, warum die französischen Gesetze für diese Art von Fällen nicht geeignet seien: "Wenn festgestellt wird, daß es sich um das "battered-woman syndrome" handelt, verbringt sie keinen Tag im Gefängnis. Ich würde mir wünschen, daß wir auch in diesem Fall vorankommen."

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