Jalta Abkommen: Winston Churchill, Franklin D. Roosevelt und Joseph Stalin, 1945

in #history5 years ago

Die „großen Drei“ versammelten sich vom 4. bis zum 11. Februar 1945 im Badeort Jalta auf der Halbinsel Krim zu einem Gipfeltreffen der alliierten Mächte, um die Aufteilung Deutschlands und die Machtverteilung in Europa zu besprechen. Stalin forderte die Zerstückelung Deutschlands in mehrere Staaten. Außerdem forderte er die deutsche Ostgrenze auf die Oder-Neiße-Linie zu verschieben, … was Truman und Churchill vorerst für nicht zumutbar hielten, da über 8 Millionen Deutsche umgesiedelt hätten werden müssen. Festgelegt wurde die bedingungslose Kapitulation, die Entnazifizierung, die Entmilitarisierung Deutschlands und wie die Reparationen Deutschlands auszusehen haben. Alles andere sollte bei einer späteren Konferenz besprochen werden. Es folgte die Potsdamer Konferenz, die das Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa markierte.

Jalta Konferenz Orginal als pdf: Jalta PDF



Auch damals ist nur von Deutschland die Rede, die BRD gründete sich erst später und löste sich, genau wie die DDR im Jahr 1990 auf, beide Teile wurden aus der UN ausgetragen. Deutschland 276 wurde aber nicht aktiviert, sondern wird bis heute weiter von der BRD verwaltet, wie sie selbst auch schreibt:

Ab dem Zeitpunkt der Vereinigung ( Zusammenlegung der Gebiete DDR und BRD 1990) HANDELT die BRD in dem Vereinten Nationen unter der Bezeichnung “ Deutschland“ ( code 276)

Sie handelt als Deutschland 276, sie ist es aber nicht!



Nur die Deutschen selbst können das ändern , nicht deren BRD Verwaltung und der Weg ist vorgegeben, von der BRD selbst, ihrem höchsten Gericht und den Vereinten Nationen :

Die Bundesrepublik Deutschland durch ihr Grundgesetz und noch einmal das Bundesverfassungsgericht bestätigen : Die Verfassunggebende Versammlung ist das höhere Recht und steht über dem Grundgesetz, dem Gericht und der gewählten Regierung.

Urteil des Bundesverfassungsgerichts BVerfG 2 BvG 1/51 vom 23. Oktober 1951, II. Senat, Leitsatz 21 : Eine verfassunggebende Versammlung ist ein weltweit anerkannter, völkerrechtlicher Akt und hat einen höheren rechtlichen Rang als die auf Grund der erlassenen Verfassung gewählte Volksvertretung (siehe Art. 25 GG). Sie ist im Besitz des pouvoir constituant. Mit dieser besonderen Stellung ist unverträglich, daß ihr von außen Beschränkungen auferlegt werden. Ihre Unabhängigkeit bei der Erfüllung dieses Auftrages besteht nicht nur hinsichtlich der Entscheidung über den Inhalt der künftigen Verfassung, sondern auch hinsichtlich des Verfahrens, in dem die Verfassung erarbeitet wird. Leitsatz 27 Das Bundesverfassungsgericht erkennt die Existenz überpositiven, auch den Verfassungsgesetzgeber bindenden Rechtes an und ist zuständig, das gesetzte Recht daran zu messen. Leitsatz 29 Dem demokratischen Prinzip ist nicht nur wesentlich, daß eine Volksvertretung vorhanden ist, sondern auch daß den Wahlberechtigten das Wahlrecht nicht auf einem in der Verfassung nicht vorgesehenen Weg entzogen wird.

Die UNO bestätigt die höheren Rechte der Verfassunggebenden Versammlung und die BRD hat sich diesen Regeln zwingend unterworfen.

UN – Selbstbestimmungsrecht der Völker : Artikel 1 (1) Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung (siehe Art. 146 GG). (2) Alle Völker können für ihre eigenen Zwecke frei über ihre natürlichen Reichtümer und Mittel verfügen, unbeschadet aller Verpflichtungen, die aus der internationalen wirtschaftlichen Zusammenarbeit auf der Grundlage des gegenseitigen Wohles sowie aus dem Völkerrecht erwachsen. In keinem Fall darf ein Volk seiner eigenen Existenzmittel beraubt werden. (3) Die Vertragsstaaten, einschließlich der Staaten, die für die Verwaltung von Gebieten ohne Selbstregierung und von Treuhandgebieten verantwortlich sind (siehe Art. 133 GG), haben entsprechend der Charta der Vereinten Nationen die Verwirklichung des Rechts auf Selbstbestimmung zu fördern und dieses Recht zu achten. UN-Zivilpakt und UN-Sozialpakt und noch mehr Informationen finden Sie HIER.


Quelle

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