Aber bitte erst nach Klärung der Verantwortlichkeiten! Ich halte es für unmöglich, dass der Bauherr in der Lage ist, den Wasserdruck in der Gemeindeleitung zu erhöhen. Außerdem sehe ich die Frage, ob es nicht ein Versäumnis eines Hauseigentümers ist, wenn er nicht von Haus aus einen Druckminderer einbaut.
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