Wie in Bayern der Rettungsdienst finanziert ist IV

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Hallo Freunde,

nachdem wir und in den letzten beiden Posts die Einheiten des Regelrettungsdienstes angeschaut haben, schauen wir uns heute die letzten beiden Komponenten an. Dabei handelt es sich um den medizinischen Katastrophenschutz und die Luftrettung

Luftrettung

In Bayern ist die Luftrettung die einzige Komponente des Rettungsdienstes die rein Hauptamtlich besetzt ist. Die Hubschrauber werden durch die Deutsche Rettungsflugwacht (DRF), den ADAC und das Bundesministerium des Inneren gestellt. Dabei gibt es zwei verschiedene Hubschrauber, die einen fliegen Tagsüber und die anderen Nachts. Diese Hubschrauber werden zu Verlegungen zwischen Kliniken, der Notfallrettung und dem Einsatz in der Wasserrettung und Bergrettung eingesetzt. Die Besatzung besteht immer aus einem Piloten, einem Notfallsanitäter als HEMS-TC, also quasi dem Technischen Assistenten und einem Notarzt. Finanziert wird die Luftrettung durch die Zentrale Abrechnungsstelle, die ZAST. Dazu kommen wir aber noch in einem eigenen Post was das ist.

Der Katastrophenschutz

Zu guter Letzt kommt noch der Katastrophenschutz, welcher mit Schnelleinsatzgruppen Behandlung, Transport, Technik und Sicherheit, Psychosoziale Notfallversorgung, Betreuung, Verpflegung, Rettungshunden, Motorradstaffeln, Information und Kommunikation, Logistik und weiteren aufgestellt ist. Diese Einheiten werden durch den Bund, den Freistaat Bayern, die Kommunen und die Organisationen finanziert. Wobei die Organisationen dies in der Regel über Sanitätsdienste realisieren.

Der Katastrophenschutz besteht aus ehrenamtlichen Bereitschaften, welche Schnelleinsatzgruppen zur Unterstützung des Rettungsdienstes und Kontingente für Großschadenslagen in der Überregionalen Hilfe bereitstellen. Träger dieser Einheiten ist primär das Bayerische Rote Kreuz zusammen mit dem Malteser Hilfsdienst, der Johanniter Unfallhilfe und dem Arbeiter Samariter Bund. Diese sind jedoch nicht flächendeckend aktiv, so dass das Bayerische Rote Kreuz meistens lokal durch eine oder mehrere dieser Hilfsorganisationen unterstützt wird.

Eingesetzt werden diese Einheiten bei größeren Schadenslagen mit mehreren Patienten. So gibt es dafür eigene Führungsgruppen. Primär steht bis zu etwa 10 Patienten der Einsatzleiter Rettungsdienst zur Verfügung, das ist ein Notfallsanitäter, der für die Führung größerer Einsätze mit mehren Fahrzeugen koordinieren kann. Dabei ist die Grenze bei 5 Einsatzmitteln. Sobald mehr Fahrzeuge oder Einheiten des Katastrophenschutzes dazu kommen, tritt ein Organisatorische Leiter, ein OrgL zu Tage, der mit einer Unterstützungsgruppe Sanitätseinsatzleitung, UG SanEL, und dem Leitenden Notarzt, zur Stelle und übernimmt die Führung des Einsatzes. Diese Ämter werden durch die Kommunen gestellt, sie finanzieren die Fahrzeuge der OrgL, welche ihre Privatfahrzeuge mit Sondersignalanlagen ausstatten, die Fahrzeuge der UG SanEL und die Fahrzeuge der Einsatzleiter werden zentral für Bayern durch das Bayerische Rote Kreuz beschafft.

Nachdem wir uns jetzt in den letzten Posts angeschaut haben wie der Rettungsdienst in Bayern aufgebaut ist, schauen wir uns im nächsten Post die Finanzierung des Rettungsdienstes an. Dabei gehen wir nicht auf die staatlichen Förderungen ein.