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Du hast recht: Staats-/Landrecht, Privatrecht/Handels- und Seerecht sowie Völkerrecht sind unterschiedliche Rechtskreise. Genau deshalb scheitert die „Privatstadt“ an der Tiefe der Macht. Verträge regeln Austausch – Souveränität regelt den letzten Widerspruch. Wer originäre Hoheitsgewalt nicht besitzt, lebt von widerruflicher Konzession des Staates.
Die entscheidende Frage ist nicht „welcher Rechtskreis?“, sondern: Wer vollstreckt am Ende? Wenn die Antwort – unausweichlich – auf staatliche Gewalt hinausläuft, war es nie echte Souveränität, sondern Servicehoheit mit AGB.
„Überpositives Recht“ mag Maßstab sein; im Betrieb bindet positives Recht. Und dort bleibt das Gewaltmonopol unteilbar – genau darum verschiebt die Privatstadt Macht nicht zum Menschen, sondern zum Betreiber.

Cool, danke.

Vielleicht muss man sich am Überpositiven Recht orientiert ein Rechtsraum ohne systematischen Zwang, Durchgriff, Vollstreckung ausdenken?
Lediglich im Falle der Verteidigung von Rechten ist Gewalt erlaubt, ohne Monopol - braucht es auch nicht wenn sich Leute selber verteidigen dürfen?

Bzw einfach insgesamt die Fiktionen des positiven Rechts sein lassen?
Anstatt immer irgendwie "Recht" mit Zwang und Gewalt durchsetzen und vollstrecken zu wollen? (Was eh ziemlich paradox ist und logischerweise zu unseren Problemen des Zentralismus, Korruption, Pädophilie, Menschenhandel führen.)

Vertragsrecht eben. (Den meisten ohne handelsrechtliche Schiedsgerichte aber wohl unvorstellbar, während früher noch alles ganz einfach mithraistisch auf Handschlag und Ehre lief.)