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RE: Aus gegebenem Anlass, SARS-CoV-2

in Deutsch D-A-CH3 years ago

Ich finde es immer sehr putzig, wenn Menschen sich für dieses oder jenes auf unser Grundgesetz berufen. Was ist ein Grundgesetz wert, in dem alle Naselang Sätze wie "In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden." oder "Das Nähere regelt ein Bundesgesetz." auftauchen? Wieso benötigt man überhaupt einen Artikel 19, der einem bestenfalls Abhilfe durch ein politisch besetztes Gremium gewährt? Diese sogenannte Verfassung ist das Papier nicht wert, auf das sie gedruckt ist.

Echte Freiheit gibt es nur im Kopf, und das auch nur solange, wie dieser mit dem Rest des dazugehörigen Körpers funktionsfähig verbunden ist.

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Dieser Einwand ist zu 100% gerechtfertigt und entspricht auch meiner persönlichen Einstellung. Ich will hier nur aufzeigen, wie sehr sich unser Rechtssystem aus sich heraus widerspricht.
Das ist jedoch ein anderes Thema, welches ich z.B (um nur einen Bereich meiner Veröffentlichungen aufzuzeigen) in https://steemit.com/freie-gesellschaft/@zeitgedanken/eine-freie-gesellschaft-braucht-ein-fundament-teil-38-kandidatenfreie-persoenlichkeitswahl zum Besten gab.
Meine persönliche Meinung ist: Verfassungen haben nur den einen Zweck, eine Obrigkeit zu installieren und zu rechtfertigen. Verfassungen fördern keine Menschenrechte und tragen auch nicht zum Frieden, unter den Bürgern, bei. Viele berufen sich im Punkto Verfassungen immer auf den sogenannten „Bürgervertrag“ (zitiert nach Rousseau) meinen dieser sei durch Massenmehrheit zu gewinnen. Unsere Massendemokratie (Demokratiefassade) sei die Demokratie schlechthin, die es zu verteidigen gilt. Doch keiner hat Rousseau gelesen, denn dieser schrieb ebenfalls:

»Woher besäßen hundert, die sich einen Herrn wünschen, das Recht, für zehn, die sich keinen wünschen, mitzubestimmen? Das Gesetz der Stimmenmehrheit ist selbst eine Sache des Übereinkommens und setzt wenigstens eine einmalige Einstimmigkeit voraus. | Nur denen, die sich verbinden, liegt es ob, die Bedingungen der Vereinigung zu regeln. | Wenn demnach bei der Gründung des Gesellschaftsvertrages einige Widerspruch erheben, so macht ihre Meinung ihn nicht ungültig, sondern schließt die Gegner von ihm aus; sie gelten unter den Staatsbürgern als Fremde« (Contrat Social, ebd., S. 42 | 71 | 153).

Diesen Teil lässt man beim Zitieren immer weg.

Wenn ich auf Art. 19 verweise hat dies einen anderen Grund. Keiner kennt die Sprengkraft dieses Artikels, da keiner den Verfasser in seinen Protokollen gelesen hat. Die Sprengkraft verbirgt sich hier: https://hive.blog/deutsch/@zeitgedanken/was-im-studium-nicht-gelehrt-wird

Wenn man sich auf das GG beruft, sollte man dieses auch kennen und genau dort ist jedoch das Defizit vorhanden. Alles beruft sich auf etwas, was sie nicht kennen. Ist so ähnlich wie beim zitieren von Rousseau.

Danke für den wunderbaren Kommentar

Keiner kennt die Sprengkraft dieses Artikels

Diese Dinge juristisch zu beurteilen, dazu fehlt mir der Sachverstand. Der einfache gesunde Menschenverstand sagt mir jedoch, dass eine Verfassung in einer Form festgeschrieben sein sollte, dass zu ihrer Änderung jeweils höchste politische Hürden zu nehmen sind. Die Möglichkeit, durch irgendwelche angetackerten Texte jederzeit willkürlich in vorgebliche Grundrechte eingreifen zu können, macht die Verfassung in meinen Augen zur Makulatur. Durch einen Artikel 19 fühle ich mich in meinem natürlichen Gerechtigkeitsempfinden bestenfalls verhöhnt.

Rousseau

Werr hadds errfunden? Riiicola... :-)