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recht auf vergessen löscht auch nichts. du kriegst nur zB zeitungsartikel über irgendetwas nur nicht mehr bei google usw angezeigt. also deinen kommentar müsste man mit diesem gesetz nicht löschen. man darf ihn nur nicht mehr mit einer suchmaschine finden

Richtig, man löscht quasi nur die Verlinkung
und das wars saltypretzel 😉