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RE: expired

in #travel6 years ago

Danke für das Kompliment.

Zur Musik: Die GEMA kann mich mal, genau wie das Finanzamt, die Mafia und die EU. Das war die kurze Antwort. (Die Reihenfolge entspricht übrigens ungefähr dem Grad meiner Wertschätzung dieser Organisationen.)

Es handelt sich bei meinen Videos um rein privates Material. Wenn ich urheberrechtlich geschützte musikalische Werke verwende, dann als reines Beiwerk und nie in ganzer Länge, sondern nur in Teilen.

Damit die Musik Beiwerk bleibt, muss sie natürlich kräftig modifiziert wiedergegeben werden. Ich mische dazu den Originalton ein (wenn brauchbar), oder Geräuschtracks aus einer Soundbibliothek. Hier ist fast die gesamte Geräuschkulisse gefaked, es war nämlich so windig, dass man außer Rumpeln nix hören kann. Die Soundbibliothek habe ich samt Lizenz gekauft; es handelt sich übrigens um CDs der BBC, die schon vor Jahren mal mehrere hundert U.S. Dollar gekostet haben.

Entscheidend dürfte im Streitfall die Schöpfungshöhe sein. Mein künstlerischer, gestalterischer Aufwand in der Produktion des Videos ist ungleich viel größer als das reine Abspielen der Musik. (An diesem Video habe ich eine gute Woche gearbeitet - glaubt man fast nicht.) Die Musik hingegen könnte leicht durch eine beliebige andere ersetzt werden. Sie ist eben reines Beiwerk und nicht im Ansatz die Haupsache.

Trotzdem bemühe ich mich, den Beitrag jedes Künstlers durch entsprechende Namensnennung zu würdigen, sogar in Videos, wo die Musik so maßgeblich zur Dramaturgie beiträgt, dass das Beliebigkeitsargument nicht mehr greift. Dann verwende ich allerdings eine andere Musiksammlung (Sonicfire / royalty free).

Wie gesagt, es ist halt ein privater Film eines persönlichen Erlebnisses und ich mag eben Italo-Pop. Einer Klage der GEMA sehe ich gelassen entgegen. Ein Verein, der sogar Schulkindern Volkslieder abspenstig machen will, beeindruckt mich nicht die Bohne und ängstigt mich noch viel weniger.

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Danke für die ausführliche Antwort, @folker-wulff. Scheinbar hast du genau geprüft, welche Möglichkeiten dir zur Verfügung stehen - mein Hinweis war also nicht nötig ;)

Grundsätzlich stimme ich dir in allen Punkten zu, rechtskonform wird deine Lösung jedoch nicht sein.

Klar handelt es sich um private Videos, dennoch werden sie durch Veröffentlichung öffentlich. Durch die Möglichkeit der Steem-Blockchain könnten deine Videos sogar als gewerblich angesehen werden - und dann wird's kommerziell.

Die Musik als Beiwerk zu bezeichnen wird vermutlich auch nicht ausreichen. Würde die Musik stellenweise im Hintergund zu hören sein, wäre das sicherlich kein Thema. In dieser Form ist sie jedoch schon sehr präsent, auch wenn sie austauschbar ist.

Verstehe mich nicht falsch, ich kriege auch immer einen Krampf, wenn es um diese - teilweise unsinnigen - Vorschriften geht, dennoch wollte ich dir meine Bedenken äußern.

Tja, kann sein, kann nicht sein. Ich bin auch kein Anwalt, aber über die Brücke gehe ich wenn die Abmahnung kommt.

Damit wir uns richtig verstehen: Wir reden hier nicht über die große Urheberrechtsverletzung, sondern über maximal 15,00 Euro monatliche GEMA-Gebühr. Soviel kostet es nämlich für eine kleine GEWERBLICHE Website, wenn die (ungekürzte) Musik Untermalung und nicht Gewerbezweck ist. Das hatte ich schonmal. Dieser Blog ist aber privat.

Ich kriege auch bestimmt keine Krämpfe, weil Du das Thema ansprichst. Die eigentliche Schande ist, dass es im privaten Bereich überhaupt ein Thema ist.

Und die Blockchain? Die meisten Votes hier habe ich "gekauft". Da eine Gewinnerzielungsabsicht zu konstruieren ist schon ziemlich abenteuerlich. Naja, schau' mer mal...

Wohl wahr! Der private Nutzer will und soll Freude an seinem Hobby haben und sich nicht mit derartigen Dingen beschäftigen.

Ich drück' dir die Daumen, dass du weiterhin Ruhe hast ;)