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RE: Mining, --> Rechtsfrage!

in #deutsch8 months ago

Ich denke mal, das wird erst dann steuerlich relevant, wenn die Cryptos in offizielle Währung umgetauscht wird. Dh. wenn der Wallet Besitzer einen Betrag X daraus gemacht hat, in fiat Währung. Solange Cryptos nur im Cyberspace rumwabern, ist eine Besteuerung wohl kaum möglich.
Und Steuerpfichtig ist dann der, der über das Geld verfügt. Nicht der, der im das ermöglicht hat. Wenn du arbeitest, das Resultat der Arbeit aber von jemand anders verkauft wird ohne das du etwas davon hast, ist derjenige Steuerpflichtig der das Geld bekommen hat.

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Das scheint sehr Logisch.

Ich könnte mich dann nur Schützen, wenn ich die Wallet mit dem Eintreffen von anderer Arbeitsleistung aufgebe und eine neue nehme vermute ich. Entsprechend Dokumentieren und Gut ist es dann.

Also ich fasse zusammen in meinen Worten:
Ohne rausholen, ist es sowieso nur Buchgeld. Mit rausholen, aufpassen das man die Freibeträge einhält, oder die Haltefrist vollmacht, oder eben schön Blecht beim Fiskus. Wenn ich geschenktes Geld rausholen will, gilt dasselbe!

@dragon-ti
haste Gelesen?

Aber wir beide müssen uns nicht Sorgen weger unseren Taschengeldbeträgen was uns angeht. :-)