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RE: [.]

in #deutsch6 years ago

Naja, in dem Fall sind sie ja zur Löschung gezwungen, sonst werden sie mittels 50 Mio. Geldstrafe "demonetarisiert". Da liegt auf jeden Fall ein Eingriff der Verwaltung vor und insofern kann man sehr wohl von Zensur sprechen. Oder man muß dann so konsequent sein und im gleichen Zuge sagen, daß es im Dritten Reich auch keine Zensur gab. Es gab nämlich auch damals kein Gesetz, das es verboten hat, etwas zu sagen. Da hatte man zusätzlich zum §130 StGB, den es damals auch schon gab, einen zusätzlichen Gummiparagraphen, der sich "Wehrkraftzwersetzung" nannte, und anhand dessen man Leute zum Schweigen brachte. Die Perfidie dahinter war aber exakt die selbe. Es ging immer nur darum, Gegner mundtot zu machen. Aber Zensur gab es so gesehen auch nur ganz wenig, z.B. beim "Abhören von Feinsendern", wobei man das auch hätte lassen können. Heute wäre so ein Gesetz gar nicht mehr durchsetzbar, man kann seine Informationen von überallher beziehen und die meisten sind doch zu faul und zu blöd dazu und plappern ja doch nur das nach, was ihnen das Regime eintrichtert. Der Artikel hier ist der beste Beweis dafür.