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RE: [.]

in #deutsch6 years ago (edited)

Verfassungsstaat !?????

Ist das Grundgesetz also eine Verfassung und hat der Verfasser dieses Beitrages auch GG Art. 139 & 146 gelesen und verstanden!? Also der Gysi (man kann ja von ihm halten was man will), seines Zeichens Dr. jur, hat das bestimmt:

Gysi gibt Besatzungsrecht der Alliierten und Geheimverträge zu

Sort:  

Ist das Grundgesetz also eine Verfassung

Ja. Ist es.

GG Art. 139

Entnazifizierung. Gut und Notwendig.

149

Ich korrigiere mal auf 146, und antworte entsprechend:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt [SEMANTISCHER ABSATZ] [...]

[...] [GG ungültig] an dem [Tag an dem] eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Zu gut Deutsch:
Eine neue Verfassung muss vom deutschen Volke entschieden werden.
Die momentane hat Bestand und gilt.

Da steht kein einziges Wort von einer "neuen" Verfassung. Zudem wäre ein solcher Artikel völlig unsinnig, da eine Verfassung nicht regelt, ob eine neue Verfassung beschlossen werden darf - was sollte das für einen Sinn haben? Carlo Schmid erklärt dies auch ausdrücklich, daß es eben nicht so gemeint ist wie einige Dummschwätzer hier immer wieder behaupten. Hier der Wortlaut:

Das Grundgesetz für das Staatsfragment muß gerade aus diesem seinen inneren Wesen heraus seine zeitliche Begrenzung in sich tragen. Die künftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abänderung des Grundgesetzes dieses Staatsfragments entstehen müssen, sondern muß originär entstehen können. Aber das setzt voraus, daß das Grundgesetz eine Bestimmung enthält, wonach es automatisch außer Kraft tritt, wenn ein bestimmtes Ereignis eintreten wird. Nun, ich glaube, über diesen Zeitpunkt kann kein Zweifel bestehen: an dem Tage, an dem eine vom deutschen Volke in freier Selbstbestimmung beschlossene Verfassung in Kraft tritt[1].

Wenn also das Grundgesetz seit 1990 eine Verfassung ist, warum sollte man den Artikel im Wortlaut nach 1990 übernehmen, in dem nach wie vor steht, daß dieses Werk nur so lange gilt, bis es eine Verfassung gibt? Es gibt doch angeblich schon eine. Warum läßt man den Artikel dann überhaupt stehen, und dann auch noch so, daß es irgendwelchen juristischen Hilfskräften überlassen bleibt, irgendwelche Wörter in Artikel hineinzudeuten, die so nicht dastehen?

Es ist, wie gesagt, kein Grundgedicht, sondern ein Grundgesetz. Du bleibst zusätzlich auch den Beweis schuldig, wann und durch wen das Grundgesetz vom Provisorium zur Verfassung geworden sein soll - siehe Diskussionsverlauf:

Deutschland wurde 89/90 geeint. Verfassungsbemühungen wurde verworfen, man sagte "Grundgesetz ist jetzt Verfassung. Punkt."[2]

Und hinzu kommt: Wenn das Grundgesetz angeblich die Verfassung sein soll, welche "deutsche Verfassung" ist denn dann in Art. 140 gemeint? Das frage ich bereits zum fünften Mal, und keiner ist bisher auch nur darauf eingegangen, geschweige denn, daß hier zu irgendeinem Zeitpunkt eine plausible Begründung dafür kam.

Es kommen immer nur Scheißhausparolen, unbelegte Behauptungen und stumpfsinnige Wiederholungen in der Hoffnung, daß eine falsche Aussage dann auf magische Weise richtiger wird, sonst kommt da nichts. Und es wird auch nicht viel mehr als das kommen. Wenn es eine Begründung dafür gäbe, hätte diese schon vor Wochen präsentiert werden müssen, und zwar wohlbegründet mit irgendeinem Gesetzestext, einer offiziellen Erklärung, oder irgendwas Belastbares. Aber da kommt rein gar nichts, außer heiße Luft, wie etwa "Wenn Du das nicht glaubst, ist es Dein Problem, aber es ist halt so." Glaubenssache, eben...


[1] Rede des Abgeordneten Dr. Carlo Schmid (SPD) im Parlamentarischen Rat am 8. September 1948

[2] Aussage @serylt in RE: Zur Toleranz und einer wehrhaften Demokratie...

"Ich mache mir die Welt, widde,widde,widde, wie sie mir gefällt!" Mehr fällt mir zu dieser interessanten Interpratation nicht ein.

Dito. ;)

Nur weil du die Demokratie als

"Volkspsychose fördernede Präparat"

bezeichnest, so muss sie doch lange nicht schlecht sein.

Ist deine Meinung, einer Begründung dafür bleibst du mir (noch?) schuldig, ich geh mit deiner Meinung überhaupt nicht konform, und sage einfach mal:
Leben und Leben lassen, solange du dich sachlich artikulierst.

Guck mal in Deine leere Brieftasche, dann siehst Du was ich Dir schuldig bin :)