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Wenn sich McKinsey und Co. an die Arbeit machen, verlagert sich aber nicht nur ein großer Teil des Entstehungsprozesses von amtlichen Maßnahmen in private Hände, die niemals öffentlich durchleuchtet werden. Selbst die Ergebnisse ihrer Arbeit, die Grundlage politischer Entscheidungen werden können, werden häufig als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gewertet – McKinsey hat schließlich ein großes Interesse daran, beispielsweise seine Gutachten zum Migrationsmanagement für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unter einem anderen Cover ein zweites Mal an die EU zu verkaufen.

Und wenn die Einstufung als Geschäftsgeheimnis nicht klappt, steht noch immer das Urheberrecht als Ausnahme zur Verfügung. Weil sich Bundesbehörden zwar regelmäßig Gutachten und Evaluationen bei Externen einkaufen, sich aber nicht gleichzeitig weitergehende Nutzungsrechte an den Dokumenten sichern, steht der Schutz geistigen Eigentums von Berater:innen der Informationsfreiheit entgegen.

Parlamentarier sollen eigentlich nur ihrem Gewissen (GG Art. 38) unterworfen sein. Aber Politik findet hinter verschlossenen Türen statt (das ist auch bei Ausschüssen so) und der mit „Gewissen“ ausgestattete Parlamentarier soll dann seinem „Gewissen“ folgen. Wem folgen die Parlamentarier nun eigentlich? Ihrem Gewissen?