"Du schreibst “heute ist das geregelt, damals war das anders.”"
- Damit meinte ich, dass es heute schriftliche Testamente gibt (geht nicht um Gesetze). Das gab es damals, v.a. bei Sklaven, nicht. Hat man ein Recht auf ein Erbe, nur weil man Angehöriger ist?
"Die Plantagen haben keine Eigentümer sondern Besitzer."
- Und wie sieht es mit Verjährungsfristen aus? Gemäss BGB müsste es sowas geben. Aus freiheitlicher Perspektive sieht das anders aus.
Ja natürlich hat man ein Anrecht auf das Erbe. Das gibt es doch heute auch. Ganz ohne Testament.
Wer sollte den bitte sonst ein Anrecht haben, wenn nicht die Angehörigen (falls es kein Testament gibt)?
Der Staat?
Der Sklavenhalter oder seine Nachfahren?
Derjenige, der das geraubte Gut gekauft hat?
Mir geht es hier gar nicht um die technische Frage wie aufwändig das Ganze ist.
Es geht hier einzig und allein um die philosophische Frage der Gerechtigkeit.
Verjährung darf es aus meiner Sicht für so ein Jahrhundertverbrechen wie die Sklaverei nicht geben.
Niemand darf um die Früchte seiner Arbeit beraubt werden sagen die Libertären in Deutschland immer unisono. Leider nur wenn es um die eigenen Steuern geht.
Mit dem letzten Satz meine ich nicht Dich.
Ich habe das Thema ja auch schon woanders angesprochen.
„Mir geht es hier gar nicht um die technische Frage wie aufwändig das Ganze ist.
Es geht hier einzig und allein um die philosophische Frage der Gerechtigkeit.“
„Niemand darf um die Früchte seiner Arbeit beraubt werden sagen die Libertären in Deutschland immer unisono.“
Es gibt ja genug Organisationen und Universitäten, die das wirklich haarklein aufgeschlüsselt und berechnet haben.
Leider ist aber deren Lösung völlig untauglich:
Der Staat soll es bezahlen, also Kollektivschuld.