Nun, die Täter müssen sich aus juristischer Sicht nicht einer Straftat bezichtigen.
Die General Staatsanwaltschaft hingegen ist durchaus verpflichtet der Ursache für die Übersterblichkeit auf den Grund zu gehen.
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Schön, aber diese besagte Staatsanwaltschaft ist zumindest in Deutschland (dem Justizminister vermute ich naheliegend) weisungsgebunden. Wird diesr Minister eine solche Straftat, ohne mit der Wimper zu zucken prüfen lassen, oder die Staatsanwaltschaft zurückpfeifen?