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RE: Zum nachdenken Teil 1/3: Die Abhängigkeit des Bürgers zum Fiat-Geld / To think about Part 1/3: The dependence of the citizen on fiat money

in #deutsch2 years ago (edited)

Einspruch!

Fangen wir bei Nietzsche an; Zitat:

Irgendwo gibt es noch Völker und Herden, doch nicht bei uns, meine Brüder: da gibt es Staaten. Staat? Was ist das? Wohlan! Jetzt tut mir die Ohren auf, denn jetzt sage ich euch mein Wort vom Tode der Völker. Staat heißt das kälteste aller kalten Ungeheuer. Kalt lügt es auch; und diese Lüge kriecht aus seinem Munde: »Ich, der Staat, bin das Volk.«

Und wenn du das enge Zusammenspiel zwischen den Staaten und den Zentralbanken in Abrede stellst, dann solltest du dir das vielleicht einmal gründlicher an unzähligen aktuellen Beispielen ansehen.
Die Zentralbanken gibt es überhaupt nur, weil sie durch staatliches Handeln installiert wurden.

Sort:  

Stimmt alles es in der Politik geschieht, geschieht nicht zufällig.

Ohne staatliches Handeln stünden wir da, ohne eine unabhängige Justiz und selbstredend ohne Zentralbank. Die direkte Einflussnahme des Staates auf Entscheidungen beider Institutionen stelle ich nach wie vor infrage.

...unabhängige Justiz...

Hä? Die Justiz ist der Staat, also ein integraler Teil von ihm! Und in Deutschland und Österreich ist es weitaus schlimmer als z. B. in Rumänien oder Italien, denn hier sind die Staatsanwälte gegenüber der Exekutive weisungsgebunden!

Und auch gegenüber Richtern gibt es Druckmittel, nicht nur Hausdurchsuchungen, und die Gerichtspräsidenten sind Richter und hohe Staatsbeamte des Justizministeriums in Personalunion. Und die Justizministerien entscheiden über die Personal- und Sachausstattung der Gerichte.

Deshalb könnten beide Länder schon lang nicht mehr der EU beitreten, wenn sie nicht schon dabei wären! Anders gesagt: Beim Beitrittstermin von Bulgarien hätten D und AT nicht mit beitreten können!

Reden wir hier von der Staatsanwaltschaft oder von der Unabhängigkeit der Rechtsprechung?

Von beidem. Denn wenn z. B. die Staatsanwaltschaft aufgrund Weisung des Justizministers eine eigentlich gebotene Anklage gegen einen Parteifreund des Ministers nicht erhebt, kommt es erst gar nicht zu einer gebotenen Rechtsprechung, es wird damit also die Rechtspflege komplett ausgehebelt!

Andersrum bei einer Anklage gegen einen von der falschen Partei, wo keine geboten ist, verhält es sich entsprechend auch so. Auch wenn der deswegen dann freigesprochen werden muss, bleibt in der Regel was hängen und sein Ruf ist geschädigt.

Deine Formulierung war übrigens "unabhängige Justiz"! Die Staatsanwaltschaft ist Bestandteil der Justiz.