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Art 23 alte Fassung. Art. 146 regelt nur wie eine neue Verfassung entstehen kann, nicht dass wir aktuell keine haben.

Wenn du hier deine Reichsbürgerscheiße weiter verbreiten musst bitte. Es ist halt Unsinn.

Hier eine Liste von Büchern die meine Aussage beweisen:
Wolfgang Kahl, Christian Waldhoff, Christian Walter , Bonner Kommentar zum Grundgesetz.
Mangoldt–Klein–Starck, Das Bonner Grundgesetz. Kommentar.
Maunz–Dürig, Grundgesetz. Kommentar.
Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/Henneke, Kommentar zum Grundgesetz.
Münch–Kunig, Grundgesetz-Kommentar.
Hesselberger, Das Grundgesetz. Kommentar für die politische Bildung.
Jarass–Pieroth, Grundgesetz. Kommentar.
Sachs, Grundgesetz. Kommentar.
Dreier, Grundgesetz. Kommentar.
Karl Heinrich Friauf, Wolfram Höfling, Berliner Kommentar zum Grundgesetz.
Gramm–Pieper, Grundgesetz. Bürgerkommentar, Antworten der Verfassung auf gesellschaftliche Fragen.

Christoph Degenhart, Staatsrecht I. Staatsorganisationsrecht: Mit Bezügen zum Europarecht.

Auch wenn ich mit @luegenbaron nicht in allen Diskussionen, die wir an anderen Stellen schon geführt haben, einer Meinung bin (und das ist auch gut so) finde ich es jedoch unerträglich permanent die „Reichsbürgerkeule“ auszupacken. Das ist wohl das dümmste was man machen kann. Wenn man sich zum Grundgesetz äußert, sollte man es auch kennen und intensiv studiert haben. Auch sollte man die Teilnehmer des Parlamentarischen Rates kennen um zu beurteilen wer als seriös gelten kann und wer nicht.
Als externer, wie ich, der mit dem ganzen Nationalgehabe überhaupt nichts am Hut hat, muss ich jedoch @leugenbaron zur Hilfe eilen, vor allem wenn man als angehender Jurist Bücher empfehlen will, deren Personen von zweifelhafter Gestalt sind.
Ich habe so meine Probleme mit „von Mangoldt, Theodor Maunz und Konsorten. Die Biographie dieser angeblichen Popstars, und da ist Wikipedia nicht unbedingt die beste Adresse, lassen begründete Zweifel zu. Vor allem wenn man die 11.000 Seiten Protokolle des Parlamentarischen Rats, die man in 17 Teilbänden erwerben kann, sehr genau kennt.

Manchmal hilft umfassende Rechtsgeschichte in vielen Bereichen extrem weiter.

hier mal ein bisschen Biographie. Und sollte darin ein Fehler zu finden sein, bitte ich um empirischen Nachweis:

Hermann von Mangoldt (* 18. November 1895 in Aachen; † 24. Februar 1953 in Kiel) war ein deutscher Staatswissenschaftler und Politiker (CDU). Er war von Juni bis November 1946 Innenminister des Landes Schleswig-Holstein.)
Nach dem Abitur in Danzig leistete Mangoldt ab April 1914 seinen Wehrdienst bei der kaiserlichen Marine ab und nahm als Soldat von 1914 bis 1919, zuletzt als Kommandant eines Torpedoboots am Ersten Weltkrieg teil. Nach Ende des Krieges studierte er zwei Semester Bauingenieurwesen in Danzig und trat im September 1919 in den Polizeidienst beim Reichswasserschutz ein. Ab 1922 absolvierte er neben dem Beruf ein Studium der Rechtswissenschaft, welches er nach seinem Ausscheiden aus dem Polizeidienst 1926 mit dem ersten juristischen Staatsexamen beendete. Nach Ableistung des Referendariats bestand er auch das zweite juristische Staatsexamen. 1928 erfolgte seine Promotion zum Dr. jur. an der Universität Königsberg mit der Arbeit Grundprobleme des deutschen öffentlichen Binnenschiffahrtsrechtes. 1934 habilitierte er in Königsberg mit der Arbeit Geschriebene Verfassung und Rechtssicherheit in den Vereinigten Staaten von Amerika. Tritt Anfang 1934 dem Bund Nationalsozialistischer Juristen (BNSDJ), dem späteren Nationalsozialistischen Rechtswahrerbund, bei.
Der Nationalsozialistische Rechtswahrerbund (NSRB) war die Berufsorganisation der Juristen im nationalsozialistischen Deutschen Reich von 1936 bis 1945. Hervorgegangen ist die Organisation aus dem Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen (BNSDJ), der von 1928 bis 1936 unter diesem Namen bestand.
Bereits 1928 wurde der Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen (BNSDJ) als Organisation innerhalb der NSDAP durch Hans Frank gegründet. Nach der „Machtergreifung“ wurde Frank von Reichspräsident Paul von Hindenburg am 25. April 1933 zum „Reichskommissar für die Gleichschaltung der Justiz und für die Erneuerung der Rechtsordnung“ ernannt. Frank setzte die Aushebelung der Gewaltenteilung im Justizwesen und die institutionelle Beseitigung der bisherigen Berufsverbände Deutscher Richterbund (DRB) und Republikanischer Richterbund um. Am 25. Mai 1933 trat der DRB, der die Beseitigung der Weimarer Republik keinesfalls ablehnend betrachtete, geschlossen in den BNSDJ ein, innerhalb dessen er zunächst bestehen blieb, bis er sich zum Jahresende endgültig auflöste. Der viel kleinere Republikanische Richterbund kam einem Verbot durch Selbstauflösung zuvor. Im Oktober 1933 veranstaltete der BNSDJ nach der Absage des Deutschen Juristentags seine 4. Reichstagung unter dem Namen „Deutscher Juristentag 1933“. Dort proklamierte Hans Frank u. a. die Akademie für Deutsches Recht.
Hans Michael Frank (* 23. Mai 1900 in Karlsruhe; † 16. Oktober 1946 in Nürnberg) war ein nationalsozialistischer deutscher Politiker. Er war einer der „ältesten Kämpfer“ in der Gefolgschaft Hitlers, dessen Rechtsanwalt und höchster Jurist im Deutschen Reich. Nach 1933 organisierte er die Gleichschaltung der Justiz in Bayern und später im Deutschen Reich. Er war Mitglied des Reichstags und Reichsminister ohne Geschäftsbereich. Während des Zweiten Weltkrieges war er Generalgouverneur des besetzten Polen und wurde von Zeitgenossen der „Schlächter von Polen“ oder der „Judenschlächter von Krakau“ genannt. Sein Staatssekretär Josef Bühler bezeichnete ihn in Nürnberg als „König von Polen“. Frank gehörte zu den 24 im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof angeklagten Personen. Er wurde am 1. Oktober 1946 in zwei von drei Anklagepunkten schuldig gesprochen, zum Tode verurteilt und in der Nacht vom 15. auf den 16. Oktober 1946 durch den Strang hingerichtet.
Der BNSDJ wurde 1936 umbenannt in Nationalsozialistischer Rechtswahrerbund (NSRB).
Der NSRB umfasste einzelne „Reichsgruppen“ für die verschiedenen juristischen Berufe wie Rechtsanwälte, Richter, Staatsanwälte, Notare und Rechtswissenschaftslehrer an den Hochschulen. Wie der Vorläuferorganisation BNSDJ stand auch dem NSRB der „Reichsrechtsführer“ und Leiter der Akademie für Deutsches Recht Hans Frank vor. Ab 1942 wurde er in dieser Funktion von Otto Thierack abgelöst.
Der NSRB, der zu seinen Hochzeiten über 100.000 Mitglieder hatte, hielt in Leipzig mehrfach „Deutsche Juristentage“ im Stil der Reichsparteitage ab.
Hermann von Mangoldt wurde 1935 zum außerplanmäßigen Professor an der Universität Königsberg ernannt und nahm ebenfalls im Jahre 1935 den Ruf der Eberhard-Karls-Universität Tübingen an. Hier wurde er 1939 ordentlicher Professor für Öffentliches Recht. Am 15. März 1939 veröffentlichte er in der Würtembergischen Verwaltungszeitschrift, deren Herausgeber der Staatssekretär Karl Waldmann war, die rechtsvergleichende Betrachtung Rassenrecht und Judentum, in welcher er unter Bezug auf Hitlers Mein Kampf die rechtlichen Grundlagen der Nürnberger Gesetze mit den Verfassungen der angelsächsischen Länder verglich:
Die Geschichte der Völker aller Kontinente zeigt deutlich die Gefahren, die aus einer Vermischung des eigenen mit stark artfremdem Blute drohen. Immer wieder haben daher die Völker zu den einschneidenden Maßnahmen gegriffen, um einer solchen Überfremdung vorzubeugen. Niemals vorher ist die ganze Frage aber mit der gleichen Schärfe wie heute im Dritten Reiche und in einzelnen anderen mitteleuropäischen Ländern als Rassenproblem erkannt und gleichzeitig auch in der Gesetzgebung als solches behandelt worden. […]
Sucht man nach einer Erklärung für diese Ausgestaltung unserer Rassenrechte, so ist sie rasch in den in Mitteleuropa gegebenen Bevölkerungsverhältnissen gefunden. Die Gefahr der Rassenüberfremdung drohte hier ernstlich nur von den Juden. Kein anderes artfremdes Volk hat in diesem Raume auch nur annähernd so hohe Zahlen wie sie erreicht.[…]
Diese Gesetzgebung hält im übrigen auch nach der ethischen Seite jeden Vergleich mit den Maßnahmen der angelsächsischen Welt aus. Keineswegs handelt es sich bei ihr, wie das immer wieder vom Auslande behauptet wird, nur um eine jeder höheren Ideale bare Reaktion auf eine Vergangenheit, in der sich das artfremde Volk der Juden im politischen Geschehen, in allen wirtschaftlichen und kulturellen Dingen einen ihm nicht zukommenden Einfluss anmaßte. Gewiß sind diese artfremden Einflüsse mit zunehmender Intensität, und zwar zuerst dem deutschen Volke immer unerträglicher geworden, und es war kein Wunder, daß unter solchen Umständen der Ruf nach einem Zurück zu einem arteigenen politischen Leben, zu einer arteigenen Kunst und Wissenschaft immer lauter ertönte. Entscheidend sind diese Gründe für die Einführung des Rassenrechts indes nicht gewesen. Vielmehr werden mit ihm ganz andere, und zwar hohe ethische Ziele verfolgt. Die durch diese Gesetze gesicherte Reinerhaltung des Blutes ist nicht Selbstzweck, sondern wie der Führer im “Kampf” (S.434) gesagt hat, “ist der höchste Zweck des völkischen Staates die Sorge um die Erhaltung derjenigen rassischen Urelemente, die, als kulturspendend, die Schönheit und Würde eines höheren Menschentums schaffen”.[Hermann von Mangoldt: „Rassenrecht und Judentum“ in „Württembergische Verwaltungszeitschrift“ Nr. 3 vom 15. März 1939, 35. Jahrgang, HRSG. Karl Waldmann, Seite 1f]
Er war als Professor für Öffentliches Recht, zusammen mit furchtbaren Juristen wie Theodor Maunz und Carl Schmitt maßgeblich an der juristischen Legitimierung des Nationalsozialismus und damit des Holocaust beteiligt. Später kommentierte er, wie Theodor Maunz, das Grundgesetz.
1941 folgte er dem Ruf der Friedrich-Schiller-Universität Jena und 1943 dem Ruf der Christian-Albrechts-Universität Kiel auf den Lehrstuhl für Öffentliches Recht. An der Universität Kiel war er ab 1943 auch Direktor des Instituts für internationales Recht. Die Wahrnehmung der Hochschullehreraufgaben war jedoch zwischen 1939 und 1944 wegen Kriegsteilnahme (als Korvettenkapitän) eingeschränkt.
Hermann von Mangoldt war als Mitglied des Parlamentarischen Rates maßgeblich an der Erarbeitung des Grundgesetzes beteiligt.
Er war Begründer des Grundgesetz-Kommentars Mangoldt-Klein. Durch diesen Kommentar schaffte er, wie Theodor Maunz, dem Begründer des Grundgesetz-Kommentars Maunz–Dürig, erfolgreich seine eigenen Ansichten zum Grundgesetz, vor allem seine Meinung über die “Fessel des Gesetzgebers”, das Zitiergebot, welche vom Parlamentarischen Rat abgelehnt wurden, zu einem Standard der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu etablieren. Seine “Warnung”:
“Wenn das in der Verfassung steht, dann erscheint nachher ein bestimmter Mann, der sich verletzt fühlt, erhebt Klage, und kommt an das Oberste Bundesgericht oder an das Bundesverfassungsgericht, je nach der gesetzlichen Bestimmung. Und nun wird das Gesetz für verfassungswidrig erklärt, weil hier eine dieser kleinen Klauseln des Art. 20c Abs. 1 (heute Art. 19 (1) Satz 2 GG) nicht richtig eingehalten ist, und der Gesetzgeber muß mit der Arbeit von neuem anfangen.”
stieß nicht nur bei den ersten Richtern des Bundesverfassungsgerichts auf offene Ohren und führte maßgeblich zur grundgesetzwidrigen “Durchbrechung” dieser Gültigkeitsvorschrift durch das Bundesverfassungsgericht, die Rechtsprechung, den Gesetzgeber und die vollziehende Gewalt, welche damit ausnahmslos, entgegen dem durch das Grundgesetz garantierten Grundrechteschutz, die Grundrechte nicht mehr als aller Gesetzgebung vorstehende Grundlage verstehen.

Ich hab eine Hausaufgabe für dich:

hol dir das Buch Grundrechte Staatsrecht II von Bodo Pieroth. Darin ließt du nach was das Zitiergebot wirklich ist.

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Ich kann es mir einfach nicht verkneifen, vor allem wenn sich Menschen erdreisten, andere als „Reichsdeutsche“ oder als „Nazis" zu beschimpfen und sich selbst auf Lehren stützen, die von Naziverbrechern gestaltet werden. Man sollte sich genau überlegen, welche Aussagen man sich anmaßt, vor allem wenn man selbst „Nazirecht“ von „Nazijuristen" als gesetzt verteidigt.

Hier Willi Geiger:

WILLI GEIGER (* 22. Mai 1909 in Neustadt an der Weinstraße; † 19. Januar 1994 in Karlsruhe; von 1951 bis 1977 Richter am Bundesverfassungsgericht und Verfasser des Entwurfs des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes, welches dem BVerfG bis heute Befugnisse einräumt, welche aus den Art. 93 und 94 GG nicht abzuleiten sind)

Nach der „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten trat der studierte Jurist Willi Geiger 1933 der SA bei und wurde Schulungs- und Pressereferent. Seit 1934 gehörte er dem NS-Rechtswahrerbund und der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt an. 1937 wurde er Mitglied der NSDAP und stieg 1938 innerhalb der SA zum Rottenführer auf.

Geiger war als Staatsanwalt am Sondergericht Bamberg tätig und erwirkte dort in mindestens fünf Fällen Todesurteile.

1941 verfasste er eine Dissertationsschrift zum Thema Die Rechtsstellung des Schriftleiters nach dem Gesetz vom 4. Oktober 1933. Darin rechtfertigte er unter anderem die antisemitischen Berufsverbote für jüdische Journalisten:

„Die Vorschrift hat mit einem Schlag den übermächtigen, volksschädigenden und kulturverletzenden Einfluß der jüdischen Rasse auf dem Gebiet der Presse beseitigt“.
In diesem Zusammenhang hat er den Journalisten dem Berufsbeamten gleichgestellt – wörtlich: „zum Träger einer öffentlichen Aufgabe … geadelt“ – und herausgearbeitet, daß in diesem Metier untragbar sei, wer „sich in seiner beruflichen oder politischen Betätigung als Schädling an Volk und Staat erwiesen“ habe, insbesondere durch frühere „Tätigkeit für die marxistische Presse“. Daß der Schriftführer „grundsätzlich arischer Abstammung sein“ müsse, war von Geiger damals direkt aus dem Parteiprogramm der NSDAP abgeleitet worden. [Ingo Müller, Furchtbare Juristen. Knaur 1989, ISBN 3-426-03960-5, S. 220 f.]

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde er Oberlandesgerichtsrat am Oberlandesgericht Bamberg und 1949 Leiter des Verfassungsreferates im Bundesministerium der Justiz. Er entwarf im Ministerium das Bundesverfassungsgerichtsgesetz. 1950 wurde er dann an den Bundesgerichtshof berufen, wo er ab 1951 Präsident eines Senates war. Gleichzeitig war er von 1951 bis 1977 Richter am Bundesverfassungsgericht. Seine Amtszeit war damit die längste aller Verfassungsrichter und war auf eine Regelung zurückzuführen, nach der Bundesverfassungsrichter, die von Bundesgerichten kamen, bis zu ihrer Pensionierung amtieren konnten. 1954 wurde er auch Honorarprofessor an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer.

Im Prinzip ist die Sache doch ganz einfach:
Eine Gruppe demokratisch nicht legitimierter Menschen (darunter viele alte Nazijuristen) entwerfen eine Verfassung ohne das Volk auch nur irgendwie daran zu beteiligen.
Die Länderparlamente stimmen darüber ab, also ein extrem kleiner Prozentsatz der Bevölkerung und dann nennt man das eine demokratisch legitimierte Verfassung.

Das gilt übrigens nicht nur für unser Land.
Zur Zeit als die amerikanische Verfassung entstanden ist, waren gerade einmal 1% der Bevölkerung überhaupt wahlberechtigt (vgl. Blankertz).

Die Menschen beten dann diese Verfassung völlig kritiklos an und jeder der daran zweifelt ist ein Reichsbürger oder Nazi, noch vor 30 Jahren nannte man diese Zweifler Kommunisten und warf ihnen das obligatorische:"dann geh doch rüber", entgegen.

So was nennt man auch repräsentative Demokratie.

Das brauchst Du mir nicht zu erklären.
Du brauchst nicht zu glauben, dass unter den Kritikern dieser Verfassung nur Idioten oder wie Du es gerne ausdrückst “Reichsbürger” zu finden sind.
Ganz im Gegenteil, die meisten, die sich hier nicht an den Lobhudeleien für das GG beteiligt haben, sind Libertäre. Nichts läge uns ferner als ein Reich.
Im Gegensatz zu Dir habe ich meine zwei Staatsexamen schon 12 Jahre in der Tasche.
Unter anderem in Politikwissenschaften. Ich bin also nicht darauf angewiesen, dass Du mir erklärst welche Demokratieformen es gibt.
Die Frage ist wie demokratisch ist so ein System. Nur weil etwas im Gesetz steht, heißt es nicht, dass es auch gerecht ist.
Es ist geradezu die Pflicht eines Demokraten ein politisches System bzw. eine Verfassung zu kritisieren, wenn es Bedarf gibt und nicht darauf zu vertrauen, dass es die heiligen Institutionen schon richten werden.
Sie tun es nämlich in der Regel nicht von selbst, oder warum hat es bis 1994 gedauert, dass der §175 StGB gestrichen wurde?

Verfassung Kritiesieren ist ein Sache, das seh ich ja selbst so, dass sie kritisiert werden muss. Ich mache das auch ständig.

Etwas anderes ist es aber einfach das bestehen einer Verfassung verneinen. Wer die Existenz der Verfassung leugnet nimmt an, dass die vorherige Verfassung (die Reichsverfassung) noch in Kraft ist und ist damit defacto ein Reichsbürger.

So dumm. Also bin ich jetzt Amerikaner, wenn ich behaupte, die Amerikanische Verfassung sei noch in Kraft. Auf Dich paßt der Spruch "die Hunde bellen, aber die Karawane zieht weiter.'

Jeden als Reichsbürger zu bezeichnen, der das Grundgesetz nicht als Verfassung sieht ist einfach zu dämlich - egal was Du da hineindichtest. Es steht ja im Grundgesetz selber, daß es keine Verfassung ist. Das hätte man ja ändern können, als es angeblich zur Verfassung wurde. Man hat es nicht getan. Und das wird schon einen Grund gehabt haben.

Michael Winkler: Betrüger Republik Deutschland

Da bringt es nichts, aufgeschnappte Kampfbegriffe hinaus zu kläffen. Das ist einfach nur billig und bequem. Solche gratismutigen Typen findet man überall. Die halten sich für Geschwister Scholl, sind aber in Wirklichkeit nur Hitlerjunge Quex in Grün. Die Geschwister Scholl haben nicht das Maul aufgerissen als sie die Mehrheit hinter sich wußten. Die haben gegen die Mehrheit gesprochen. Und in der BRD wäre es auch ziemlich still, wenn die Queckse damit rechnen müßten, daß die Gestapo vielleicht nachts um drei vor der Tür auftauchen könnte, oder die Kinder nicht mehr von der Schule heimkommen. Aber es ist ja nur die liebe Stasi-West vom lieben Stasi-Maasi - und es erwischt ja auch nur die anderen. Da kann man dann schon mal "ganz mutig Zivilcourage" zeigen. Euch würde ich gerne sehen wollen, wenn es schwierig wird zu kläffen. Die AfD freut sich und wächst, und zwar genau wegen solchen Typen. Was bin ich froh, daß ich nicht mehr in diesem Drecksland leben muß.

Dann zeige mir bitte, wo ich unsere Verfassung verneint habe.

lol. jetzt bin ich also schon Reichsbürger.
Denk mal lieber etwas nach was du so sagst. Ich habe lediglich Fragen gestellt.
Und warte schon seit 2 Jahrzehnten gespannt wann das Volk sich seine Verfassung verfasst. :)

Artikel 149 :)

Es gibt im Grundgesetz keinen Art. 149, wenn schon Art. 146.

lol. jetzt bin ich also schon Reichsbürger.

Ein Reichsbürger ist einfach jemand, der die Existenz und Souveränität des deutschen Staates nicht anerkennt.
Wenn jemand die Verfassung leugnet, so ist dies sehr naheliegend.

Und warte schon seit 2 Jahrzehnten gespannt wann das Volk sich seine Verfassung verfasst.

Dann warte weiter, hast den Zeitpunkt leider schon verpasst.

Man möge mir den Verdreher zur 9 verzeihen. :)
Trotzdem solltest du nochmal die Definition für einen 'Reichsbürger' nachschlagen und sieh bitte auch in Zukunft davon ab mich als irgendetwas zu betiteln oder mir irgendetwas zu unterstellen.
Wie du eventuell gemerkt hast führt dies eher zu destruktiven Gesprächen..^^
Inwiefern rumkategorisieren überhaupt sinnvoll ist wäre dann die nächste Frage.

Und nein ich halt Deutschland nicht für souverän.
Hast du das mit der NSA mitbekommen? War eigentlich überall zu hören.. Auch wenn es jetzt niemanden mehr interessiert.

Ich halte mich auch in Gesprächen mit dir davon fern, Konzepte wie 'Demokratie' oä zu bewerten. Bringt nur wieder Missverständnisse.
Ich stelle einfach nur Fragen. Wie willst du daraus wissen wer ich bin und was ich denke?

Also wieder zum Thema:
Davon abgesehen ob Demokratie gut ist oder schlecht, ob sie gerade funktioniert oder nicht, und ähnlichem, möchte ich einfach, dass Dinge so gemacht und eingehalten werden wie in der Demokratie ausgemacht.
Wir haben bestimmte Instanzen und Gewaltenteilung (so wird es jedenfalls gesagt) und trotzdem entscheiden Interessen einzelner (Beispiel Flughafen Berlin).

Genau so steht auch in meinem GG-Buch, dass das GG 'Übergang' ist. Es, sobald von dem Volk zusammen bestimmt, eine Verfassung geben soll.
Dies ist nun seit über 60 Jahren so.
Wie geht es weiter?
Kann das Volk überhaupt? Oder sagt die Politik nein?
Das Volk ist doch an der Macht?

Ein Reichsbürger ist per definitionem jemand, der die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt. Also die Bewohner der Kolonien Deutsch Ost- und Deutsch Südwestafrika, Togo, und noch ein paar andere. Das sind Reichsbürger im Sinne des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22. Juli 1913. Da wird zwischen Reichsbürgerschaft und Staatsbürgerschaft unterschieden: Die Deutschen waren Staatsbürger, und das war auf die Bundesstaaten des Reiches bezogen. Auf dem Deckblatt des Passes stand "Deutsches Reich" und unter Staatsangehörigkeit stand dann "Bayern", "Preußen", "Sachsen" usw. Die Reichsbürger waren die, die keine Staatsangehörigkeit hatten, sondern die sogenannte "unmittelbare Reichsangehörigkeit".

Holger Fröhner: Das Deutschland Protokoll

Das hat dann Adolf geändert und die Staatsangehörigkeit abgeschafft. Das war 1934. Seitdem gibt es nur noch Reichsangehörige, und seitdem steht dieses "deutsch" im Ausweis. Die BRD hat das beibehalten. Genaugenommen seid also Ihr Trottel die Reichsbürger, die mit einer Nazi-Kennkarte durch die Gegend laufen und andere als "Reichsbürger" bezeichnen.

Der absolut dumme Kampfbegriff "Reichsbürger" ist ein reines Pressekonstrukt und wird von schlichten Gemütern unreflektiert hinausgebellt, meist im Zusammenhang mit anderen diffusen Begriffen wie "Verschwörungstheoretiker". Daran erkennt man Systemverstrahlte, die wie Pawlow'sche Hunde reflexartig hinausbellen, was man ihnen antrainiert hat.

Es existiert jedenfalls keine Gruppierung oder Vereinigung, die sich selbst so bezeichnet, oder eine Person, die für sich beansprucht, ein Reichsbürger zu sein.

Es gibt sogar Behörden und auch einige Politiker, die die Souveränität der BRD in Frage stellen, darunter Gregor Gisy und Wolfgang Schäuble, und auch ein Linken-Politiker, der sogar sagt, daß die BRD zwar eine staatliche Ordnung habe, die schlecht und recht funktioniere, aber immer noch ein Nachkriegskonstrukt sei, und kein Staat, wie etwa Frankreich. Der Name ist mir gerade entfallen. Sind das alles auch Reichsbürger?

Ein Reichsbürger ist per definitionem jemand, der die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt.

Nach dem Reichsbürgergesetz aus der Nazi-Zeit wäre das auch in Deutschland so. Dieses wurde jedoch am 20. September 1945 aufgehoben im Kontrollratsgesetz Nr. 1.

Also die Neger in den Kolonien Deutsch Ost- und Deutsch Südwestafrika, Togo, und noch ein paar andere. Das sind Reichsbürger.

Alleine das rechtfertigt den Grund für eine Flagge. Wir befinden uns hier nicht mehr in einer Zeit von Kolonien und Rassismus.

Der absolut dumme Kampfbegriff "Reichsbürger" ist ein reines Pressekonstrukt und wird von schlichten Gemütern unreflektiert hinausgebellt, meist im Zusammenhang mit anderen diffusen Begriffen wie "Verschwörungstheoretiker".

Dann nehmen wir mal die aktuelle Definition eines Reichsbürgers (und ja, Begriffe können sich auch von den Bedeutungen her wandeln, wir müssen nicht im dritten Reich hängen bleiben):

"Als "Reichsbürger" oder auch "Reichsregierungen" bezeichnen sich mehrere sektenartige Gruppen von Rechtsextremen und Verschwörungstheoretikern. Die Kernideologie der Reichsbürger ist antisemitisch, geschichtsrevisionistisch und demokratiefeindlich. Neben der Ablehnung der Demokratie, gehört häufig die offensive Leugnung des Holocaust zur Agitation." siehe Bundeszentrale für politische Bildung

Klar ich kenne keine Gruppe, die den Begriff für sich beansprucht, heißt aber noch lange nicht, dass wir euch nicht so nennen dürfen.

Es gibt sogar Behörden und auch einige Politiker, die die Souveränität der BRD in Frage stellen, darunter Gregor Gisy und Wolfgang Schäuble, und auch ein Linken-Politiker, [...]

Dann warte ich mal auf vernünftige Quellen, die mir beweisen, dass Deutschland laut denen noch nicht souverän ist.
Was ist zum Beispiel zu Schäuble finde ist folgendes:
"Schäuble interpretiert diese Präambel so, dass Deutschland erst in einem vereinten Europa souverän sei." siehe HNA

Fragwürdig, aber immerhin ist Deutschland laut ihm inzwischen souverän.
Zudem wurde das nicht von irgendeiner Behörde gesagt, sondern von einem einzelnen Politiker, welcher danach die Aussage noch relativiert hat.
Ein Reichsbürger ist er nicht, da er den deutschen Staat mit seiner Souveränität nicht mehr anzweifelt.

"Reichsbürger" ist ein reines Pressekonstrukt und wird von schlichten Gemütern unreflektiert hinausgebellt [...] Es existiert jedenfalls keine Gruppierung oder Vereinigung, die sich selbst so bezeichnet, oder eine Person, die für sich beansprucht, ein Reichsbürger zu sein.

https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsbürgerbewegung#„Volks-Bundesrath“und„Volks-Reichstag“/„Deutsche_Gesundheitskasse“

Doch, gibt es. QED.

die die Souveränität der BRD in Frage stellen, darunter Gregor Gisy und Wolfgang Schäuble, und auch ein Linken-Politiker, [...] Sind das alles auch Reichsbürger?

Das ist aus dem Zusammenhang gerissen.
Siehe hier: https://www.sonnenstaatland.com/2014/01/30/gysi-stellt-seine-aussage-zur-souveraenitaet-richtig/

aber immer noch ein Nachkriegskonstrukt sei, und kein Staat, wie etwa Frankreich

Moment? Sind Staaten keine Konstrukte? Oder ist das Entstehungsdatum das Problem?
Das erklär mir mal. ;)

Nein, das Entstehungsdatum ist nicht das Problem. Es ging in seiner Aussage explizit darum, daß die BRD kein Staat ist. Hast Du nicht gehört, was er gesagt hat? Soll ich es transkribieren - vielleicht spricht er zu schnell, und Deutsch ist ja auch nicht ganz so einfach...

Ronald Thoden, Hektor Haarkötter, Karin Leukefeld, Walter van Rossum, Wolfgang Bittner, Eckart Spoo, Ulrich Tilgner: ARD & Co. - Wie Medien manipulieren

Wenn man in den Protokollen des parlamentarischen Rats nachliest, war noch nicht einmal klar, ob man diesem Wirtschaftsgebiet überhaupt einen Namen geben soll. Nachzulesen in Band 5 „Grundsatzfragen“. Man hat sich nur deshalb dazu entschlossen, damit sich die Bürger überhaupt mit etwas identifizieren können. Mir persönlich wäre es lieber gewesen sie hätten sich nicht dafür entschlossen, dass liegt aber an meiner ablehnenden Auffassung zu allen künstlichen Rechtsräumen und jeder Form von Verfassungen. Denn genau diese Konstrukte legitimieren eine sogenannte „Hoheitlichkeit“, die kein Mensch benötigt. Streiche aus allen Passagen des Rechts den Begriff „Hoheitlichkeit“ heraus: Was bleibt dann noch übrig? Eine monopolistische Unternehmensstruktur mit eigener Kasse und eigener Leibgarde zur Durchsetzung ihres Monopolanspruchs. Eine Mafia!!!

Thilo Sarrazin: Wunschdenken - Europa, Währung, Bildung, Einwanderung - warum Politik so häufig scheitert

An Deiner Beweisführung mußt Du aber noch arbeiten. Du hast hier nicht bewiesen, daß es jemanden gibt, der sich selber als Reichsbürger bezeichnet, sondern nur einen Artikel von Wikipedia gepostet, in dem steht, daß es Leute gibt, die sich so bezeichnen. Das kann jeder da reinschreiben. Wo ist jemand, der sich selbst als Reichsbürger bezeichnet? Wenn es diese sogenannte "Bewegung" gibt, dann haben die sicher irgendwelche Seiten oder Blogs. Sei nicht so faul. Denk an die stillen Mitleser. Um die geht es doch, sagtest Du...

...und wie sie alle brav über das Stöckchen springen, daß man ihnen hinhält. Euch haben sie ja gut trainiert. Wenn die Reizworte fallen, werden sofort die Reflexe aktiviert. Wuff! Wuff!

Heiko Schrang: Die GEZ-Lüge - Rundfunkbeitrag? Nein, danke

Dann schau doch mal in die Bücherliste, da findest du alle Antworten und siehst warum du nicht warten musst.

Warten worauf? Dass das Volk sich seine Demokratie zurück holt?
Meine Fragen sind anders ausgelegt. :)
Naja werde mir jetzt erstmal den Schmerzkatheter ausm Hals ziehen lassen, röntgen und wenn ich dann langeweile hab schau ich gern mal durch :)

Mit der Wiedervereinigung wurde das GG (was bis dahin wirklich nur Provisorium war) zur Verfassung. Warum das so ist und dass die Zustimmung des Volkes eine Möglichkeit und keine Notwendigkeit war ist der oben genannten Bücherliste zu entnehmen und Art. 23 GG aF.

Dass das GG keine richtige Verfassung ist, geht doch aus dem GG selbst hervor. Siehe Art 146. Da ist gar kein Raum für Spekulationen. Das GG ist keine echte Verfassung und war es nie gewesen. Art 146 gilt doch immer noch.

Genau das wird hier vehement bestritten, und zwar, indem man da das Wort "neue" hineininterpretiert und behauptet, daß das so gemeint sei, daß die Deutschen "auch eine neue Verfassung beschließen dürfen" - was zwar weder so dasteht noch so gemeint war, aber das ist egal. Meine Frage wäre dann aber: Wenn es so gemeint ist - warum machen die Deutschen das dann nicht und berufen sich auf diesen Artikel? Nun, weil es nicht geht - und weil er auch nicht so gemeint ist. Ganz einfach.

Die müssen ja entweder erklären, warum das GG trotz dieses Artikels, der das Gegenteil behauptet, eine Verfassung ist, oder was der Artikel da noch sucht, wenn das Grundgesetz doch eine Verfassung ist. Das kann man beides logisch nicht erklären. Und das sind dann die Leute, die Dich hinterher vor Gericht vertreten. Die können echt nur froh sein, daß das keine richtigen Gerichte sind, und alle, die da sitzen, bis auf die Angeklagten, zur selben Mischpoke gehören. In einem richtigen Gerichtssaal würde man diese Scharlatane in Handschellen abführen lassen.

Michael Winkler: Betrüger Republik Deutschland

Ja, sicher. Und warum hat man ihn dann nicht einfach gestrichen? Vergessen? Zu viel Aufwand? Lies doch einfach das, was da steht und fang nicht an, irgendwelche Sachen da hineinzudichten, die da nicht stehen.

Aber genau so wird nach Belieben aus Weiß Schwarz gemacht, wie es gerade paßt. Von wegen "Rechtssicherheit". Die ist eine reine Farce. Der eine begeht ein Verbrechen, wird zu 10 Jahren Verurteilt, der andere macht exakt das selbe und wird freigesprochen. Auf so eine Rechtssicherheit kann man verzichten. Die kriegt man in Somalia auch.

Nein, weil man sich die Möglichkeit aufhalten wollte die vereinigten Staaten von Europa zu gründen mit europäischer Verfassung.

Und dass braucht der Mensch? Noch einen größeren Parasiten der mir mein Eigentum bis hin zum Eigentum am eigenen Körper raubt? Eine etatistische Mammutkrake? Eine Krake die „eine freie Lebensentfaltung“ in Gänze verunmöglicht? Eine Krake, die mir noch vorschreibt mit welcher Zahnbürste und welcher Zahnpasta ich welchen Zahn zu reinigen habe? Eine Krake, die mir aus lauter „Barmherzigkeit“ ein paar Brocken zum Fraß hinwirft und erwartet, dass ich Diese aus lauter „Dankbarkeit und Demut“ auch noch „gottesgläubig anbete“? Entweder "habt ihr sie nicht alle“, oder ihr leidet alle bereits am „Stockholmsyndrom“.

Ich habe nie behauptet ich finde Europa gut oder schlecht...

Hans-Werner Sinn: Ist Deutschland noch zu retten?

Auch das wurde erstens nie öffentlich zur Debatte gestellt, und zweitens paßt der Wortlaut des Artikels nicht zu dieser These. Was hätte das ganze mit der Wiedervereinigung zu tun? Genau so gut könnte man behaupten, die Wiedervereinigung sei noch gar nicht vollzogen, und deshalb stünde der Artikel noch da. Vielleicht solltest Du lieber Genderwissenschaften studieren - da kannst Du Dir die Welt machen wie sie Dir gefällt.

Jeden als Reichsbürger zu bezeichnen, der das Grundgesetz nicht als Verfassung sieht ist einfach zu dämlich. Es steht ja im Grundgesetz selber, daß es keine Verfassung ist. Das hätte man ja ändern können, als es angeblich zur Verfassung wurde. Man hat es nicht getan. Und das wird schon einen Grund gehabt haben.

Art 23 GG a.F. wurde doch geändert um aufzuzeigen, dass das GG kein Provisorium mehr ist.

Auch das wurde nie öffentlich zur Debatte gestellt. Und trotzdem paßt der Wortlaut des Artikels nicht zu dieser These. Was hätte das mit der Wiedervereinigung zu tun? Genau so gut könnte man behaupten, die Wiedervereinigung sei noch gar nicht vollzogen, und deshalb stünde der Artikel noch da.

Es wurde ja auch diskutiert ob Art. 146 herausgenommen werden soll, man hat sich aber dagegegn entschieden. Wegen fehlender Mehrheit oder einfach aus Pragmatik, weil die jetzige Formulierung den angedachten Zwecken genügt.

Das mit dem vereinigten Europa ist keine dahergelaufene Theorie sondern es steht so in der Präambel des GG (https://www.gesetze-im-internet.de/gg/pr_ambel.html).

Da bringt es nichts, aufgeschnappte Kampfbegriffe hinaus zu kläffen. Das ist einfach nur billig und bequem. Solche gratismutigen Typen findet man überall. Die halten sich für Geschwister Scholl, sind aber nur ganz erbärmliche Denunzianten. Die Geschwister Scholl haben nicht das Maul aufgerissen als sie die Mehrheit hinter sich wußten. Die haben gegen die Mehrheit gesprochen. Und hier wäre es auch ziemlich still, wenn sie damit rechnen müßten, daß die Gestapo vielleicht nachts um drei vor der Tür auftauchen könnte. Aber es ist ja nur die Maas-West, und erwischt ja auch nur die anderen. Da kann man dann schon mal "Zivilcourage" zeigen. Die würde ich gerne sehen wollen, wenn es schwierig wird. Die AfD freut sich und wächst, und zwar genau wegen solchen Typen. Was bin ich froh, daß ich nicht mehr in diesem Drecksland leben muß.

Ich nehme mal an das entstand in einem kurzen, emotionalen Moment, jedenfalls nehme ich es nicht persönlich.

Wer ist "man"? Wer hat das beschlossen? Und wer wurde mal wieder nicht gefragt, in dieser ach so tollen Demokratie. Ich weiß. Das ist nur eine Option. Man muß das Volk nicht fragen. Das ist ja das Wesen einer Demokratie, daß man das Volk nicht fragen muß...

Weil anders als in der Weimarer Republik nun mal eine direkte demokratische Elemente (mit ganz wenigen Ausnahmen) nicht gewollt war, sondern eine repräsentative Demokratie. (Diese Aussage ist unabhängig davon ob ich das gut oder schlecht finde.)

Die alte Fassung des Art. 23 lautet so (https://lexetius.com/GG/23,5):

Artikel 23. [1] Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. [2] In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.

Da wird klagestellt, dass das GG zunächst nur als Provisorium dienen sollte. Im Zuge der Wiedervereinigung wird dieser Art. erst abgeschafft und später (nach mehreren Änderungen) durch den von dir oben genannten Art. 23 ersetzt.

Art. 146 erklärt nur den Fall, dass das GG durch eine NEUE Verfassung ersetzt werden KANN (nicht muss). Nach der Wiedervereinigung wurde aber entschieden, dass es keine neue Verfassung braucht sondern, dass das GG als Verfassung übernommen wird. (Diese Aussage ist wieder völlig Wertungsneutral meinerseits.)

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Hans-Werner Sinn: Ist Deutschland noch zu retten?

Das steht da mit keinem einzigen Wort. Und wenn dem so wäre, wie Du sagst, dann ist so ein Grundgesetz nicht das Papier wert auf dem es geschrieben steht. Es war ausdrücklich so geschrieben und gemeint, daß das Grundgesetz dann erlischt, wenn eine vom Volk beschlossene Verfassung in Kraft tritt. So steht es geschrieben, so wurde es erklärt. Und wenn man diese Vorschrift dann einfach mit Hinweis auf einen dubiosen anderen, selbst geänderten Artikel des selben Provisoriums einfach außer Kraft setzen kann, dann ist diese angebliche Verfassung Namens "Grundgesetz" einfach ein unverbindliches Geschreibsel.

Hier ist der Artikel 23: Wo bitte steht da, daß die Zustimmung des Volkes nicht nötig ist - und warum steht das überhaupt im Grundgesetz, das laut sich selbst ja erlischt, wenn es eine Verfassung gibt?

DeJure.ORG - Grundgesetz Art. 23

Ich habe ich ihn auf das Wesentliche gekürzt, damit es nicht zu kompliziert ist. Bitte zeig uns jetzt wo genau da steht, daß das Grundgesetz jetzt zur Verfassung geworden ist bzw. daß die Zustimmung des Volkes - zumal in einer angeblichen Demokratie - nicht nötig sein soll:

(1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland mit [...]. Der Bund kann hierzu [...] Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union [...], durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3.
(1a) Der Bundestag und der Bundesrat haben das Recht, [...] vor [...] der Europäischen Union Klage zu erheben. Der Bundestag ist hierzu auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder verpflichtet. Durch Gesetz [...] können [...] Ausnahmen von Artikel 42 Abs. 2 Satz 1 und Artikel 52 Abs. 3 Satz 1 zugelassen werden.
(2) In Angelegenheiten der Europäischen Union wirken [...] die Länder mit. Die Bundesregierung hat den Bundestag und den Bundesrat umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten.
(3) Die Bundesregierung gibt dem Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme vor ihrer Mitwirkung an Rechtsetzungsakten der Europäischen Union. Die Bundesregierung berücksichtigt die Stellungnahmen des Bundestages bei den Verhandlungen. Das Nähere regelt ein Gesetz.
(4) Der Bundesrat ist an der Willensbildung des Bundes zu beteiligen, soweit er an einer entsprechenden innerstaatlichen Maßnahme mitzuwirken hätte oder soweit die Länder innerstaatlich zuständig wären.
(5) Soweit [...] Interessen der Länder berührt sind [...], berücksichtigt die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesrates. Wenn [...] Gesetzgebungsbefugnisse der Länder [...] betroffen sind, ist [...] die Auffassung des Bundesrates maßgeblich zu berücksichtigen; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren. In Angelegenheiten, die zu Ausgabenerhöhungen oder Einnahmeminderungen für den Bund führen können, ist die Zustimmung der Bundesregierung erforderlich.
(6) Wenn [...] Gesetzgebungsbefugnisse der Länder [...] betroffen sind, wird die Wahrnehmung der Rechte [...] auf einen vom Bundesrat benannten Vertreter der Länder übertragen. Die Wahrnehmung der Rechte erfolgt [...] in Abstimmung mit der Bundesregierung [...].
(7) Das Nähere zu den Absätzen 4 bis 6 regelt ein Gesetz [...].

Zügeln sie sich mein Herr.
Woher wollen Sie denn bitte wissen was ich bin?
Was soll denn dieser Reichsbürger Mist?

Ich habe lediglich Fragen gestellt. Schade dass man in einer Demokratie dafür so nieder gemacht wird.
Sogar Flags kassiert. Prost Mahlzeit.
@theobaldjoachim

Spiel hier nicht das Opfer.
Wer Scheiße labert, der kriegt Scheiße zurück. :D

Und tschüss Würde des Menschen :D du bist so ein schlechter Troll^^

Wieso "Würde des Menschen"?
Ich sagte nur, dass deine Behauptungen Schwachsinn sind. Größter Schwachsinn.

Ach Serylt, der einzige der mal wieder Schwachsinn redet bist du.
Von welchen Behauptungen sprichst du denn bitte? :)
Auf meine Kommentare wurde sehr viel geschrieben. Ich selbst habe jedoch nur 2 Fragen gestellt.
Wo sind nun meine schwachsinnigen Behauptungen?

Du leidest echt hart an deinem confirmation bias. Aber dafür kannst du auch nichts.
Nur bitte verschone mich.

Es ist rhetorische Gewohnheit, sich die Rede des Gegners so zurechtzulegen, wie man sie besser verwerten kann.

Otto von Bismarck (1815-98)

Diese Fragen waren entweder implizite Behauptungen, wie z.B. "Welche Verfassung?", oder du weißt einfach nicht, wie man sich der Sprache bemächtigt (bzw. sich korrekt ausdrückt).
Such es dir aus.

Ich hab nicht dich als Reichsbürger bezeichnet sondern deine Aussage "Reichsbürgerscheisse" genannt. Wieso willst du das unbedingt als persönliche Beleidigung aufnehmen?

Für mich ist zwischen dem Akt jemandes gesagtes als 'Reichsbürgerscheiße' zu betiteln und jemanden Reichbürger zu nennen kein großer Unterschied.
Wieso ist für dich Fragen stellen gleich 'Reichsbürgerscheiße'?
Wenn dein Sohn dich fragt warum es Artikel 146 gibt und was es damit auf sich hat, brüllst du ihn dann auch an, dass er doch verdammt nochmal mit diesem Reichsbürgerscheiß aufhören soll?
Natürlich alles etwas überspitzt. Zielführend sieht jedoch anders aus.

Von welcher Verfassung sprichst du?
Wurde die 1949 vom Volk verabschiedet?
Artikel 146 :)

Du willst mir also sagen, dass ich zu viel in deine Fragen hineininterpretiere?

Ja man. Du hast es verstanden. :)
Und um dich noch weiter zu schocken:
Ich habe mich heute das erste Mal wirklich damit befasst, was ein 'Reichsbürger' ist.
Klar kenne den Begriff aus dem Geschichtsunterricht.
Wurde jedoch noch nie als einer betitelt. Da wird man dann doch neugierig, was der gegenüber damit meint. Also was die moderne Bedeutung ist.

Wenn das tatsächlich nur Fragen waren und ich überreagiert habe entschuldige ich mich hiermit.