Liebe Leser,
neulich war in Wien eine Veranstaltung, die ganz diesem Thema gewidmet war, mit Kryptosteuer-Experten von PWC. Warum das für die meisten hier ein Thema ist? Wegen CARF! Hier eine Zusammenfassung, unter Zuhilfenahme der zur Verfügung gestellten Slides (kann ich senden auf Anfrage) und dieses Guides einer Steuerberatungskanzlei. Die Bilder stammen auch aus diesen beiden Quellen.
Kurzfassung:
Die EU, aber auch viele andere Länder, sind hinter Euren Kryptos her, Krypto-Besitzer werden mit Geldwäschern gleichgesetzt und es wird schwierig werden, der Überwachung des Fiskus zu entkommen! Dafür wurde die Blockchaintechnologie nicht erfunden, um zusätzliche Steuereinnahmen zu generieren, aber die notorisch verschuldeten Staaten greifen gerne zu, wenn sie die Chance dazu sehen!
Titel des Workshops:

Basics von CARF
Als Privatperson, die mit Kryptowährungen handelt (d.h. sie kauft und ab und zu auch verkauft), ist es extrem wichtig, die Grundlagen dieses Gesetzes-Rahmenwerks zu kennen, weil ab 2027 Krypto-Dienstleister auf der ganzen Welt im Rahmen des CARF (Crypto-Asset Reporting Framework) verpflichtet sind (da ihre Länder bei CARF mitmachen), alle Transaktionen ihrer Kunden an das Finanzamt des eigenen Landes zu melden, welches dann die Daten zum Finanzamt des Landes weiterleitet, in dem der Kunde ortsansässig ist, natürlich alles nur im "Kampf gegen Terrorismus", Geldwäsche, Drogenhandel oder was sonst zur Begründung dieser Schnüffelei in die Privatangelegenheiten der Bürger herhalten muss.
Beispiel für einen Deutschen, der ein Konto bei z.B. Bitpanda hat:

DERZEIT haben die Steuerbehörden keinen Einblick in die Krypto-Bestände und Krypto-Einkünfte der Steuerpflichtigen. Bisher hast Du Deine Einkünfte aus Kryptos keiner Behörde angegeben? Dann bist Du nicht alleine:

EU-Mitglieder haben die im Okt. 2023 verabschiedete CARF-Richtlinie bis Dez. 2025 umzusetzen, ab 2026 gilt sie (Krypto-Dienstleister müssen geeignete Aufzeichnungen führen und ihre Sorgfaltspflichten dokumentieren) und ab Sep. 2027 ist das erste Reporting (Info an die lokalen Finanzämter) für den Meldezeitraum 2026 geplant. Es gibt also noch etwas Zeit, sich darauf vorzubereiten. Aber nicht allzu lange! Z.B. sind Anbieter schon 2026 verpflichtet, Nutzer in bestimmten Fällen zu sperren, wenn diese die relevanten Informationen (z.B. ihre Steueridentifikationsnummer TIN) nicht zur Verfügung stellen. Übrigens, falls das Finanzamt für 2026 Krypto-Gewinne sieht, könnte es dann durchaus bei Dir nachfragen, ob du in den Vorjahren auch Krypto-Einkünfte hattest!
Wie erwähnt, geht es hier nicht nur um die EU, auch die USA und Hongkong werden ein Jahr später bei der Jagd auf Krypto-Besitzer mit dabei sein.

Wer und was sind meldepflichtig:

Auch Stable Coins und (handelbare) NFTs gelten als Kryptos. Laut Meinung der Vortragenden sind auch DEXs wie Uniswap oder Sushiswap betroffen, da auch hinter diesen "dezentralen" Börsen ein Betreiber steckt. Andererseits, ist der interne Hive-HBD Markt eigentlich eine juristische Person oder ein Unternehmen?
CAVE: Auch non-custodial Walletbetreiber wie Exodus oder Metamask werden vermutlich betroffen sein, da all diese Vorgänge unter CARF fallen:

Interessant ist, dass Bezahlungsvorgänge mit Kryptos (also z.B. über Debitkarten, die mit Kryptos aufgeladen werden) NICHT meldepflichtig sind, solange die Summe der Käufe 50.000€ (pro Jahr?) nicht übersteigt! Sie sind aber trotzdem steuerpflichtig.
Wie wird versteuert?
Dieser Teil ist spezifisch für Österreich!
Bis vor dem ÖkoStRefG im Jahr 2022 wurde der Gewinn aus einem Kryptoverkauf unter 1 Jahr (Spekulationsfrist) mit dem progressiven Steuersatz (bis 55%) versteuert und auch ein Tausch in eine andere Kryptowährung war steuerpflichtig. Verluste aus solchen Spekulationsgeschäften konnten gegengerechnet werden, die Freigrenze war 440€ (darunter musste man gar nichts versteuern)!
Seither, d.h. ab 2023, sind Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Kryptos durch Privatpersonen pauschal mit dem Sondersteuersatz von 27,5% zu versteuern, allerdings unabhängig von der Behaltedauer. Gewerblicher Handel mit Kryptos unterliegt aber dem progressiven Steuersatz (bis 55%). Der Freibetrag sind lächerliche 22€!
Bemessungsgrundlage ist die Differenz zwischen Anschaffungskosten und Verkaufserlös. Das gilt auch für laufende Einkünfte (lending (z.B. HP delegation), staking, liquidity providing, Nodebetreiber- bzw. Witness-rewards, etc.) und Mining-Einkünfte. Auch der Tausch gegen Waren oder Dienstleistungen ist steuerpflichtig! Beim Wegzug aus Österreich nimmt das FA eine Veräusserung an und die 27,5% sind fällig, auch wenn ein Verkauf gar nicht stattgefunden hat (eine Art Reichsfluchtsteuer sozusagen, wobei damals nur 25% eingezogen wurden). Nur beim Wegzug in ein EWR-/EU-Land kann man in der letzten Steuererklärung, die man in Österreich einreicht, einen Besteuerungsaufschub bis zur tatsächlichen Veräußerung beantragen.
Achtung: Die Anschaffungskosten erhaltener Krypto-Token aus laufenden Einkünften (s.o.) werden mit Null angesetzt und bei deren Erhalt (es gilt der Zeitpunkt der vollen Verfügungsmacht) sind 27,5% dem Fiskus abzuführen.
Stablecoins gelten auch als Kryptos, NFTs (non-fungible tokens) und auch Bitcoin-Ordinals aber nicht, Gewinne aus der Veräußerung von NFTs sind mit dem progressiven Steuersatz steuerpflichtig, wenn die Veräußerung innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung erfolgt, danach sind sie steuerfrei.
Das Gute: Der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere Kryptowährung ist steuerneutral! Tausche ich BTC gegen ETH, Hive, HBD oder USDC, ist keine Steuer zu zahlen, erwerbe ich aber mit ETH auf OpenSea ein NFT (oder mit Hive Splinterlands-Karten!), gilt das nicht als Tausch, sondern als Veräusserung!
Die Anschaffungskosten werden für Verkäufe ab dem 1.1.2021 und für Krypto-Neuvermögen (s.u.) mit dem gleitenden Durchschnittsverfahren pro Wallet berechnet. D.h. hat man 0,1 BTC bei 60.000 gekauft und später 0,1 BTC bei 80.000, ist es steuerlich so, als ob man 0,2 für 70K gekauft hat. Für Verkäufe vor dem 1.1.2021 kann man auch z.B. das FIFO-Verfahren (first in, first out) anwenden. Als Krypto-Walletadresse gilt für das Finanzamt - anders als wir es gewohnt sind - ein Dienst oder eine Applikation, die eine oder mehrere Kryptowährungsadressen als Einheit verwaltet, unabhängig davon, auf welchen und wievielen Wallets die Kryptos selbst liegen. Z.B. die Hardwarewallet (bzw. der "Signer") Ledger gilt steuerlich als eine Wallet, auch wenn jeder Eingang über eine separate Walletadresse erfolgt!
Eine Verrechnung von Verlusten aus der Veräußerung von Kryptowährungen - nur im gleichen Jahr! - ist mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen möglich. Es ist aber zu beachten, dass Einkünfte, die dem Sondersteuersatz von 27,5% unterliegen, nicht mit Verlusten verrechnet werden dürfen, die dem progressiven Einkommensteuertarif unterliegen, z.B. dürfen Verluste aus unverbrieften Derivaten (wie etwa Krypto-Futures) nicht mit Gewinnen aus dem Verkauf von Kryptowährungen im gleichen Kalenderjahr ausgeglichen werden!
Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen (z.B. Verlust des Private Keys, Scams, Hackerangriff) stellen keine Veräußerungshandlungen dar, weshalb die Anschaffungskosten von solchen verlorenen Kryptowährungen auch gar nicht als Ausgabe angesetzt werden können! Besteht jedoch ein zivilrechtlicher Rückerstattungsanspruch (Schadenersatzpflicht), kommt es zu einer steuerpflichtigen Veräußerungshandlung, wenn ein Schadenersatzanspruch zufließt.
Werbungskosten, also Ausgaben in Zusammenhang mit Kryptogeschäften, z.B. Tradinggebühren bei der Veräußerung, Ausgaben für Tools zur Chartanalyse, Literatur zum Krypto-Trading oder die Kosten eines Krypto-Steuer-Tools (s.u.) dürfen leider NICHT von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden! Ausnahmen gibt es für Steuerberatungskosten und falls die sogenannte Regelbesteuerungsoption (s.u.) gewählt wurde.
Wesentlich ist die Unterscheidung zwischen Krypto-Altvermögen und Krypto-Neuvermögen, unter "Übergangsbestimmungen" geregelt. Altvermögen sind Kryptos, die man bis zum 28. Februar 2021 gekauft hat. Diese unterliegen den alten Regeln: Wenn man sie länger als ein Jahr gehalten und verkauft hat (oder sie noch besitzt), sind Gewinne steuerfrei.

Für ab dem 1. März 2021 gekaufte Kryptos (=Neuvermögen) gilt das neue Besteuerungsregime: sie werden unabhängig von der Haltedauer mit 27,5% besteuert – egal ob man Bitcoin gegen Euro tauscht oder mit USDC eine Dienstleistung oder Ware bezahlt.
Eine Besonderheit gilt es bei laufenden Einkünften vulgo "passivem Einkommen" zu beachten:
Werden diese Token aus passivem Einkommen später mit Gewinn verkauft, wird auch dieser Gewinn mit 27,5% versteuert. Man zahlt hier also doppelt. Zuerst sind 27,5% bei Erhalt der Token fällig (z.B. Token aus LP-Bereitstellung), danach erneut 27,5% von deren Wertsteigerung, falls man sie nicht gleich verkauft. Eine Ausnahme gibt es aber für die 4 (und nur diese 4) Sonderfälle "Staking, Airdrops, Bounties und Hardforks". Der Erhalt von Tokens aus diesen 4 Bereichen ist nicht zum Zeitpunkt des Erhalts steuerpflichtig, sondern erst wenn sie verkauft werden (27,5% vom kompletten Verkaufserlös, da Anschaffungskosten als 0 angesetzt).

Da die Besteuerung aller anderen laufenden Krypto-Einkünfte unabhängig davon erfolgt, ob die Kryptowährungen in Euro umgetauscht werden oder nicht, wird empfohlen, zumindest den Steueranteil sofort in Euro zu wechseln. Andernfalls riskiert man bei einem Kursverfall der jeweiligen Kryptowährung, dass die Steuer netto noch höher ist.
Regelbesteuerungsoption
Dabei sind Krypto-Einkünfte zusammen mit sämtlichen anderen Einkünfte aus Kapitalvermögen (also z.B. auch Aktiengewinne) mit dem progressiven Einkommensteuersatz (bis 55%) und nicht mit dem Sondersteuersatz von 27,5% zu besteuern. Ich erwähne es nur der Vollständigkeit halber, denn für die Meisten wäre das wohl mit einer höheren Steuerbelastung verbunden. Nur in wenigen Fällen könnte sich das rentieren, z.B. für Leute mit nur sehr geringer Steuerpflicht, hohen Werbungskosten bei niedrigem Gewinn oder Miner, die in diesem Fall Investitionen in Mining-Hardware oder Stromkosten abschreiben können, was bei der Besteuerung mit dem besonderen Steuersatz von 27,5% nicht erlaubt ist!
Schenkungen
Schenkungen von Kryptowährungen lösen weder beim Geschenkgeber noch beim Beschenkten eine Steuerpflicht aus. Die Grundvoraussetzung dafür ist, dass es keine Gegenleistung für die Übertragung der Kryptowährung gibt. Ab 15.000€ Schenkungswert unter Fremden innerhalb von fünf Jahren oder ab 50.000€ Schenkungswert unter Familienangehörigen innerhalb eines Jahres muss eine Schenkung dem Finanzamt gemeldet werden!
Seit 2024 erfolgt die Besteuerung bei inländischen Plattformen wie z.B. Bitpanda oder Coinfinity automatisch, wenn man Neuvermögen verkauft, ganz ähnlich wie Aktiengewinne automatisch bei Brokern wie z.B. Flatex versteuert werden. Daher fragen diese Anbieter genau, wann eventuell eingezahlte Kryptos angekauft wurden. Auf diese Weise versteuerte Gewinne müssen nicht mehr bei der Steuererklärung angegeben werden, aber die Infos gelangen natürlich "dank" CARF ohnehin zu den Steuerbehörden.
Steuer-Tools
Wer Bitpanda (aus guten Gründen) nicht nutzt, aber viele Transaktionen hat, sollte daher in naher Zukunft beginnen, ein Steuertool zu verwenden. Warum? Wenn es eine Diskrepanz zwischen via CARF gemeldeten Transaktionen und dem Finanzamt berichteten Transaktionen geben sollte, würdet Ihr ein Problem haben. Es gibt einige Tools am Markt, steuerlich wird Österreich eigentlich nur von Cointracker und Blockpit abgedeckt. Ich habe mir beide mal angeschaut und mich dann für Cointracker entschieden. Der Import von Wallets hat nach einigen Anläufen (und der manuellen Korrektur einer Transaktionstabelle nach Import eines .csv-files) problemlos funktioniert (alles in Zusammenhang mit Hive habe ich aber außen vor gelassen, Hivewallets bei Cointracker anzugeben ist auch (noch) gar nicht möglich). Es müssen aber pro Wallet/Dienstleister alle Transaktionen eingegeben werden, sonst hat das Tracking keinen Zweck, weil die Saldi nicht übereinstimmen würden. Transaktionen lassen sich auch nach dem Import nachträglich editieren oder z.B. als "nicht steuerpflichtig" markieren. Das sollte man aber nur machen, wenn man es gut begründen kann, denn:

Vorteil der Tools: Hat man alle seine Wallets importiert (die man melden will), berechnet das Tool die Steuer (auch retrospektiv über die letzten Jahre) und man könnte dann mit diesen Daten etwaige nicht bezahlte Steuer noch nachträglich abführen im Zuge einer
Selbstanzeige
Falls bisher zu versteuernde Gewinne aus Krypto-Verkäufen nicht korrekt versteuert wurden (online bis zum 30.Juni des jeweiligen Folgejahres unter "Einkünfte aus Kapitalvermögen"), wird von PWC und auch von https://www.crypto-tax.at/ eine Selbstanzeige empfohlen (inwieweit diese Unternehmen hier einen Interessenskonflikt haben, weil sie natürlich ihre Beratungsleistungen verkaufen wollen, muss sich jeder selbst überlegen!). Eine Selbstanzeige kann eine Strafe (bis zu 200% der vorenthaltenen Steuer plus Eintrag ins Strafregister plus etwaige Anwaltskosten) unter bestimmten Voraussetzungen verhindern. Eines ist klar: Wenn das Finanzamt bereits über Deine Krypto-Einkünfte Bescheid weiß, ist es zu spät, um noch ohne Strafe davonzukommen.
Durch die Selbstanzeige entkommt man zwar vermutlich einer Strafe, aber es fallen "Anspruchszinsen" an, manchmal kommt auch ein "Verspätungszuschlag" dazu.
Achtung: Der ausstehende Steuerbetrag muss in der Regel innerhalb eines Monats
ab Zustellung des Bescheides überwiesen werden (ein Ratenantrag für max. 2 Jahre wird nicht immer genehmigt), d.h. man sollte sicher gehen, dass man genug Cash hat, um diese Zahlung fristgerecht abzuwickeln. Verspätet man sich hier, kann es erst recht zu einer Strafe wegen Steuerhinterziehung kommen!
Ausblick
Die Herausforderung wird sein, wenn es ab 2027 eine Diskrepanz zwischen den gemeldeten Transaktionen der Krypto-Dienstleister und den bis dahin dem Finanzamt selbst gemeldeten Krypto-Einkünften geben wird. Bislang ging ich immer davon aus, dass die Behörden gar nicht das Personal haben, all den Millionen privater Wallets nachzugehen, aber ab 2027 (bzw. 2028 wenn die meisten Länder dann dazukommen) reichen ein paar Mausklicks für die Behörden, um eventuelle Diskrepanzen zu sehen und unangenehme Rückfragen zu stellen.
Der einzige Ausweg aus der Misere bliebe der Weg, seine Kryptos komplett an selbst gemanagte Wallets zu übertragen und nur mehr über non-KYC Swappinganbieter/Börsen zu traden, aber erstens stellt sich die Frage, wieviele davon im Jahr 2028 noch übriggeblieben sein werden und zweitens, wie man Krypto-Gewinne dann legal auf sein Bankkonto überführen kann. Wie seht Ihr das?
Versteuert Ihr Eure Krypto-Gewinne schon? Was sind Eure Erfahrungen dabei?
Plant jemand, auf kreative Weise dem Ganzen zu entkommen? Gerne als verschlüsseltes Memo🔐- die Möglichkeiten unserer Chain sollten auch genutzt werden.

MidJourney
Webtipp: https://kycnot.me/, eine Liste von (Krypto)Unternehmen ohne Nutzeridentifikation
Disclaimer: Keine Finanzberatung, DYOR
PS: Über CARF ist der Vertrag hier online gestellt worden:
https://blockzeit.com/de/carf-fur-kryptoassets/
Danke für den Artikel. Sehr interessant. Die Einschläge kommen näher Wir in Deutschland haben noch das Glück, dass an einem Jahr alles Steuer frei ist, das wird sich aber mit Sicherheit auch ändern.
Vielleicht bieten sich auch andere Kryptowährungen, die viel anonymer sind, wie zum Beispiel Monero oder zcash. Bei diesen geht es speziell um Anonymmität.
Aber ich denke, das wirkliche Geld lässt sich am besten am Häusermarkt holen. Hier in Deutschland über einen Lastenausgleich. Die Gesetzgebung ist dafür schon vorbereitet.
Nichts mehr ist 100 Prozent sicher.
Denke diese Haltefrist in D ist ab 2026 Geschichte! Wurde nicht vorige Woche ein neues Gesetz beschlossen?
Auf Blocktrainer gibt's einige Infos
Lg 🤠
https://www.blocktrainer.de/blog/die-linke-und-gruene-wollen-die-haltefrist-abschaffen
Ja du hast recht, das würde letzte Woche beschlossen.
Was ist/Wie geht den ein verschlüsseltes Memo hier auf Hive?
Du sendest mir z.B. 0,001 Hive und als Memo schreibst Du einen Text, aber zu Beginn ein # und einen Abstand, also so:
Es geht nur, wenn Du den Memo key in keychain hinterlegt hast, und der Empfänger braucht auch seinen Memo key zur Entschlüsselung.
Hab´ Dir ein Test Memo geschickt.
Ok, probiere ich gleich mal aus. Danke Manfred!
Irgendwas hat da nicht funktioniert. Ich kann das Memo ohne Entschlüsselung lesen, das sollte nicht möglich sein! Auch in Deiner Wallet sollte das von Dir gesendete Memo nicht einfach so lesbar sein.
Wie genau es technisch funktioniert - keine Ahnung. Es ist jedenfalls ein kryptographische Verschlüsselung.
Mmh…also ich habe es so gemacht wie du meintest. Memo Keys in Keychain zugefügt, dann konnte ich deine lesen.
Meine geschickt mit # [Leerzeichen] und dann der Text….was haben wir übersehen? Gibt es irgendwo eine Art Anleitung dafür? Ist auch sowas was ich selbst nach mehr als 4 Jahren hier noch nicht weiß.
Hab grad nochmal geschaut…
Könnte das mit dem kleinen Feld zu tun haben. Kann man durchgestrichen oder eben nicht setzen durch Anklicken.
Ich glaube ich hab es jetzt raus.
Wenn du bei Keychain in der App diese kleine Feld nicht durchgestrichen anklickst, setzt er beim Senden der Nachricht automatisch ein # davor, den brauchst du also offenbar nicht manuell zu tippen, einfach den Text. Und dann sieht man auch bevor man das Ganze raus sendet den Zusatz „encrypted“ dabei. Schau mal hier. So sollte es dann klappen.
kann gut sein, ich mach das nie über keychain, sondern die peakd wallet,
aber die beiden letzten waren jedenfalls verschlüsselt 👍
Erst einmal vielen Dank für die überaus detailreiche Erklärung. Habe glaube ich das meiste verstanden - das Österreich-spezifische habe ich nur überflogen.
Ich war kurz mal am überlegen, auch im Portfolio für meine Tochter Crypto zu kaufen, habe es dann aber gelassen. Mit den Aktien und meiner Nichtveranlagungsbescheinigung komme ich ziemlich gut weg, da mein Wohnsitz Ecuador ist - welches zum Glück nicht auf der Liste ist.
Hier ist es offiziell glaube ich gar nicht erlaubt, Crypto zu nutzen. In den P2P-Funktionen auf Binance wird immer wieder davor gewarnt, im Betreff der Überweisung BTC oder Crypto oder verwandte Begriffe zu nutzen, da die Konten sonst gesperrt werden. Binance hat aber meinen Ausweis von hier angenommen, ebenso Uphold. Ich muss mich da dann doch mal reinlesen, obwohl ich nicht viel habe - Hive ist noch der größte Batzen. Habe mir den kcynot link gespeichert, auch dafür vielen Dank!
Hier noch eine gute Steuer app, vor allem für DACH:
https://koinly.io/de/
Stimmt, schaut ganz gut aus! Hast Du es benutzt? Zufrieden damit? Hat das FA jemals eine Rückfrage gehabt?