"Gibt es ein Recht auf Eigentum, das man gestohlen hat oder von Sklaven hat erwirtschaften lassen?"
- Suggestivfrage. Nein, natürlich nicht. Aber wie schon gesagt: das ist vor sehr langer Zeit passiert und herauszufinden, was aus dem gestohlenen Eigentum geworden ist, ist unmöglich.
"Sollte man als Angehöriger nichts erben, nur weil vergessen wurde ein Testament zu schreiben?"
- Auch eine Suggestivfrage. Heute ist das geregelt. Damals war das anders.
Wenn Du es ganz einfach haben willst, dann nimm die ganzen ehemaligen Plantagen und teile die Fläche durch die Anzahl der Sklaven.
Jetzt muss man nur noch die Angehörigen ausfindig machen.
Man sollte den Versuch Gerechtigkeit herzustellen nicht unterlassen, nur weil etwas schwierig ist.
Und selbst wenn Eigentum ehemaliger Sklavenhalter nicht mehr auffindbar ist, gibt es eine Lösung. Man erhält eine Forderung. Ob man die eintreiben kann spielt erst einmal keine Rolle.
Auch heute bekommt man vor Gericht bestimmte Summen zugesprochen, ganz egal ob beim Täter was zu holen ist oder nicht.
Noch eine Frage:
Gilt Recht nur wenn es gesetzlich geregelt ist?
Das wäre dann Rechtspositivismus.
Nicht sehr freiheitlich…
"Wenn Du es ganz einfach haben willst, dann nimm die ganzen ehemaligen Plantagen und teile die Fläche durch die Anzahl der Sklaven."
Wie gesagt: das ist nicht schwierig, sondern unmöglich, und es schafft unzählige neue Probleme und Ungerechtigkeiten.
"Gilt Recht nur wenn es gesetzlich geregelt ist?"
Die Plantagen haben keine Eigentümer sondern Besitzer. Du kannst nicht Eigentümer von einem geraubten oder gestohlenen Gut werden. Das BGB ist hier eindeutig und in den USA wird es nicht anders sein. Auch wenn Du es gutgläubig erworben hast, verlierst Du das Gut, hast aber dann Schadenersatzansprüche gegen den Verkäufer.
Alles andere wäre ja auch Wahnsinn.
Dann hätten ja diejenigen, die jüdische Betriebe für einen lächerlichen Betrag von den rechtmäßigen Eigentümern, die man zum Verkaufen gezwungen hat, erworben haben, ihr Vermögen behalten dürfen.
Du schreibst “heute ist das geregelt,damals war das anders.”
Wie sollte ich geregelt sonst verstehen, wenn nicht als gesetzlich?
"Du schreibst “heute ist das geregelt, damals war das anders.”"
"Die Plantagen haben keine Eigentümer sondern Besitzer."
Ja natürlich hat man ein Anrecht auf das Erbe. Das gibt es doch heute auch. Ganz ohne Testament.
Wer sollte den bitte sonst ein Anrecht haben, wenn nicht die Angehörigen (falls es kein Testament gibt)?
Der Staat?
Der Sklavenhalter oder seine Nachfahren?
Derjenige, der das geraubte Gut gekauft hat?
Mir geht es hier gar nicht um die technische Frage wie aufwändig das Ganze ist.
Es geht hier einzig und allein um die philosophische Frage der Gerechtigkeit.
Verjährung darf es aus meiner Sicht für so ein Jahrhundertverbrechen wie die Sklaverei nicht geben.
Niemand darf um die Früchte seiner Arbeit beraubt werden sagen die Libertären in Deutschland immer unisono. Leider nur wenn es um die eigenen Steuern geht.
Mit dem letzten Satz meine ich nicht Dich.
Ich habe das Thema ja auch schon woanders angesprochen.
„Mir geht es hier gar nicht um die technische Frage wie aufwändig das Ganze ist.
Es geht hier einzig und allein um die philosophische Frage der Gerechtigkeit.“
„Niemand darf um die Früchte seiner Arbeit beraubt werden sagen die Libertären in Deutschland immer unisono.“
Es gibt ja genug Organisationen und Universitäten, die das wirklich haarklein aufgeschlüsselt und berechnet haben.
Leider ist aber deren Lösung völlig untauglich:
Der Staat soll es bezahlen, also Kollektivschuld.