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RE: Juneteenth und die weiterhin ungelöste Frage der Entschädigung

in Deutsch D-A-CH3 years ago

"Und deshalb sollen die Nachfahren von Sklavenhaltern und die Unternehmen und Banken, die von der Sklaverei profitiert haben, ihren geraubten Wohlstand behalten dürfen? Nur weil es schwierig auszurechnen ist."

  • Nicht schwierig, sondern unmöglich.
  • Wer sagt denn, dass diese Nachfahren überhaupt etwas von diesem Wohlstand haben? Das nachzuweisen ist unmöglich.

"Angenommen man irgendwo taucht ein Goldschatz deines Urgroßvaters auf.
Solltest Du ihn nicht bekommen, weil man ja nicht wissen kann, ob ihn dein Vater nicht vielleicht verprasst hätte?"

  • Wenn es keinen anderen Eigentümer gibt, vielleicht.
  • Aus meiner Sicht gibt es kein Recht darauf etwas zu erben, sondern nur ein Recht eines Eigentümers etwas zu vererben (deswegen ist eine Erbschaftssteuer Leichenschändung). Jemand, der ein Vermögen erarbeitet hat, hat das Recht, zu 100% zu entscheiden, an wen das Vermögen geht. Genau das geht bei diesen 100 Jahre alten Fällen aber nicht. Der Schaden wurde bereits angerichtet und man kann den Toten nicht nachträglich das Recht einräumen zu entscheiden, an wen das (damals nicht vorhandene) Vermögen gehen soll.

"Ich rede von Grundbesitz, der in SBZ zwangsenteignet wurde und in der DDR z.B. in LPGs verwandelt wurde.
Diesen Grundbesitz hat die BRD nach der Wiedervereinigung einkassiert.
Ist das gerecht?"

  • Nein, natürlich nicht. Wenn möglich, sollte man das rückerstatten an die noch Lebenden und - falls vorhanden - über bekannte Testamente an die (Enkel-)Kinder zurückerstatten. Das ist auch schwierig, aber nicht vergleichbar mit 150 Jahre alten Fällen.

"Von den Afrikanern ging keine Aggression gegenüber den USA aus."

  • Ja, richtig.
  • Springen wir nochmal 100 Jahre weiter zurück: Haben die Indianer ein Recht auf Entschädigung? Wenn ja, wie will man das messen? Wo hört man auf?
Sort:  

Wer sagt denn, dass diese Nachfahren überhaupt etwas von diesem Wohlstand haben? Das nachzuweisen ist unmöglich.

Deshalb schrieb ich ja es muss erst eine Bestandsaufnahme gemacht werden.
Die Plantagen mit den Villen sind zum Beispiel sehr oft noch erhalten.

Aus meiner Sicht gibt es kein Recht darauf etwas zu erben, sondern nur ein Recht eines Eigentümers etwas zu vererben (deswegen ist eine Erbschaftssteuer Leichenschändung).

Gibt es ein Recht auf Eigentum, das man gestohlen hat oder von Sklaven hat erwirtschaften lassen?

Sollte man als Angehöriger nichts erben, nur weil vergessen wurde ein Testament zu schreiben?

Den Indianern hat man immerhin gewisse Sonderrechte zugesprochen und sie bilden eigene Nationen in den USA.
Hierzu wurden Verträge unterschrieben.
Volle Gerechtigkeit wurde auch hier sicher nicht hergestellt. Bei Völkermord geht das auch gar nicht.

Bei den ehemaligen Sklaven gab es überhaupt nichts.

"Gibt es ein Recht auf Eigentum, das man gestohlen hat oder von Sklaven hat erwirtschaften lassen?"

  • Suggestivfrage. Nein, natürlich nicht. Aber wie schon gesagt: das ist vor sehr langer Zeit passiert und herauszufinden, was aus dem gestohlenen Eigentum geworden ist, ist unmöglich.

"Sollte man als Angehöriger nichts erben, nur weil vergessen wurde ein Testament zu schreiben?"

  • Auch eine Suggestivfrage. Heute ist das geregelt. Damals war das anders.

Wenn Du es ganz einfach haben willst, dann nimm die ganzen ehemaligen Plantagen und teile die Fläche durch die Anzahl der Sklaven.
Jetzt muss man nur noch die Angehörigen ausfindig machen.

Man sollte den Versuch Gerechtigkeit herzustellen nicht unterlassen, nur weil etwas schwierig ist.

Und selbst wenn Eigentum ehemaliger Sklavenhalter nicht mehr auffindbar ist, gibt es eine Lösung. Man erhält eine Forderung. Ob man die eintreiben kann spielt erst einmal keine Rolle.
Auch heute bekommt man vor Gericht bestimmte Summen zugesprochen, ganz egal ob beim Täter was zu holen ist oder nicht.

Auch eine Suggestivfrage. Heute ist das geregelt. Damals war das anders.

Noch eine Frage:
Gilt Recht nur wenn es gesetzlich geregelt ist?
Das wäre dann Rechtspositivismus.
Nicht sehr freiheitlich…

"Wenn Du es ganz einfach haben willst, dann nimm die ganzen ehemaligen Plantagen und teile die Fläche durch die Anzahl der Sklaven."

  • Die Plantagen haben heute aber Eigentümer.

Wie gesagt: das ist nicht schwierig, sondern unmöglich, und es schafft unzählige neue Probleme und Ungerechtigkeiten.

"Gilt Recht nur wenn es gesetzlich geregelt ist?"

  • Nein, das schreibe ich auch nirgends. Auch das wieder eine Suggestivfrage.

Die Plantagen haben keine Eigentümer sondern Besitzer. Du kannst nicht Eigentümer von einem geraubten oder gestohlenen Gut werden. Das BGB ist hier eindeutig und in den USA wird es nicht anders sein. Auch wenn Du es gutgläubig erworben hast, verlierst Du das Gut, hast aber dann Schadenersatzansprüche gegen den Verkäufer.
Alles andere wäre ja auch Wahnsinn.
Dann hätten ja diejenigen, die jüdische Betriebe für einen lächerlichen Betrag von den rechtmäßigen Eigentümern, die man zum Verkaufen gezwungen hat, erworben haben, ihr Vermögen behalten dürfen.

Nein, das schreibe ich auch nirgends. Auch das wieder eine Suggestivfrage.

Du schreibst “heute ist das geregelt,damals war das anders.”

Wie sollte ich geregelt sonst verstehen, wenn nicht als gesetzlich?

"Du schreibst “heute ist das geregelt, damals war das anders.”"

  • Damit meinte ich, dass es heute schriftliche Testamente gibt (geht nicht um Gesetze). Das gab es damals, v.a. bei Sklaven, nicht. Hat man ein Recht auf ein Erbe, nur weil man Angehöriger ist?

"Die Plantagen haben keine Eigentümer sondern Besitzer."

  • Und wie sieht es mit Verjährungsfristen aus? Gemäss BGB müsste es sowas geben. Aus freiheitlicher Perspektive sieht das anders aus.

Ja natürlich hat man ein Anrecht auf das Erbe. Das gibt es doch heute auch. Ganz ohne Testament.
Wer sollte den bitte sonst ein Anrecht haben, wenn nicht die Angehörigen (falls es kein Testament gibt)?
Der Staat?
Der Sklavenhalter oder seine Nachfahren?
Derjenige, der das geraubte Gut gekauft hat?

Mir geht es hier gar nicht um die technische Frage wie aufwändig das Ganze ist.
Es geht hier einzig und allein um die philosophische Frage der Gerechtigkeit.

Verjährung darf es aus meiner Sicht für so ein Jahrhundertverbrechen wie die Sklaverei nicht geben.

Niemand darf um die Früchte seiner Arbeit beraubt werden sagen die Libertären in Deutschland immer unisono. Leider nur wenn es um die eigenen Steuern geht.

Mit dem letzten Satz meine ich nicht Dich.
Ich habe das Thema ja auch schon woanders angesprochen.