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RE: Juneteenth und die weiterhin ungelöste Frage der Entschädigung

in Deutsch D-A-CH3 years ago

In den USA ist der Nullpunkt sehr einfach zu setzen. Außerdem wurde hier nicht aufgrund eines Krieges versklavt sondern zu Friedenszeiten eine ganz bestimmte Gruppe.
Ein heute 30-jähriger Nachfahre von Sklaven wird nicht für etwas entschädigt, sondern bekommt das Erbe, das ihm zusteht.

Bist Du der Meinung von den Kommunisten in der SBZ zwangsenteignetes Vermögen sollte zurück gegeben werden?

Bist Du der Meinung von den Nazis arisiertes Vermögen sollte zurückgegeben werden?

Bist Du der Meinung Zwangsarbeiter im KZ oder Gulag sollten entschädigt werden?

Steht Diebesgut nach dem Tod des Eigentümers dem Dieb oder den Erben zu?

Die Frage ist immer, ob man sich zu Privateigentum und Erbrecht bekennt oder nicht.
Falls die Antwort ja lautet, dann bitte aber uneingeschränkt.

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"Ein heute 30-jähriger Nachfahre von Sklaven wird nicht für etwas entschädigt, sondern bekommt das Erbe, das ihm zusteht."

  • Nur weiss man nicht, was ihm zusteht, weil man nicht weiss, was all seine Vorfahren aus dem Geld gemacht hätten und ob und wieviel sie vererbt hätten. Hier sind extrem viele Annahmen notwendig. Das kann niemand auch nur im Ansatz sinnvoll bestimmen.

"Bist Du der Meinung von den Kommunisten in der SBZ zwangsenteignetes Vermögen sollte zurück gegeben werden?"

  • Hier bin ich selbst betroffen. Meine Familie wurde in der SBZ im grossen Stil enteignet (u.a. Betriebsanlagen demontiert und in die SU transportiert). Nein, ich bin dagegen. Eine solche "Entschädigung" hat kein Ende. Abgesehen davon ist bei den Sowjets eh nicht mehr viel zu holen.

"Bist Du der Meinung von den Nazis arisiertes Vermögen sollte zurückgegeben werden?"

  • Direkt nach dem Krieg an die tatsächlich Betroffenen oder ihre Familie: ja. Heute nein.

"Bist Du der Meinung Zwangsarbeiter im KZ oder Gulag sollten entschädigt werden?"

  • Auch hier: direkt nach dem Krieg ja, heute nicht mehr.

"Steht Diebesgut nach dem Tod des Eigentümers dem Dieb oder den Erben zu?"

  • Tod des Eigentümers oder des Besitzers? Es steht dem Beraubten zu.

Nur weiss man nicht, was ihm zusteht, weil man nicht weiss, was all seine Vorfahren aus dem Geld gemacht hätten und ob und wieviel sie vererbt hätten. Hier sind extrem viele Annahmen notwendig. Das kann niemand auch nur im Ansatz sinnvoll bestimmen.

Und deshalb sollen die Nachfahren von Sklavenhaltern und die Unternehmen und Banken, die von der Sklaverei profitiert haben, ihren geraubten Wohlstand behalten dürfen?
Nur weil es schwierig auszurechnen ist.

Angenommen man irgendwo taucht ein Goldschatz deines Urgroßvaters auf.
Solltest Du ihn nicht bekommen, weil man ja nicht wissen kann, ob ihn dein Vater nicht vielleicht verprasst hätte?

Zur SBZ:
Eigentum, welches in die UdSSR verschleppt wurde meine ich nicht.
Ich rede von Grundbesitz, der in SBZ zwangsenteignet wurde und in der DDR z.B. in LPGs verwandelt wurde.
Diesen Grundbesitz hat die BRD nach der Wiedervereinigung einkassiert.
Ist das gerecht?

Das was von der UdSSR verschleppt wurde könnte man ja noch als Wiedergutmachung für die Kriegsschäden sehen.
Diese Situation liegt aber in den USA nicht vor.
Von den Afrikanern ging keine Aggression gegenüber den USA aus.

Walter Block:

“Justified reparations are nothing more and nothing less than the forced return of stolen property – even after significant amount of time has passed. For example, if my grandfather stole a ring from your grandfather, and then bequeathed it to me through the intermediation of my father, then I am, presently, the illegitimate owner of that piece of jewelry. To take the position that reparations are always and forever unjustified is to give the imprimatur to theft, provided a sufficient time period has elapsed.”

(Quelle: Reparations, Once Again)

"Und deshalb sollen die Nachfahren von Sklavenhaltern und die Unternehmen und Banken, die von der Sklaverei profitiert haben, ihren geraubten Wohlstand behalten dürfen? Nur weil es schwierig auszurechnen ist."

  • Nicht schwierig, sondern unmöglich.
  • Wer sagt denn, dass diese Nachfahren überhaupt etwas von diesem Wohlstand haben? Das nachzuweisen ist unmöglich.

"Angenommen man irgendwo taucht ein Goldschatz deines Urgroßvaters auf.
Solltest Du ihn nicht bekommen, weil man ja nicht wissen kann, ob ihn dein Vater nicht vielleicht verprasst hätte?"

  • Wenn es keinen anderen Eigentümer gibt, vielleicht.
  • Aus meiner Sicht gibt es kein Recht darauf etwas zu erben, sondern nur ein Recht eines Eigentümers etwas zu vererben (deswegen ist eine Erbschaftssteuer Leichenschändung). Jemand, der ein Vermögen erarbeitet hat, hat das Recht, zu 100% zu entscheiden, an wen das Vermögen geht. Genau das geht bei diesen 100 Jahre alten Fällen aber nicht. Der Schaden wurde bereits angerichtet und man kann den Toten nicht nachträglich das Recht einräumen zu entscheiden, an wen das (damals nicht vorhandene) Vermögen gehen soll.

"Ich rede von Grundbesitz, der in SBZ zwangsenteignet wurde und in der DDR z.B. in LPGs verwandelt wurde.
Diesen Grundbesitz hat die BRD nach der Wiedervereinigung einkassiert.
Ist das gerecht?"

  • Nein, natürlich nicht. Wenn möglich, sollte man das rückerstatten an die noch Lebenden und - falls vorhanden - über bekannte Testamente an die (Enkel-)Kinder zurückerstatten. Das ist auch schwierig, aber nicht vergleichbar mit 150 Jahre alten Fällen.

"Von den Afrikanern ging keine Aggression gegenüber den USA aus."

  • Ja, richtig.
  • Springen wir nochmal 100 Jahre weiter zurück: Haben die Indianer ein Recht auf Entschädigung? Wenn ja, wie will man das messen? Wo hört man auf?

Wer sagt denn, dass diese Nachfahren überhaupt etwas von diesem Wohlstand haben? Das nachzuweisen ist unmöglich.

Deshalb schrieb ich ja es muss erst eine Bestandsaufnahme gemacht werden.
Die Plantagen mit den Villen sind zum Beispiel sehr oft noch erhalten.

Aus meiner Sicht gibt es kein Recht darauf etwas zu erben, sondern nur ein Recht eines Eigentümers etwas zu vererben (deswegen ist eine Erbschaftssteuer Leichenschändung).

Gibt es ein Recht auf Eigentum, das man gestohlen hat oder von Sklaven hat erwirtschaften lassen?

Sollte man als Angehöriger nichts erben, nur weil vergessen wurde ein Testament zu schreiben?

Den Indianern hat man immerhin gewisse Sonderrechte zugesprochen und sie bilden eigene Nationen in den USA.
Hierzu wurden Verträge unterschrieben.
Volle Gerechtigkeit wurde auch hier sicher nicht hergestellt. Bei Völkermord geht das auch gar nicht.

Bei den ehemaligen Sklaven gab es überhaupt nichts.

"Gibt es ein Recht auf Eigentum, das man gestohlen hat oder von Sklaven hat erwirtschaften lassen?"

  • Suggestivfrage. Nein, natürlich nicht. Aber wie schon gesagt: das ist vor sehr langer Zeit passiert und herauszufinden, was aus dem gestohlenen Eigentum geworden ist, ist unmöglich.

"Sollte man als Angehöriger nichts erben, nur weil vergessen wurde ein Testament zu schreiben?"

  • Auch eine Suggestivfrage. Heute ist das geregelt. Damals war das anders.

Wenn Du es ganz einfach haben willst, dann nimm die ganzen ehemaligen Plantagen und teile die Fläche durch die Anzahl der Sklaven.
Jetzt muss man nur noch die Angehörigen ausfindig machen.

Man sollte den Versuch Gerechtigkeit herzustellen nicht unterlassen, nur weil etwas schwierig ist.

Und selbst wenn Eigentum ehemaliger Sklavenhalter nicht mehr auffindbar ist, gibt es eine Lösung. Man erhält eine Forderung. Ob man die eintreiben kann spielt erst einmal keine Rolle.
Auch heute bekommt man vor Gericht bestimmte Summen zugesprochen, ganz egal ob beim Täter was zu holen ist oder nicht.

Auch eine Suggestivfrage. Heute ist das geregelt. Damals war das anders.

Noch eine Frage:
Gilt Recht nur wenn es gesetzlich geregelt ist?
Das wäre dann Rechtspositivismus.
Nicht sehr freiheitlich…

"Wenn Du es ganz einfach haben willst, dann nimm die ganzen ehemaligen Plantagen und teile die Fläche durch die Anzahl der Sklaven."

  • Die Plantagen haben heute aber Eigentümer.

Wie gesagt: das ist nicht schwierig, sondern unmöglich, und es schafft unzählige neue Probleme und Ungerechtigkeiten.

"Gilt Recht nur wenn es gesetzlich geregelt ist?"

  • Nein, das schreibe ich auch nirgends. Auch das wieder eine Suggestivfrage.