"Ein heute 30-jähriger Nachfahre von Sklaven wird nicht für etwas entschädigt, sondern bekommt das Erbe, das ihm zusteht."
- Nur weiss man nicht, was ihm zusteht, weil man nicht weiss, was all seine Vorfahren aus dem Geld gemacht hätten und ob und wieviel sie vererbt hätten. Hier sind extrem viele Annahmen notwendig. Das kann niemand auch nur im Ansatz sinnvoll bestimmen.
"Bist Du der Meinung von den Kommunisten in der SBZ zwangsenteignetes Vermögen sollte zurück gegeben werden?"
- Hier bin ich selbst betroffen. Meine Familie wurde in der SBZ im grossen Stil enteignet (u.a. Betriebsanlagen demontiert und in die SU transportiert). Nein, ich bin dagegen. Eine solche "Entschädigung" hat kein Ende. Abgesehen davon ist bei den Sowjets eh nicht mehr viel zu holen.
"Bist Du der Meinung von den Nazis arisiertes Vermögen sollte zurückgegeben werden?"
- Direkt nach dem Krieg an die tatsächlich Betroffenen oder ihre Familie: ja. Heute nein.
"Bist Du der Meinung Zwangsarbeiter im KZ oder Gulag sollten entschädigt werden?"
- Auch hier: direkt nach dem Krieg ja, heute nicht mehr.
"Steht Diebesgut nach dem Tod des Eigentümers dem Dieb oder den Erben zu?"
- Tod des Eigentümers oder des Besitzers? Es steht dem Beraubten zu.
Und deshalb sollen die Nachfahren von Sklavenhaltern und die Unternehmen und Banken, die von der Sklaverei profitiert haben, ihren geraubten Wohlstand behalten dürfen?
Nur weil es schwierig auszurechnen ist.
Angenommen man irgendwo taucht ein Goldschatz deines Urgroßvaters auf.
Solltest Du ihn nicht bekommen, weil man ja nicht wissen kann, ob ihn dein Vater nicht vielleicht verprasst hätte?
Zur SBZ:
Eigentum, welches in die UdSSR verschleppt wurde meine ich nicht.
Ich rede von Grundbesitz, der in SBZ zwangsenteignet wurde und in der DDR z.B. in LPGs verwandelt wurde.
Diesen Grundbesitz hat die BRD nach der Wiedervereinigung einkassiert.
Ist das gerecht?
Das was von der UdSSR verschleppt wurde könnte man ja noch als Wiedergutmachung für die Kriegsschäden sehen.
Diese Situation liegt aber in den USA nicht vor.
Von den Afrikanern ging keine Aggression gegenüber den USA aus.
Walter Block:
(Quelle: Reparations, Once Again)
"Und deshalb sollen die Nachfahren von Sklavenhaltern und die Unternehmen und Banken, die von der Sklaverei profitiert haben, ihren geraubten Wohlstand behalten dürfen? Nur weil es schwierig auszurechnen ist."
"Angenommen man irgendwo taucht ein Goldschatz deines Urgroßvaters auf.
Solltest Du ihn nicht bekommen, weil man ja nicht wissen kann, ob ihn dein Vater nicht vielleicht verprasst hätte?"
"Ich rede von Grundbesitz, der in SBZ zwangsenteignet wurde und in der DDR z.B. in LPGs verwandelt wurde.
Diesen Grundbesitz hat die BRD nach der Wiedervereinigung einkassiert.
Ist das gerecht?"
"Von den Afrikanern ging keine Aggression gegenüber den USA aus."
Deshalb schrieb ich ja es muss erst eine Bestandsaufnahme gemacht werden.
Die Plantagen mit den Villen sind zum Beispiel sehr oft noch erhalten.
Gibt es ein Recht auf Eigentum, das man gestohlen hat oder von Sklaven hat erwirtschaften lassen?
Sollte man als Angehöriger nichts erben, nur weil vergessen wurde ein Testament zu schreiben?
Den Indianern hat man immerhin gewisse Sonderrechte zugesprochen und sie bilden eigene Nationen in den USA.
Hierzu wurden Verträge unterschrieben.
Volle Gerechtigkeit wurde auch hier sicher nicht hergestellt. Bei Völkermord geht das auch gar nicht.
Bei den ehemaligen Sklaven gab es überhaupt nichts.
"Gibt es ein Recht auf Eigentum, das man gestohlen hat oder von Sklaven hat erwirtschaften lassen?"
"Sollte man als Angehöriger nichts erben, nur weil vergessen wurde ein Testament zu schreiben?"
Wenn Du es ganz einfach haben willst, dann nimm die ganzen ehemaligen Plantagen und teile die Fläche durch die Anzahl der Sklaven.
Jetzt muss man nur noch die Angehörigen ausfindig machen.
Man sollte den Versuch Gerechtigkeit herzustellen nicht unterlassen, nur weil etwas schwierig ist.
Und selbst wenn Eigentum ehemaliger Sklavenhalter nicht mehr auffindbar ist, gibt es eine Lösung. Man erhält eine Forderung. Ob man die eintreiben kann spielt erst einmal keine Rolle.
Auch heute bekommt man vor Gericht bestimmte Summen zugesprochen, ganz egal ob beim Täter was zu holen ist oder nicht.
Noch eine Frage:
Gilt Recht nur wenn es gesetzlich geregelt ist?
Das wäre dann Rechtspositivismus.
Nicht sehr freiheitlich…
"Wenn Du es ganz einfach haben willst, dann nimm die ganzen ehemaligen Plantagen und teile die Fläche durch die Anzahl der Sklaven."
Wie gesagt: das ist nicht schwierig, sondern unmöglich, und es schafft unzählige neue Probleme und Ungerechtigkeiten.
"Gilt Recht nur wenn es gesetzlich geregelt ist?"
Die Plantagen haben keine Eigentümer sondern Besitzer. Du kannst nicht Eigentümer von einem geraubten oder gestohlenen Gut werden. Das BGB ist hier eindeutig und in den USA wird es nicht anders sein. Auch wenn Du es gutgläubig erworben hast, verlierst Du das Gut, hast aber dann Schadenersatzansprüche gegen den Verkäufer.
Alles andere wäre ja auch Wahnsinn.
Dann hätten ja diejenigen, die jüdische Betriebe für einen lächerlichen Betrag von den rechtmäßigen Eigentümern, die man zum Verkaufen gezwungen hat, erworben haben, ihr Vermögen behalten dürfen.
Du schreibst “heute ist das geregelt,damals war das anders.”
Wie sollte ich geregelt sonst verstehen, wenn nicht als gesetzlich?